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Solarbetriebene Parkscheinautomaten

Als pdf: 16/3338 | Solarbetriebene Parkscheinautomaten (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/3338
23. 11. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 12. 11. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Solarbetriebene Parkscheinautomaten
Im Haushaltsplan 2000, Einzelplan 6, Produktbereich 05 „Tiefbau“, ist vorgesehen, die Anzahl der aufgestellten Parkscheinautomaten von 290 im Jahr 1999 um 110 zusätzliche Parkscheinautomaten auf 400 im Jahr 2000 zu erhöhen. Die Anzahl der Parkuhren soll von 5300 im Jahr 1999 auf 4000 im Jahr 2000 gesenkt werden. In der Drucksache 16/1589 stellt der Senat fest, daß bei der Anschaffung von solarbetriebenen Parkscheinautomaten Mehrkosten in Höhe von 1300 DM bis 1400 DM entstehen und auch die Betriebskosten von solarbetriebenen Parkscheinautomaten diejenigen von strombetriebenen Parkscheinautomaten erheblich übersteigen. Im Falle einer Beschädigung des Solarmoduls durch z. B. Vandalismus entstehen laut Aussagen des Senats in der Drucksache 16/1589 Mehrkosten von 4000 DM. Bezugnehmend auf die Drucksachen 16/1131 und 16/1589 frage ich den Senat.
In Hamburg sind zur Zeit rund 300 Parkscheinautomaten in Betrieb. Die Stromversorgung erfolgt über Wechselakkumulatoren. Zehn Geräte sind mit einem Solarfeld ausgerüstet. Der Senat hat in der Drucksache 16/1589 unter anderem zu solarbetriebenen Parkscheinautomaten ausgeführ t, „... daß sich die Betriebskosten gegenüber herkömmlichen Parkscheinautomaten nicht unterscheiden.“ Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Stimmt die Einschätzung der Kosten vom 6. November 1998 mit der heutigen Einschätzung der Kosten überein?
Die Investitionsmehrkosten betragen derzeit etwa 800 DM bis 1200 DM, während die Betriebskosten inzwischen um ca. 10 Prozent bis 20 Prozent günstiger liegen.

2. Liegen dem Senat neue Informationen oder Studien über Vandalismus an solarbetriebenen Parkscheinautomaten und die daraus resultierenden Kosten aus anderen Städten vor? Wenn ja: Wie sehen diese aus?
Nein.

3. Sind alle Parkscheinautomaten, die nach dem Haushaltsplan 2000 neu eingerichtet werden sollen, solarbetrieben? Wenn nein: Warum nicht und wie viele von den neu anzuschaffenden Parkscheinautomaten sind nicht solarbetrieben?
Nach derzeitiger Planung: Ja.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/3338

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Sollen die neu anzuschaffenden solarbetriebenen Parkscheinautomaten ein integriertes oder ein externes Solarmodul enthalten? a) Wovon macht der Senat seine Entscheidung abhängig?
Die neu anzuschaffenden solarbetriebenen Parkscheinautomaten sollen ein integriertes Solarmodul erhalten, da dieses nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörde die insgesamt bessere und wirtschaftlichere Lösung darstellt.

5. Sollen die neu anzuschaffenden Parkscheinautomaten bereits bestehende Geräte ersetzen? Wenn ja: In welchen Gebieten sollen bereits bestehende Geräte ersetzt werden? Wenn nein: Wie viele Parkscheinautomaten sollen neu installiert werden, und welche Gebiete sind betroffen?
Nein. Im Jahr 2000 sollen nach derzeitigen Überlegungen ca. 110 Parkscheinautomaten im gesamten Hamburger Stadtgebiet aufgestellt werden.

6. Sind die bestehenden Parkscheinautomaten und Parkuhren eurotauglich? Wenn nein: – Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Umstellung? – Wann soll die Umstellung erfolgen? – Wie viele der umzustellenden Parkuhren sollen durch Parkscheinautomaten ersetzt werden? – Wie viele der umzustellenden Parkuhren sollen umgerüstet werden? – Wie viele der umzustellenden Parkuhren sollen wegfallen?
Ja, allerdings müssen die Münzprüfer angepaßt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1 Million DM. Die Umstellung soll in den ersten zwei Monaten des Jahres 2002 erfolgen. Von derzeit ca. 4600 Parkuhren sollen ca. 3300 durch Parkscheinautomaten ersetzt werden. Inwieweit Parkuhren ersatzlos entfallen, liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im einzelnen fest.

7. Sollen trotz der geplanten Reduktion der Parkuhren von 5300 auf 4000 neue Parkuhren angeschafft werden? Wenn ja: – Wie viele Parkuhren sollen angeschafft werden? – Wo sollen diese aufgestellt werden?
Nein.

8. Ist es richtig, daß die Firma Cale der Stadt angeboten hat, das neueste Modell ihrer bereits in Berlin erprobten und erfolgreich funktionierenden solarbetriebenen Parkscheinautomaten in Hamburg zur Probe kostenlos aufzustellen? Wenn ja: Aus welchem Grund hat die Baubehörde / das Amt für öffentliche Beleuchtung dieses Angebot abgelehnt?
Die Firma Cale hat ein Angebot zur probeweisen Aufstellung von solarbetriebenen Parkscheinautomaten Mitte dieses Jahres abgegeben, das jedoch nicht den in Hamburg geforderten Rahmenbedingungen entsprach. Ein entsprechend überarbeitetes Angebot konnte im Hinblick auf die für das Jahr 1999 bereits abschließend vorgenommenen Probeaufstellungen nicht mehr berücksichtigt werden.

9. Gab es Angebote anderer Firmen, die ebenfalls nicht an der Ausschreibung beteiligt wurden? Wenn ja: Aus welchen Gründen wurden diese nicht an der Ausschreibung beteiligt?
Nein.

10. Gab es bereits Ausschreibungen zur Vergabe des Auftrags für die Aufstellung der solarbetriebenen Parkscheinautomaten? Wenn ja: – Welches Volumen (Anzahl der Geräte und zu erwartende Kosten) hatte der zu vergebende Auftrag? – Handelte es sich bei der Ausschreibung um eine öffentliche oder eine interne Ausschreibung? – Wie viele Firmen wurden im Fall einer internen Ausschreibung aufgefordert, ein Angebot abzugeben? – Wie viele Firmen haben ein Angebot abgegeben? – Wann ist mit der Vergabe des Auftrags zu rechnen? Wenn nein: Wann ist mit einer Ausschreibung zu rechnen?
Ja. Die beschränkte Ausschreibung umfaßte ein Volumen von 30 Geräten mit geschätzten Gesamtkosten für Aufstellung und Lieferung von rund 230 000 DM. Aussagen über Angebote können nicht gemacht werden, da sie gemäß VOB/A § 22 geheimzuhalten sind. Die Auftragserteilung erfolgte am 26. Oktober 1999. 2


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Drucksache 16/3338

11. Durch die Vermarktung der Rückseite der Parkscheine an Werbeträger lassen sich die Kosten für Parkscheinautomaten senken. Ist diese Möglichkeit der Kostensenkung in der Kalkulation für die Anschaffung und Wartung von Parkscheinautomaten vom Senat berücksichtigt worden? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen? Wenn nein:Warum wurde diese Möglichkeit nicht erwogen?
Ja. Gegenwär tig laufen Gespräche mit Werbeträgern, es bleibt abzuwarten, welches Ergebnis dabei erzielt wird.

12. Ist durch die Art der Ausschreibung gewährleistet, daß derjenige Anbieter den Zuschlag erhält, der am Markt die qualitativ beste und günstigste Lösung bietet?
Entsprechend den Ausschreibungsvorgaben; ja.

13. Ist geplant, in den kommenden Monaten weitere Ausschreibungen zu solarbetriebenen Parkscheinautomaten zu machen? Wenn ja: – Wann ist mit der Ausschreibung zu rechnen? – Sollen diese Ausschreibungen intern oder öffentlich erfolgen? – Ist geplant, bei zukünftigen Ausschreibungen auch die Firmen zu berücksichtigen, die bei der ersten Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden?
Ja. Die nächste Ausschreibung ist gegenwärtig für das erste Quartal 2000 geplant. Weitere Einzelheiten liegen noch nicht fest.

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