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Kosten der Ausbildung in der Jugendberufshilfe

Als pdf: 16/1118 | Kosten der Ausbildung in der Jugendberufshilfe (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/1118
10. 07. 98

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 02. 07. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Kosten der Ausbildung in der Jugendberufshilfe
Auf meine Kleine Anfrage Drucksache 16/862 vom 26. Mai 1998 hat der Senat die Ausgaben für die Jugendberufshilfe in 1997 mit 22 451 677 DM angegeben und 555 Förderfälle genannt. Demnach entfallen auf einen Jugendlichen Jahreskosten von 40 453 DM. Im Haushaltsplan der BSJB wird ein Teil der Summe auch im Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung genannt. Der zweite Teil wird zur „Förderung der Jugendberufshilfe von Trägern der freien Jugendhilfe“ ausgewiesen. Dor t wird zusätzlich eine VE von rund 10 Millionen DM genannt. Für 1998 ist bei beiden Titeln eine Erhöhung beschlossen worden. Ich frage den Senat: 1. Kann der Senat die Summe von über 40 000 DM pro Person und Jahr in der Jugendberufshilfe bestätigen? Wenn nein: Mit welchen Kosten wird der Hamburger Haushalt real pro Person belastet?
Ja.

2. Werden für diese Personengruppe zusätzlich Mittel der Arbeitsverwaltung eingesetzt? Wenn ja: In welcher Höhe?
Nein.

3. Welche Struktur hat die Gruppe der derzeit geförderten Jugendlichen, hinsichtlich a) Alter?
Zum Beginn der Ausbildung waren 279 Jugendliche (50,3 Prozent) 16 bis unter 18 Jahre, 233 (42,0 Prozent) 18 bis unter 22 Jahre und 43 (7,7 Prozent) 22 bis unter 24 Jahre alt.

3. b) Schulbildung?
336 Jugendliche haben den Hauptschulabschluß, 73 einen sonstigen Abschluß (größtenteils der Förderschule) und 146 keinen Schulabschluß.

3. c) Geschlecht?
385 Jugendliche (69,4 Prozent) sind männlichen und 170 (30,6 Prozent) weiblichen Geschlechts.

3. d) Ausländeranteil usw.?
Von den insgesamt 555 Jugendlichen haben 365 (65,8 Prozent) die deutsche, 190 (34,2 Prozent) eine andere Staatsangehörigkeit.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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4. Wer entscheidet über die Aufnahme eines Jugendlichen in die Förderung der Jugendberufshilfe?
Über die Aufnahme entscheiden die Träger der Jugendhilfe eigenverantwortlich; Voraussetzung ist, daß die Jugendlichen zum Personenkreis nach § 13 SGB VIII gehören.

5. Erhalten die aufgenommenen Jugendlichen weiter Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt?
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Wohngeld bei eigener Wohnung) nein.

6. In welchen Einrichtungen/Werkstätten werden a) im Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung und b) bei Trägern der freien Jugendhilfe jeweils wie viele Jugendliche aus diesem Haushaltstitel mit jeweils wieviel Personal geförder t, und welche Ausbildungsziele werden dort angestrebt?
Beim Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung wird in neun Einrichtungen in verschiedenen Gewerken ausgebildet. Die Zahl der Ausbildungsplätze beträgt insgesamt 210. Bei der Zusammenfassung in Ausbildungsgruppen wird ein Anleiterschlüssel von einem Ausbildungsmeister zu sechs Auszubildenden zugrunde gelegt. Für jede Gruppe von mindestens 40 Auszubildenden steht eine pädagogische Fachkraft für die ausbildungsbegleitende Betreuung und Unterrichtung zur Verfügung. Die vier Träger der freien Jugendhilfe bilden in insgesamt 13 Werkstätten aus. Die Zahl der Ausbildungsplätze beträgt 169. Für eine Ausbildungsgruppe von zwölf bis 15 Jugendlichen stehen eine Ausbildungsmeisterin bzw. ein Ausbildungsmeister und ein ausgebildeter Anleiter bzw. eine Anleiterin zur Verfügung. Eine pädagogische Fachkraft übernimmt jeweils die ausbildungsbegleitende Unterstützung und Unterrichtung. Die Zahl der Plätze im einzelnen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung Rosenhof 6 Stadtpark 12 Abteistraße 11 Moritzhof 24 Thedestraße 21 Harburg 4 Heinrich-Her tz-Straße 18 Wulfsdorf 79 Veringhof 12 Ausbildungs-Kooperative 23 Insgesamt 210 Autonome Jugendwerkstätten e.V. Werkstatt 1 12 Werkstatt 2 12 Werkstatt 3 12 Werkstatt 4 12 Werkstatt 5 12 Werkstatt 6 12 Werkstatt 7 12 Werkstatt 8 12 Geschäftsstelle 1 97 Bürgerinitiative ausländische Arbeitnehmer Werkstatt 1 12 Werkstatt 2 12 Werkstatt 3 14 JugendJugendbildungswerk werkstatt der AWO Rosenallee 24 10

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24

10

Die Träger der freien Jugendhilfe und der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung verfolgen dieselben Ausbildungsziele: – – – – Erreichen des Berufsabschlusses, Hilfe bei der Absicherung der Existenz, Erwerb von Arbeits- und Lerntechniken im Rahmen einer Berufsausbildung, soziale Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.

7. Welche Leistungen der Jugendberufshilfe werden vom Landesbetrieb im einzelnen erbracht, und welche Dauer haben die Hilfsmaßnahmen?
Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung bietet zusätzlich zur Ausbildung 57 Plätze für eine Arbeits- und Berufsorientierung an, davon sind acht Plätze für Tagelöhner vorgesehen. Die Arbeitsund Berufsorientierung berücksichtigt die individuelle Situation des Jugendlichen und kann bis zu sechs Monate dauern; die Verweildauer im Tagelöhnerprojekt ist auf höchstens drei Monate begrenzt.

8. Wie hoch ist der Personalkostenanteil, und wie hoch sind die Intendanzkosten an den Gesamtkosten?
Der Personalkostenanteil des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung beträgt 72 Prozent, der der Träger der freien Jugendhilfe 77 Prozent. Die Anteile der Intendanzkosten werden nicht gesondert erhoben, weil im Regelfall ein Aufgabenmix von Geschäftsführung und Ausbildung vorhanden ist. In der Jugendberufshilfe gibt es im Rahmen der Neuen Steuerungsmodelle seit 1996 eine Festbetragsfinanzierung, die aus einem Sockelbetrag für betriebliche und personelle Ausgaben und der Ausbildungsvergütung besteht. Im Vordergrund steht hierbei die fachliche Steuerung und die Bewertung der erreichten Ergebnisse.

9. Hat es seit Beginn dieser Maßnahme (1983) eine Evaluation der Jugendberufshilfe gegeben? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen, z. B. erzielter Abschluß und Verbleib der Jugendlichen? Wenn nein: Warum nicht?
Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung hat 1995 vom Heidelberger Institut Beruf und Arbeit (hiba) eine umfangreiche Evaluation durchführen lassen, die zur fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung des Angebotes der Jugendberufshilfe geführt hat. 1996 haben die Autonomen Ju2


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gendwerkstätten e.V. eine Evaluation der Zielgruppen gemäß § 13 SGB VIII vorgenommen (Künzel/Stöckigt 1996). Im Rahmen der Neuen Steuerungsmodelle werden seit 1996 jährlich gezielt Daten über Zielerreichung und über die Zielgruppen erhoben. Danach wurde das Ausbildungsziel in folgendem Umfang erreicht (in Prozent): 1996 Erreichen eines Berufsabschlusses in der Jugendberufshilfe Davon: Übergang nach der Ausbildung in Beschäftigung Arbeitslosigkeit Sonstiges (Beschäftigungsprojekte, Weiterbildung, Heirat, Wehrdienst, keine Nennungen) 39,0 11,0 9,2 32 23 5 59,2 1997 60

10. Welche Ausbildungskosten entstehen in anderen staatlichen Einrichtungen für benachteiligte Jugendliche pro Person, z. B. im Hamburger Ausbildungsplatzprogramm?
Im Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) betragen die durchschnittlichen Kosten pro Ausbildungsplatz für vollfinanzierte Maßnahmen 29 300 DM.

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