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Modellprojekt zur flexiblen familiären Krisenintervention

Als pdf: 16/3926 | Modellprojekt zur flexiblen familiären Krisenintervention (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT H A M B U R G 16. Wahlperiode

Drucksache

16/3926
0 7. 03 . 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 25. 0 2. 0 0 und

Antwort des Senats

Betr.: Modellprojekt zur flexiblen familiären Krisenintervention
Im Rahmen der Haushaltsberatungen stimmte die Bürgerschaft einstimmig dem Antrag der GAL zu den Modellprojekten der flexiblen familiären Krisenintervention zu. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses in Hamburg-Mitte hat beklagt, dass das Amt für Jugend rund 180 000 DM aus den dem Jugendamt Hamburg-Mitte zur Verfügung stehenden Mitteln für die Durchführung dieser Modellprojekte beansprucht habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat. Bei den in Rede stehenden Modellprojekten handelt es sich um Vorhaben nach § 85 Absatz 2 Nummer 4 SGBVIII, die nach §85 Absatz 2 Satz 1 SGBVIII in Verbindung mit §11 AGS G BVIII in den Kompetenzbereich des Landesjugendamtes fallen. Dem entspricht die Veranschlagung der Haushaltsmittel in der Anordnungsbefugnis der Fachbehörde. Mithin sind Rechte des Jugendhilfeausschusses HamburgMitte durch die von der Fachbehörde vorgenommene Ausschreibung und Vergabe dieser Modellprojekte nicht berührt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. In welchen Bezirken werden seit wann diese Modellprojekte durchgeführt? Die Modellprojekte werden in den Bezirken Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek durchgeführt und haben – mit Ausnahme eines Projekts in Eimsbüttel, das bereits seit dem 1. Oktober 1999 als Vorlaufprojekt läuft – am 1. März 2000 begonnen. 2. Welche Träger sind mit der Durchführung betraut worden? Der Verein Soziale Jugendhilfe e.V., der Abenteuerspielplatz (ASP) Wegenkamp e.V., das Mütterzentrum Eimsbüttel e.V., der Verein Pfiff e.V. und der Verein Streetlife, Verein für Straßensozialarbeit in Hamburg e.V.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 4 w, 22761 Hamburg, Telefon 8 97 90 -0 1 9


Drucksache 16/3926

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Wie sehen die einzelnen Konzeptionen dieser Modellprojekte aus? Das Krisenwohnungsangebot des ASPWegenkamp soll Jugendlichen eine kurzfristige Entlastung von familiären Spannungssituationen mit dem Ziel ermöglichen, dass während der vorübergehenden Inanspruchnahme einer Krisenwohnung Lösungen innerhalb der Familie bzw. in der Schule, im Ausbildungsbereich oder in Verbindung mit niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten gefunden werden. Das Projekt des Mütterzentrums Eimsbüttel hat zum Ziel, im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden eine umfangreiche und intensive Krisenhilfe in Familien bereitzustellen und damit zu vermeiden, dass familiäre Überforderungs- und Belastungssituationen eskalieren und ein dauerhafter Bedarf an ambulanter oder stationärer Erziehungshilfe entsteht. Die Familien sollen in Krisensituationen rund um die Uhr – auch an Wochenenden – Hilfestellung finden. Der Ansatz des Projekts zielt darauf, Familien mit entsprechenden Erfahrungen, die zum Helferkreis des Mütterzentrums gehören, in den Hilfeprozess einzubeziehen. Durch die Verankerung im Stadtteil und die Akzeptanz, die das Mütterzentrum bei Müttern in sozial belasteten Lebenssituationen hat, besteht die Chance, Familien im Falle von Erziehungskrisen wirksam zu stützen und ihre Handlungsfähigkeit zu stabilisieren. Das Vorhaben des Vereins Soziale Jugendhilfe e.V. verfolgt das Ziel, individuelle Hilfestellung für Kinder und deren Familien bei Krisensymptomen zu leisten. Dieser Konzeptansatz geht von der Erfahrung aus, dass Kinder, Jugendliche und Familien durch das Auffangnetz sozialer Dienste „rutschen“ können, wenn Probleme im Vorfeld und bei der Entwicklung eines Eskalationsprozesses nicht ausreichend wahrgenommen und Hilfestellungen erst angeboten werden, nachdem Ausgrenzungsprozesse und Erziehungskonflikte sich verfestigt und zugespitzt haben und innerfamiliäre Lösungen außerhalb der Hilfen zur Erziehung nicht mehr erfolgversprechend sind. Deshalb hat sich das Projekt zum Ziel gesetzt, in einzelnen Problemfällen durch familienunterstützende und gruppenbezogene Angebote innerfamiliäre Lösungen zu entwickeln. Das Projekt richtet sich insbesondere an Migrantenfamilien. Ziel des Pfiff e.V. übertragenen Projekts ist die Entwicklung und Betreuung von Patenschaften für psychisch kranke Eltern. Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, die betroffenen Mütter kontinuierlich zu entlasten. In Krisensituationen können die Kinder auch über Tag und Nacht von Patenfamilien aufgenommen werden. Die Patenschaften sind eine niedrigschwellige Ergänzung bzw. ein Ersatz institutioneller Betreuung mit dem Ziel, dauerhafte Fremdplatzierungen zu vermeiden. Im Kern zielt das Konzept auf die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen und den Erfahrungstransfer von adäquaten Erziehungsmaßnahmen. Im Rahmen des Projekts von Streetlife, Verein für Straßensozialarbeit, soll durch das Zusammenwirken professioneller, auf Kinder, Jugendliche und ihre Familien bezogener Hilfeangebote in Verbindung mit der Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen (Gastfamilien) sowohl Entlastung durch kurzfristige Aufnahme in Krisen- oder Gastwohnungen ermöglicht als auch längerfristige Unterstützung zur Lebensund Krisenbewältigung geleistet werden. 4. Welche Vereinbarungen wurden mit den Trägern hinsichtlich einer laufenden Steuerung und einer Evaluation dieser Modellprojekte getroffen? Mit der Projektbegleitung und Evaluation wurde das Zentrum für Praxiskoordination (ZEPRA) der Fachhochschule Hamburg – Fachbereich Sozialpädagogik – beauftragt. Im Rahmen der mit den Trägern vereinbarten Zweckbeschreibungen haben sich die Träger zur Kooperation mit ZEPRAverpflichtet. 5. Wie hoch sind jeweils die Kosten für die einzelnen Modellprojekte und wer hat diese zu tragen? Die Kosten werden von der zuständigen Behörde getragen und verteilen sich wie folgt: ASP Wegenkamp e.V. 220 762 DM, Mütterzentrum Eimsbüttel e.V. 220 000 DM, Pfiff e.V. 208921 DM, Streetlife e.V. 118375 DM, Verein Soziale Jugendhilfe e.V. 127000 DM und ZEPRA (Evaluation) 93 408 DM. 6. Aus welchen Haushaltstiteln werden die Mittel für die Modellprojekte aufgebracht? 7. Hat der Senat davon Kenntnis, dass die Durchführung dieser Modellprojekte auf Kosten der bezirklichen Jugendarbeit geht? Wenn ja: Aus welchen Gründen, welche Bezirke sind davon betroffen und auf welcher rechtlichen Grundlage? Wenn nein: Wie erklärt sich der Senat diese Klage des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses in Hamburg-Mitte? Die Mittel wurden durch Herabsetzung des Titels 3340.671.86 um 1 Million DM aufgebracht, die auf den neu eingerichteten Titel 3340.684.06 übertragen wurden (vgl. Drucksache 16/3586). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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