
Mangelhafte Förderung privaten Engagements durch den Senat
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16/217 | Mangelhafte Förderung privaten Engagements durch den Senat (Schriftliche Kleine Anfrage)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode
Drucksache
16/217
30.12. 97
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 22.12.97 und
Antwort des Senats
Betr.: Mangelhafte Förderung privaten Engagements durch den Senat
In der Koalitionsvereinbarung vom 6. November 1997 steht unter Ziffer 15.1.7: „Die Koalitionspartner wollen eine stärkere Einbeziehung von Bürgerwünschen in die Verwaltungstätigkeit. Bürgervorschläge sollen in das vorgesehene Qualitätsmanagement für öffentliche Leistungen einbezogen werden, beispielsweise durch regelmäßige Bürgerbefragungen, Ideenwettbewerbe, Beschwerdemanagement.“ Durch die Presse vom 12. Dezember 1997 wurde über einen Fall in Langenhorn berichtet, wonach die von privaten Sponsoren an die Freie und Hansestadt Hamburg gespendeten Lampen für eine öffentliche Marktfläche aufgrund offenkundig streng ausgelegter Vorschriften seitens der Baubehörde nicht aufgestellt werden dürfen. Eigene Recherchen ergaben, daß sogar die vor Ort tätigen Behörden im Benehmen mit den Sponsoren in Form einer „Beleuchtungsgruppe“ unter Beteiligung des Tiefbauamtes bei einem Ortstermin im Frühjahr 1997 die Aufstellung besprochen hatten, als dann bei Einreichung der Unterlagen plötzlich administrative Bedenken geäußert worden sind. Diese Bemerkungen vorausgeschickt, frage ich den Senat.
Der Senat begrüßt grundsätzlich private Initiativen, die das Ziel haben, städtische Projekte bzw. öffentliche Aufgaben finanziell zu unterstützen bzw. eine Vollfinanzierung zu übernehmen. Dies gilt auch für Vorhaben der öffentlichen Beleuchtung, bei denen in der Vergangenheit bereits wiederholt Projekte mit finanzieller Unterstützung Privater erfolgreich durchgeführt worden sind. Der Senat beabsichtigt auch weiterhin, im Rahmen des Neu- oder Umbaus öffentlicher Beleuchtungsanlagen finanzielle Unterstützung Privater entgegenzunehmen, wenn sichergestellt ist, daß die damit verbundenen Wünsche der Privaten mit den unverzichtbaren Mindestanforderungen an die öffentliche Beleuchtung vereinbar sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Bis zu welchem Termin sieht sich der Senat in der Lage, den Austausch der beiden Peitschenlampen durch hellere Mastleuchten sicherzustellen und die dafür notwendige Genehmigung zu erteilen?
Im Falle des Einsatzes von Standardleuchten ist ein Austausch umgehend möglich. Im Falle des Einsatzes von Sonderleuchten ist eine umgehende Genehmigung dann möglich, wenn die sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt und die Mindestausleuchtung der zu beleuchtenden Fläche sichergestellt sind.
2. Hat es in der Vergangenheit (1990 bis 1997) bereits ähnliche private Initiativen zur Beleuchtung von öffentlichen Marktflächen gegeben, die aus administrativen, formellen oder sonstigen Gründen abgelehnt wurden? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
Nein.
Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0
Drucksache 16/217
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode
3. Welche Vorschriften sind maßgeblich für die öffentliche Beleuchtung, und welche Mindestanforderungen sind an diese Leuchten zu stellen?
Maßgebend ist in diesem Fall die DIN 5044, die im einzelnen sämtliche Mindestanforderungen regelt, wie z. B. Beleuchtungsstärke, hier: Durchschnittlich 5 LUX, wie die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, hier: Faktor g 1 = 0,1.
4. Welche von der Standardleuchte (sogenannte Peitschenleuchten) abweichenden Leuchten wurden in der Vergangenheit im öffentlichen Raum zugelassen, wo wurden sie zugelassen, und welche Investitionssummen waren hierfür notwendig?
In der Vergangenheit wurden verschiedene Sonderleuchten im öffentlichen Raum zugelassen, z. B. in der Mönckebergstraße/Spitalerstraße, bei der Erschließung Trabrennbahn Farmsen, im Ortszentrum Rahlstedt oder in Neumühlen/Övelgönne. Eine Ermittlung sämtlicher Maßnahmen sowie der zugehörigen Investitionssummen konnte in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen.
5. Teilt der Senat die Auffassung, daß im vorliegenden Fall das behördliche Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig lange gedauert hat und durch eine solche Verfahrenspraxis privates Engagement und private Initiativen verhindert bzw. erschwer t werden können? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie ist die oben angesprochene Verwaltungspraxis mit dem Ziel zu vereinbaren, Planungs- und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und diese zu vereinfachen (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz, vgl. Große Anfrage Drucksache 15/7346)?
Nein. Verzögerungen sind dadurch entstanden, daß von der privaten Initiative Sonderleuchten vorgeschlagen wurden, die nicht die nach der DIN 5044 erforderlichen Mindestanforderungen (z. B. Beleuchtungsstärke) erfüllten.
7. Wie viele private Initiativen zur finanziellen Unterstützung oder Vollfinanzierung städtischer Projekte bzw. öffentlicher Aufgaben hat es von 1990 bis 1997 in Hamburg gegeben? a) Welche dieser privaten Initiativen sind bisher umgesetzt worden, und wie lange haben die Genehmigungsverfahren im einzelnen gedauert? b) Welche Genehmigungen mußten dabei von privaten Initiatoren im einzelnen eingeholt werden? c) Welche Projekte mit privater Voll- oder Teilfinanzierung wurden aus welchen Gründen vom Senat nicht genehmigt?
In der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten die gewünschten Angaben nicht ermittelt werden.
8. Wie gedenkt der Senat zukünftig Privatinitiativen mehr zu unterstützen, um Bürgernähe und Bürgerbeteiligung in Hamburg konkret zu verbessern?
Siehe Vorbemerkung.
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