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Ehemalige Bunkeranlagen des Zweiten Weltkrieges

Als pdf: 16/2551 | Ehemalige Bunkeranlagen des Zweiten Weltkrieges (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2551
08. 06. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 31. 05. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Ehemalige Bunkeranlagen des Zweiten Weltkrieges
Leerstehende und teilweise baufällige Bunker in Hamburg geben Anlaß, die Nutzung von Luftschutzeinrichtungen, die vor oder während des Zweiten Weltkrieges gebaut wurden, zu hinterfragen. Ergänzend zur Drucksache 16/2272 frage ich den Senat: 1. Gibt es eine Auflistung der von der Freien und Hansestadt Hamburg oder dem Bund verwalteten Bunkeranlagen, die vor oder während des Zweiten Weltkrieges auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gebaut wurden? Wenn ja: a) Wo ist deren genaue Belegenheit? b) Wie groß sind sie? (Auflistung nach Quadratmetern und Anzahl der Stockwerke.) c) Wer verwaltet sie? d) Wer nutzt sie? (Auflistung nach Mieter oder Pächter und Art der Nutzung.) e) Wie viele Miet- oder Pachtverhältnisse haben in den letzten sechs Jahren für Räumlichkeiten in welchen der bezeichneten Bunker existiert? (Bitte Auflistung nach Jahren und Bunker.) f) In welchem Zustand sind sie, und wer kontrolliert sie wie oft? Wenn nein: Wer ist für die Instandhaltung und die Nutzungsvergabe der in Hamburg belegenen Bunker verantwortlich?
Eine Gesamtübersicht im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Grundsätzlich sind Angaben zu ehemaligen Bunkeranlagen, die vor oder während des Zweiten Weltkriegs gebaut wurden, nur im konkreten Einzelfall möglich, siehe auch Drucksache 16/2272. Eine Übersicht von Bunkern des Zweiten Weltkriegs, die als öffentliche Schutzräume hergerichtet wurden, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung, Instandhaltung und Nutzungsvergabe hierfür obliegt den örtlich zuständigen Bezirksämtern. Die Unterhaltungskosten für die öffentlichen Schutzräume trägt der Bund. Die Sprinkenhof AG (SpriAG) bewirtschaftet ehemalige, nicht für den Zivilschutz hergerichtete Bunkeranlagen für eine gewerbliche Vermietung. Eine Aufstellung dieser Bunker – soweit die Angaben in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbar waren – ist als Anlage 2 beigefügt.

2. Gibt es eine Auflistung der im Privateigentum befindlichen Bunkeranlagen, die vor oder während des Zweiten Weltkrieges auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gebaut wurden? a) Wo ist deren genaue Belegenheit? b) Wie groß sind sie? (Auflistung nach Quadratmetern und Anzahl der Stockwerke.) c) Wer ist der Eigentümer, und wie werden sie genutzt? d) In welchem Zustand sind sie?
Eine derartige Auflistung ist nicht bekannt.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/2551

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der in Hamburg befindlichen Bunker, die nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurden? (Bitte Aufgliederung nach Bundes-, Stadt- und Privateigentum.)
Hierüber liegen keine Informationen vor; im übrigen siehe Antwort zu 1.

4. a) Welche Bunker der oben bezeichneten Art sollen in Zukunft verpachtet, vermietet, verkauft, abgerissen oder nutzbar gemacht werden, und welche Art von Nutzungen sind vorgesehen? b) Welche Bunkertypen gibt es, und welche Auswirkungen haben sie auf die jeweilige Nutzung? c) Welche Anstrengungen werden unternommen, um nicht genutzte Bunker der oben bezeichneten Art nutzbar zu machen, zu verpachten, zu vermieten oder zu verkaufen? d) Welche Möglichkeiten bestehen für Verbände, Vereine oder andere Organisationen, Räumlichkeiten dieser Bunker zu nutzen?
Vgl. Antwor t des Senats zu Frage 6, Drucksache 16/2272.

5. Wie viele Bunker der oben genannten Art, die ehemals im Eigentum des Bundes standen, wurden in den letzten zehn bis 15 Jahren der Stadt Hamburg übertragen?
In dem genannten Zeitraum haben keine Eigentumsübertragungen stattgefunden.

5. a) Welche sind das? b) Was gedenkt die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem erworbenen Eigentum zu machen, bzw. was hat die Freie und Hansestadt Hamburg bisher mit dem erworbenen Eigentum gemacht?
Entfällt.

5. c) Wer ist für die Verwaltung der im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Bunker zuständig? d) Wie hoch sind die Kosten, die der Freien und Hansestadt Hamburg für den Unterhalt der in ihrem Eigentum befindlichen Bunker pro Jahr entstehen?
Siehe Antwort zu 1.

Anlagen

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/2551 Anlage 1 zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/2551

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 2 zur Antwort des Senats

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