Denkmalschutz und damit Verbot von Veränderungen der Häuser „Frank’sche Siedlung“
Sehr geehrter Herr Hesse
Die Häuser der Franck`schen Siedlung (insgesamt 541 Häuser) sollen ab Anfang 2008 unter Denkmalschutz gestellt werden.
Da der vom Denkmalschutzamt ausgearbeitete Denkmalschutzplan vorliegt, ist eine Veränderung oder Verbesserung der Häuser, selbst wenn diese auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden würden, nicht mehr möglich.
Es ist unter den Gesichtspunkten der im Augenblick geführten Klimadebatte unverständlich, dass Denkmalschutz ein höheres Recht darstellt als Wärmeschutz.
Selbst Dinge, die unter der vorherigen Milieuschutzverordnung aufgeführt sind, benötigen unter Denkmalschutz einen Bauantrag, eine Sondergenehmigung sowie eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt--also doppelt und dreifache Gebühren und doppelten und dreifachen Zeitaufwand !
Dieser Denkmalschutz stellt außerdem einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, ohne Gegenleistung.
Es ist außerdem unverständlich, dass durch den Denkmalschutz eine in der Nazizeit gebaute Siedlung in dem Bauzustand der damaligen Zeit erhalten werden soll. Selbst die Fahnenträger, früher zur Beflaggung mit Nazifahnen, sollen erhalten bleiben. (Punkt 6, letzter Satz des Denkmalschutzplanes )
Da Anfang 2008 die Eigentümerversammlungen der einzelnen Flurstücke stattfinden werden, bitte ich Sie im Namen unserer Gemeinschaft um Stellungnahme per e-mail.
Wären Sie auch bereit, auf einer Beiratssitzung vor den Beiräten und interessierten Eigentümern, ein Statement Ihrer Partei zu o.g. Problemen abzugeben?
Mit freundlichen Grüssen
Die Häuser der Franck`schen Siedlung (insgesamt 541 Häuser) sollen ab Anfang 2008 unter Denkmalschutz gestellt werden.
Da der vom Denkmalschutzamt ausgearbeitete Denkmalschutzplan vorliegt, ist eine Veränderung oder Verbesserung der Häuser, selbst wenn diese auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden würden, nicht mehr möglich.
Es ist unter den Gesichtspunkten der im Augenblick geführten Klimadebatte unverständlich, dass Denkmalschutz ein höheres Recht darstellt als Wärmeschutz.
Selbst Dinge, die unter der vorherigen Milieuschutzverordnung aufgeführt sind, benötigen unter Denkmalschutz einen Bauantrag, eine Sondergenehmigung sowie eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt--also doppelt und dreifache Gebühren und doppelten und dreifachen Zeitaufwand !
Dieser Denkmalschutz stellt außerdem einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, ohne Gegenleistung.
Es ist außerdem unverständlich, dass durch den Denkmalschutz eine in der Nazizeit gebaute Siedlung in dem Bauzustand der damaligen Zeit erhalten werden soll. Selbst die Fahnenträger, früher zur Beflaggung mit Nazifahnen, sollen erhalten bleiben. (Punkt 6, letzter Satz des Denkmalschutzplanes )
Da Anfang 2008 die Eigentümerversammlungen der einzelnen Flurstücke stattfinden werden, bitte ich Sie im Namen unserer Gemeinschaft um Stellungnahme per e-mail.
Wären Sie auch bereit, auf einer Beiratssitzung vor den Beiräten und interessierten Eigentümern, ein Statement Ihrer Partei zu o.g. Problemen abzugeben?
Mit freundlichen Grüssen
Klaus-Peter Hesse antwortete am 20.12.2007
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für diese Informationen. Sehr gerne werde ich auf einer Beiratssitzung vor den Beiräten und interessierten Eigentümern ein Statement der CDU abgeben! Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit meinem CDU-Bürgerbüro im Erdkampsweg 53 in Fuhlsbüttel (Tel.: 53320177) auf!
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse
vielen Dank für diese Informationen. Sehr gerne werde ich auf einer Beiratssitzung vor den Beiräten und interessierten Eigentümern ein Statement der CDU abgeben! Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit meinem CDU-Bürgerbüro im Erdkampsweg 53 in Fuhlsbüttel (Tel.: 53320177) auf!
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse