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Hooligans aus Hamburg bei der Fußballweltmeisterschaft in Frankreich

Als pdf: 16/1091 | Hooligans aus Hamburg bei der Fußballweltmeisterschaft in Frankreich (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/1091
07. 07. 98

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 26. 06. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Hooligans aus Hamburg bei der Fußballweltmeisterschaft in Frankreich
Laut Medienberichten trafen sich deutsche Hooligans anläßlich des Spieles der deutschen Fußballnationalmannschaft am 21. Juni 1998 in Lens. Darunter befanden sich auch Hooligans aus Hamburg, die der Polizei seit langem bekannt sind. Ich frage den Senat: 1. a) Wie viele Hooligans aus Hamburg sind nach Kenntnis des Senates zur Fußballweltmeisterschaft nach Frankreich gefahren?
Der Polizei Hamburg liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, wie viele gewaltbereite Fußballfans (Hooligans) aus Hamburg zur Fußballweltmeisterschaft nach Frankreich gefahren sind.

1. b) Wie viele Hooligans aus Hamburg waren nach Kenntnis des Senates an den Gewalttätigkeiten in Lens am 21. Juni 1998 beteiligt?
Entsprechende Ermittlungsergebnisse französischer Behörden liegen noch nicht vor.

1. c) Welche Kenntnisse hat der Senat hinsichtlich der strafrechtlichen Konsequenzen, die den Gewalttätern in Frankreich drohen?
Strafrechtliche Konsequenzen sind einzelfall- und schuldabhängig. Dem Senat liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse über die zugrunde liegenden Einzelfälle vor. Diese sind in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln.

1. d) Was hat der Senat im Vorwege der Fußballweltmeisterschaft im einzelnen unternommen, um Gewalttätigkeiten von Hooligans aus Hamburg zu verhindern?
Die Polizei hat durch direkte persönliche Kontakte, bei Vernehmungen, Präventiveinsätzen bei Fußballspielen, Aufsuchen von Szenelokalen und anderen Treffpunkten, Gespräche mit Hinweisgebern, Aufklärung „vor Ort“ während der Fußballspiele sowie im Informationsaustausch zwischen den Bundesländern und dem Bund Erkenntnisse über Absichten gewaltbereiter Fußballfans gewonnen. Lageinfor mationen wurden unverzüglich an die „Zentrale Informationsstelle für Sportangelegenheiten (ZIS)“ beim Landeskriminalamt Düsseldorf bzw. zuständige Bundesbehörden weitergeleitet. Insbesondere bei den Gesprächen mit Betroffenen wurde immer wieder sehr intensiv auf diese eingewirkt, damit ihre eventuelle Beteiligung an Gewalttätigkeiten unterbleibt.

1. e) War dem Senat bekannt, daß politische Extremisten zu Gewalttätigkeiten während der Fußballweltmeisterschaft aufgerufen haben? Wenn ja, welche und was hat er daraufhin unternommen?
Den Hamburger Sicherheitsbehörden wurde erst nach den Ausschreitungen in Lens/Frankreich bekannt, daß über Internet eine in Nordrhein-Westfalen ansässige neonazistische Gruppierung zu Gewalttätigkeiten in Frankreich aufgerufen hat.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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1. f) Welche rechtlichen Konsequenzen haben Hooligans aus Hamburg, nach der Ausweisung aus Frankreich, in Hamburg zu erwarten?
Sobald den Strafverfolgungsbehörden konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich einer auch in Deutschland verfolgbaren Straftat gegen eine bestimmte Person bekannt werden, werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hierbei ist das Verbot einer Doppelbestrafung nach Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens zu beachten, der eine Verfolgung wegen derselben Tat in einem anderen SchengenStaat dann für unzulässig erklärt, wenn im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann.

1. g) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die strafrechtliche Verfolgung von Hooligans aus der Vergangenheit vor?
Straftaten von Hooligans werden nicht gesondert erfaßt. Zur Beantwortung dieser Fragen wäre eine Durchsicht aller in Betracht kommenden Akten erforderlich, die in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

2. a) Wie viele Hooligans gibt es in Hamburg, und wie viele gibt es aus dem Umland, die in Hamburg tätig werden?
Bei der Hamburger Polizei sind 147 Personen registriert, gegen die in Hamburg im Zusammenhang mit Fußballspielen im Sinne der Anfrage strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden sind und die daher im weitesten Sinne als Hooligans eingestuft werden. Davon sind 117 Personen mehrfach auffällig geworden. Von diesen mehrfach in Erscheinung getretenen Personen sind 114 deutscher und drei ausländischer Staatsangehörigkeit; zwölf dieser Personen sind auch als Skinheads in Erscheinung getreten. Eine weitergehende Beantwortung der Frage würde eine Durchsicht aller in Betracht kommenden Unterlagen erfordern, die in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

2. b) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die strafrechtliche Verfolgung der Hooligans hinsichtlich – ihrer Gewalttätigkeit als Hooligans und – anderer Straftaten vor?
Siehe Antwort zu 1. g).

2. c) Wie viele gehören zu einem wiederholt auffälligen Täterkreis in der Hooliganszene? d) Welche Erkenntnisse hat der Senat über – – – – Alter, Nationalität, schulische und berufliche Bildung und weitere Vorstrafen

der Hooligans aus Hamburg? e) Wie viele und welche Straftaten wurden der Hamburger Hooliganszene in den vergangenen drei Jahren zugerechnet, und wie hoch war der dabei entstandene Personen- und Sachschaden? f) Wie viele der Hooliganszene Zugehörigen sind Mehrfachtäter, und wie viele sind Einfachtäter?
Siehe Antwort zu 2. a).

2. g) Was wurde bislang gegen die Hooliganszene in Hamburg von seiten des Senates unternommen?
Bereits 1989 wurde unter anderem zur Bewältigung des Phänomens der gewalttätigen Fußballfans bei der Polizei die „Ermittlungsgruppe 896“ eingerichtet, die 1992 als Fachkommissariat 244 „Straftaten Junge Gewalttäter“ in das Landeskriminalamt eingegliedert wurde (heutige Bezeichnung LKA 433). Durch besonders geschulte Beamte dieser Dienststelle und der Polizeidirektionen Mitte und West werden diese Personen betreut und Lageerkenntnisse zur Vorbereitung entsprechender Einsatzmaßnahmen gesammelt. Ermittlungsverfahren gegen diese Personen werden zentral durch LKA 433 geführt. Darüber hinaus wird nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen eine Lichtbildkartei geführ t, die die Wiedererkennung von straffällig gewordenen Fußballanhängern erleichtert. Meldewege zwischen der „Landesinformationsstelle für Sportangelegenheiten (LIS)“, deren Funktion von der Landespolizeidirektion wahrgenommen wird, und der ZIS werden eingehend genutzt. Im übrigen siehe auch Antwort zu 4. a) bis 4. e).

3. a) Bestehen Verbindungen zwischen den Hooligans und politischen Extremisten? Wenn ja, zu welchen, wie sind diese strukturiert und wie haben diese sich in der Vergangenheit entwickelt?
In Hamburg sind keine strukturierten Verbindungen zwischen Hooligans und Rechtsextremisten bekannt. In Einzelfällen gibt es persönliche Kontakte zwischen Hooligans und Rechtsextremisten, insbesondere Skinheads. In der Vergangenheit haben Skinheads aus dem Umfeld der – inzwischen ver2


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botenen – „Nationalen Liste“ durch Flugblattverteilungen bei Fußballspielen im Volksparkstadion versucht, Hooligans für Auseinandersetzungen mit Fans insbesondere des FC St. Pauli zu werben. Diese Kontakte haben nicht zu einer Zusammenarbeit geführt. Einzelne Hooligans gehören auch zu einer unstrukturierten gewalttätigen und ausländerfeindlichen Jugendsubkultur in Hamburg und dem näheren Umland, der auch Rechtsextremisten sowie Jugendliche angehören, die mit Straftaten aufgefallen sind.

3. b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die interne Kommunikation der Hooliganszene, und welche Informationsmedien werden benutzt?
Nach polizeilichen Erkenntnissen werden Informationen durch persönliche Absprachen, Benutzung von Handies, Teilnahme am Internet sowie Szenezeitschriften („Fanzines“) ausgetauscht.

3. c) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über nationale und internationale Verflechtungen der Hooliganszene vor?
Gewaltbereite Fußballfans werden grundsätzlich in Gruppen aktiv. Ihr Ziel ist dabei die körperliche Auseinandersetzung mit anderen Hooligan-Gruppierungen. Daher bieten Fußballspiele sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich Gelegenheit zur Gewaltausübung. In Deutschland sind alle Städte mit entsprechenden Spielen betroffen. Dabei gibt es auch Zusammenschlüsse mit Fans verschiedener Städte oder Vereine, die aber dem Wandel unterliegen. Über internationale Kontakte liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

4. a) Wie bewertet der Senat die Arbeit des Fanprojektes in Hamburg?
Der Verein „Jugend und Sport e.V.“ ist Träger der beiden Fanprojekte „HSV-Fanprojekt“ und „FC St. Pauli-Fanprojekt“, die aus dem überregionalen Landesjugendplan gefördert werden. Zielgruppen dieser Fanprojekte sind grundsätzlich alle Jugendfanszenen der Fußballvereine FC St. Pauli und HSV. Ein wichtiges Ziel der Fanprojektarbeit ist es, mit jugendpädagogischen Mitteln zur Verhinderung von Gewalt in jeglicher Form beizutragen. Die Arbeit der Fanprojekte verbindet dabei mobile und einrichtungsgebundene Angebotsformen unter Einsatz vielfältiger Maßnahmen wie offene Treffpunktangebote, Organisation von sportpädagogischen Veranstaltungen und Begleitung der Fans bei Auswärtsund Heimspielen. Darüber hinaus arbeiten die Fanprojekte mit Fußballvereinen, Fußballprofis, Presse und Polizei zusammen und treffen im Vorfeld Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballveranstaltungen. Die kontinuierliche Arbeit der Hamburger Fanprojekte zeigt ihre Wirkung unter anderem darin, daß ein erheblicher Rückgang der Hooligan-Szene und deren Einflußbereich zu verzeichnen ist.

4. b) Wie hat der Senat dieses Projekt gefördert, und wie gedenkt er in Zukunft, dieses zu unterstützen?
Der Verein „Jugend und Sport e.V.“ wird mit einer Zuwendung in Höhe von 435 000 DM aus dem überregionalen Landesjugendplan gefördert. Auch zukünftig wird das Fanprojekt aufgrund seiner jugendpolitischen Bedeutung und hohen Akzeptanz in der Hamburger Fußballfanszene mit Priorität in der finanziellen Förderung berücksichtigt.

4. c) Was wird der Senat gerade nach den schlimmen Vorfällen in Lens unternehmen, um Derar tiges in Hamburg zu verhindern?
Siehe Antworten zu 2. g), 4. a) und 5. a).

4. d) Besteht eine Kooperation mit dem Hamburger Fußballverband und dem Hamburger Spor tbund? Wenn ja, was wurde im einzelnen unternommen, und was gedenkt man künftig zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
Es bestehen enge Kooperationsbezüge zwischen dem Verein „Jugend und Sport e.V.“, dem „Hamburger Fußball-Verband e.V.“ und dem „Hamburger Sport-Bund e.V.“. So sind z. B. der „Hamburger Fußball-Verband e.V.“ und der „Hamburger Sport-Bund e.V.“ mit je einer Person im Verwaltungsrat des Vereins „Jugend und Sport e.V.“ als stimmberechtigte Mitglieder vertreten. Außerdem stellt der Verein „Jugend und Sport e.V.“ der „Hamburger Sportjugend“ sein Fachwissen im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen sowie bei der Ausbildung von Fußballübungsleitern zur Verfügung.

4. e) Welche weiteren Einrichtungen gibt es, und auf welche Weise waren sie an einer Kooperation beteiligt?
Der Verein „Jugend und Sport e.V.“ unterhält intensive Kooperationsbeziehungen zu einer Vielzahl von Spor tverbänden und Clubs, die beispielsweise Räumlichkeiten des Vereins für ihre Aktivitäten nutzen können. Neben den fußballspezifisch ausgerichteten Einrichtungen und Verbänden unterhält der Verein „Jugend und Sport e.V.“ regelmäßige Kontakte zu Einrichtungen aus den Bereichen Jugendhilfe und Schule, indem er seine Fachkompetenz in Fortbildungs- und anderen fachbezogenen Veranstaltungen einbringt.

4. f) Wie beurteilt der Senat die Gewaltbereitschaft der Hooligans beim Hamburger Sportverein?
Die Gewaltbereitschaft läßt sich nur indirekt feststellen. Die Gesamtzahl der auffällig gewordenen gewalttätigen Hamburger Fußballfans des HSV hat nach Einschätzung der Polizei abgenommen. 3


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5. a) Welche nationalen und internationalen Arbeitsgruppen und -stäbe zur Bekämpfung der Gewalt durch die Hooliganszene gibt es, und welche Hamburger Einrichtungen sind wie daran beteiligt?
In Hamburg sind an der Bekämpfung der Gewalt durch Hooligans, insbesondere bei Fußballspielen, verschiedene Dienststellen der Polizei beteiligt, zwischen denen ein ständiger Informationsaustausch besteht. Vor Bundesligaspielen werden im Rahmen von Telefonkonferenzen aktuelle Erkenntnisse ausgetauscht und in die jeweilige Maßnahmenplanung einbezogen. Auf Beschluß der Innenministerkonferenz 1991 und 1993 wurde ein „Nationales Konzept Sport und Sicherheit“ entwickelt, das folgende Bereiche umfaßt: Fanbetreuung im Rahmen von Sozialarbeit, Stadionordnung, Stadionverbote, Ordnerdienste, Stadionsicherheit sowie Zusammenarbeit der zuständigen Stellen im Rahmen des „Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit“. Hamburg ist in diesem Ausschuß durch den Leiter des Sportamtes als Vertreter der Sportministerkonferenz vertreten. Daneben tagen auf politischer Ebene internationale Gremien (z. B. Exper tenkonferenzen) und geben Empfehlungen zur Bekämpfung des Fußballrowdytums heraus. Weiterhin führt die ZIS regelmäßig Arbeitstagungen durch, an denen verantwortliche Einsatzleiter (in Hamburg aus den Polizeidirektionen West und Mitte), szenekundige Beamte, Beamte der LIS sowie Beamte des Bundesgrenzschutzes teilnehmen. Insgesamt hat sich die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen bewährt. Daraus gewonnene Erkenntnisse sind auch in Hamburg in die Bekämpfung der Gewalt durch Hooligans eingeflossen.

5. b) Welche neuesten Erkenntnisse liegen diesen Arbeitsgruppen und -stäben vor, und welche davon wurden bereits wie in Hamburg umgesetzt?
Der Polizei ist bekannt, daß nach den Ausschreitungen durch deutsche Hooligans am 21. Juni und der unmittelbaren Verurteilung einiger Personen eine Verunsicherung bei den „Problemfans“ herrscht. Das führ te dazu, daß Hamburger Hooligans sofort Frankreich verlassen haben und sich seitdem in Hamburg aufhalten. Zur Zeit werden keine Aktivitäten dieses Personenkreises registriert. Darüber hinausgehende Erkenntnisse aus den Arbeitsgruppen und -stäben liegen nicht vor.

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