
Jugendkriminalität durch eine effektive Straßensozialarbeit besser in den Griff bekommen
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode
Drucksache
16/223
13. 01. 98
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 23.12.97 und
Antwort des Senats
Betr.: Jugendkriminalität durch eine effektive Straßensozialarbeit besser in den Griff bekommen
Der Anteil der unter einundzwanzigjährigen an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen betrug im Jahre 1987 24,9 Prozent und ist auf 28,5 Prozent in 1996 angestiegen. Bei einem Anteil an der Wohnbevölkerung von lediglich 18,8 Prozent sind junge Menschen damit überpropor tional als Tatverdächtige vertreten. Nach dem Hamburger Polizeibericht 1996 verzeichnet der Deliktsbereich der sonstigen Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen zunehmend mehr junge Tatverdächtige. „1996 wurden von 966 aufgeklärten Delikten insgesamt 756 Taten (78,3 Prozent) von TV unter 21 Jahren verübt. 1988 registrierte die Polizei demgegenüber nur 122 Fälle (52,4 Prozent) von 233 aufgeklärten Taten“ (Polizeibericht 1996, Seite 79). Bei immer mehr Jugendlichen scheint die Schwelle zum Einsatz von Waffen und Gewalt gesunken zu sein. Für viele Jugendliche ist das „Abziehen“ eine beliebte Methode geworden, um das eigene Taschengeld aufzubessern (vgl. „Der Spiegel“ 3/96, Seite 106). Über 1000 der mehr als 80 000 Heimkinder befanden sich zwecks Intensivbetreuung und Resozialisierung Mitte 1996 zu erlebnispädagogischen Maßnahmen in über 50 Ländern der Welt (vgl. „Der Spiegel“ 36/96, Seite 142). Kenntnisse von sozialadministrativen Abläufen sowie Austauschprozessen zwischen Theorie- und Praxisbereich sind – so die Begründung zum Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern (Drucksache 15/3211) – für Sozialarbeiter von besonderer Relevanz, weil die sozialarbeiterische Praxis häufig durch rechtliche, organisatorische und finanzielle Determinanten geprägt werde und die Kenntnis dieser Rahmenbedingungen eine wesentliche Voraussetzung für professionelles Handeln darstelle. Diese Bemerkungen vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie viele Straßensozialarbeiter werden in den verschiedenen Hamburger Bezirken in 1997 eingesetzt (bitte Vergleichszahlen für 1996 und 1995 angeben)?
1997 standen 43,6 Straßensozialarbeiterstellen in kommunaler und freier Trägerschaft bei den Bezirken und vier Stellen bei drei überregionalen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung. Aufgrund von Stellenbewir tschaftung, Krankheit, Mutterschaftsurlaub usw. gab es in einzelnen Fällen vorübergehend Abweichungen vom Stellensoll. Anzahl der Straßensozialarbeiterstellen Bezirk Hamburg-Mitte* Altona Eimsbüttel* Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg* 1997 10,6** 07 06 05 07 04 08 1996 10 07 06 05 07 04 08 1995 10 07 06 05 07 04 08
** Einschließlich Stellen der überregionalen Träger. ** Seit 1997 steht aus Umschichtungen zusätzlich eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft mit 60 Prozent ihrer Arbeitszeit für Straßensozialarbeit zur Verfügung.
Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0
Drucksache 16/223
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode
2. Wird der Senat die Zahl der eingesetzten Straßensozialarbeiter in 1998 erhöhen? Wenn ja, um wie viele Planstellen? Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Bezirke wird kontinuierlich geprüft, ob das Angebot der Straßensozialarbeit bedarfsgerecht ist. Neue Maßnahmen werden projektorientiert und zeitlich befristet durch Umschichtungen im bezirklichen Haushalt realisiert. Derzeit erwägen drei Bezirke, ihr Angebot vorübergehend zu erweitern.
3. Nach Presseveröffentlichungen sind in den Hamburger Behörden oft Koordinierungsschwierigkeiten feststellbar. a) Ist der Senat der Meinung, daß eine effektive Verzahnung zwischen Straßensozialarbeitern und übrigen Institutionen der Jugendhilfe (vgl. Bundesjugendministerin Nolte, „Spiegel“ 39/1996, Seite 37) für eine erfolgreiche Jugendsozialarbeit erforderlich ist? Wenn nein, wieso nicht?
Ja.
3. b) Welche Anstrengungen hat der Senat 1997 unternommen, um diese effektive Verzahnung (siehe oben) herzustellen? c) Ist der Senat der Meinung, daß die bisherigen Bemühungen ausreichend und erfolgreich waren?
Die Kooperation zwischen Straßensozialarbeiterinnen bzw. Straßensozialarbeitern und anderen Institutionen der Jugendhilfe ist im Rahmen von Stadtteilkonferenzen konzeptioneller Bestandteil lebenslagenorientier ter Jugendarbeit. Durch die Fachliche Weisung Nummer I 4/97 „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ des Amtes für Jugend vom 1. September 1997 wurde die Kooperation und Vernetzung von Angeboten der Jugendhilfeträger und anderer Institutionen stadtteilnaher sozialer Infrastruktur für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit und die Projekte der Straßensozialarbeit verbindlich gemacht. Darüber hinaus schafft die Neuorganisation der bezirklichen Jugendämter verbesserte Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen den kommunalen Jugendhilfeeinrichtungen und -diensten.
4. „Straßensozialarbeiter helfen bei Schulproblemen, beruflicher Orientierungslosigkeit, Arbeitssuche, Wohnungslosigkeit, Problemen mit Behörden, Hunger und Langeweile“, so die „Harburger Rundschau“ vom 23. Oktober 1996. a) Teilt der Senat die Auffassung, daß Praxiserfahrung eine wichtige Voraussetzung für die Berufsausübung von Straßensozialarbeitern ist?
Ja.
4. b) Was tut der Senat, um die Praxiserfahrung der von der Stadt Hamburg beschäftigten Straßensozialarbeiter zu verbessern?
Die Auswertung und Reflexion von Praxiserfahrungen ist Teil der Fachaufsicht, die von den Dienstvorgesetzten der Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter in den Bezirken, unterstützt durch Fortbildungsmaßnahmen der Fachbehörde, im Rahmen ihrer Leitungsverantwortung wahrgenommen wird. Praxisreflexion und Fortbildung gelten als anerkannte, die Praxis qualifizierende Maßnahmen im Arbeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
4. c) Gemäß § 1 IV Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern müssen Studenten der Sozialpädagogik ein sechsunddreißigwöchiges integriertes Praktikum absolvieren. Bei welchen Stellen sind 1996 und 1997 entsprechende Praktika absolviert und anerkannt worden? (Gemäß § 1 V sind die anerkannten Praxisstellen der zuständigen Behörde anzuzeigen.)
Die integrierten Praktika werden seit 1997 durchgeführt, und zwar bei folgenden Trägern: Straßensozialarbeit Rahlstedt e. V., Nachbarschaftshaus Jenfeld, Nachbarschaftshaus St. Pauli, Stadtteilprojekt Sonnenland.
5. An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben von der Stadt Hamburg beschäftigte Straßensozialarbeiter 1996 und 1997 teilgenommen? 6. Welche finanziellen Mittel sind für die unter Nummer 5 vorgenommenen Maßnahmen bereitgestellt worden (bitte nach den einzelnen Maßnahmen auflisten)?
Die zuständige Behörde bietet zentrale und dezentrale Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte freier und öffentlicher Träger im Umfang von vier Stunden bis zu mehreren Tagen an. Dabei wird nicht erhoben, aus welcher Beschäftigungsstelle die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen. Folgende For tbildungsangebote wurden durchgeführt: Straßensozialarbeit – eine Frage der Haltung oder eine sozialpädagogische Methode?, For tbildungsreihe „Konflikte lösen – Gewalt vorbeugen“, „Hör sofort auf, oder …“, „Streiten lernen“, Brauchen wir eine Konfliktpädagogik?, Zum Umgang von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Polizei und Justiz – Parteilichkeit versus Kooperation, Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen in der Jugendhilfe, Päderastie und Sozialarbeit, 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Drogenkonsumierende Jugendliche in der Jugendhilfe, Prostitution von Jugendlichen – Schwerpunkt: Mädchenprostitution, Gewaltprävention, Umgang mit Gewalt (zwei Veranstaltungen), Deeskalation in Gewaltsituationen. Die Sach- und Honorarkosten betrugen ca. 17 000 DM.
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Zusätzlich wurden in den Bezirken dezentrale Fortbildungen und Fachveranstaltungen zu Themen wie „Mädchenarbeit in der Straßensozialarbeit“, „Überleben sichern – Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt“, „Vernetzung und Kooperation“ durchgeführt.
7. Wie viele der von der Stadt Hamburg beschäftigten Sozialarbeiter verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem dualen System (bitte in Prozent und jeweils nach den verschiedenen Ausbildungsberufen angeben)?
25 Prozent der Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem dualen System (15 Prozent im Handwerk, 8 Prozent im kaufmännischen Bereich) als Elektroinstallateur/in, Druckvorlagenhersteller/in, Mechaniker/in, Maschinenschlosser/in, Schriftsetzer/in und als Groß- und Einzelhandelskaufmann/frau, Speditionskaufmann/frau. Weitere 2 Prozent verfügen über eine Ausbildung im Gesundheitsbereich als Krankenschwester.
8. Wiederholt ist in der Presse auf fragwürdige Auswahlkriterien bei der Einstellung des Nachwuchses von Sozialarbeitern hingewiesen worden (vgl. „Spiegel“ 2/96). a) Welche Kriterien sind für die Einstellung von Straßensozialarbeitern in Hamburg ausschlaggebend? b) Welcher Stellenwert kommt dabei dem Kriterium „Praxiserfahrung“, insbesondere durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, zu?
Wesentliche Einstellungskriterien sind eine abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen, zur Sozialarbeiterin / zum Sozialarbeiter bzw. gleichwer tige Kenntnisse, Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Die Praxiserfahrung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung stellt ein weiteres Qualifikationskriterium dar. Im übrigen erfolgt die Anstellung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe in der Regel im Hinblick auf mehrere Arbeitsfelder und muß aus diesem Grund ein breiteres Qualifikationsprofil berücksichtigen.
9. Worin besteht nach Auffassung des Senats der kausale Zusammenhang zwischen effektiver Straßensozialarbeit und erfolgreicher Bekämpfung von Jugendkriminalität?
Die Bekämpfung der Jugendkriminalität erfolgt durch eine Vielfalt aufeinander bezogener Maßnahmen verschiedener Behörden und Institutionen (vgl. die Antwort des Senats auf die Große Anfrage „Maßnahmen gegen die steigende Jugendkriminalität in Hamburg“ – Drucksache 15/7347 – vom 20. Mai 1997); der Erfolg des Maßnahmenbündels läßt sich daher nicht auf einzelne Beiträge zurückführen.
10. Ist der beängstigende Anstieg der Jugendkriminalität in Hamburg auch auf ein Scheitern der Straßensozialarbeit zurückzuführen? Wenn nein, wieso nicht? Worin sieht der Senat (dann) die Gründe für den oben beschriebenen Anstieg der Jugendkriminalität in Hamburg?
Nein. Zu den Ursachen der Jugendkriminalität vgl. die Antwort des Senats auf die Große Anfrage „Maßnahmen gegen die steigende Jugendkriminalität in Hamburg“ – Drucksache 15/7347 – vom 20. Mai 1997. Mit dem Ziel der weiteren Differenzierung und Vertiefung der vorliegenden Erkenntnisse hat die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. ein Gutachten zum Thema „Jugenddelinquenz und jugendstrafrechtliche Praxis in Hamburg“ in Auftrag gegeben. Die Ursachen der Jugenddelinquenz und deren Bewertung in bezug auf Problemlösungsstrategien sollen des weiteren Gegenstand einer Enquete-Kommission der Bürgerschaft werden (vgl. Bericht des Jugend- und Sportausschusses – Drucksache 16/222 – über die Anträge von SPD- und GAL-Fraktion – Drucksachen 16/20 und 16/38 –).
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