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Ampelschaltung in der Nacht

Als pdf: 16/5480 | Ampelschaltung in der Nacht (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5480
30. 01. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 22. 01. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Ampelschaltung in der Nacht
In Hamburg werden zu bestimmten Zeiten in der Nacht Ampeln abgeschaltet, um den Verkehr für Nachtfahrer fließender zu gestalten. Viele Ampeln jedoch, insbesondere auch auf Hauptund Ausfallstraßen, bleiben weiter im Betrieb, ohne daß hierfür ein ersichtlicher Grund vorliegt. Einige Ampeln werden ganz abgeschaltet, andere mit einer Schaltung versehen, die durch ein blinkendes Gelblicht auf einen Kreuzungsbereich hinweist. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat. Lichtzeichenanlagen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Steuerung der Verkehrsströme eingesetzt. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO; Ziffer VI zu § 37) sollten Lichtzeichenanlagen in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantwor ten, wenn nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, daß auch ohne Lichtzeichen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Ampeln gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Hauptverkehrsstraßen und Nebenverkehrsstraßen.) In Hamburg einschließlich des Hafenbereichs gibt es 1686 Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Davon entfallen 1486 Anlagen auf Hauptverkehrsstraßen und 200 auf Nebenstraßen. 2. Wie viele dieser Ampeln werden in welchem Zeitraum ganz abgeschaltet, wie viele werden mit einer Blinklichtfunktion geschaltet? Von den 1686 Lichtzeichenanlagen werden 631 (381 Fußgänger-Lichtzeichenanlagen und 250 Kreuzungsanlagen) nachts abgeschaltet. An den Kreuzungsanlagen wird an den nicht vorfahrtberechtigten Zufahr ten (Nebenrichtung) gelbes Blinklicht geschaltet. Die Abschaltzeiten der einzelnen Anlagen liegen je nach Örtlichkeit zwischen 20 und 23 Uhr. Die Wiedereinschaltung am Morgen erfolgt um 5 Uhr oder 6 Uhr, an den Wochenenden auch ein bis zwei Stunden später. 3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Ampel nachts abgeschaltet wird und welche nicht? Beur teilungskriterien für eine Abschaltung bzw. den durchgehenden Betrieb sind: – Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung (z.B. ÖPNV aus der Nebenrichtung) – Einsichtmöglichkeiten der Wartepflichtigen auf den bevorrechtigten Verkehr – Knotenpunktgeometrie (Übersichtlichkeit, Anzahl der Knotenpunktzufahrten, Länge der Räumwege von Linksabbiegern, Anzahl der Fahrstreifen) – Eindeutigkeit der Vorfahrtregelung/ Erkennbarkeit der Wartepflicht – Stetigkeit der Regelung in einem Straßenzug – Schutz von querenden Fußgängern (z.B. im Bereich von Nachtbushaltestellen, Bahnhöfen, Taxiständen) – Ör tliche Besonderheiten (z.B. Busspur, Beeinflussung der Lichtzeichenanlagen durch den ÖPNV).

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5480

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Hält der Senat die Anzahl der abgeschalteten Ampeln für ausreichend? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, welche Ampeln sollen in welchem Zeitraum wann zusätzlich abgeschaltet werden? (Bitte genaue Anzahl und Lage der Ampeln angeben.) Ja. Die Anzahl der gegenwärtig zur Nachtzeit abgeschalteten Lichtzeichenanlagen stellt einen ausgewogenen Kompromiß zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungehinder ten Verkehrsfluß zur Nachtzeit dar. 5. Hat sich an den Kreuzungen mit abgeschalteten Ampeln eine erhöhte Unfalldichte ergeben? Wenn ja, bitte Auflistung der Anzahl und Art sowie des Ortes der Unfälle im Untersuchungszeitraum im Verhältnis zum Zeitraum vor der nächtlichen Abschaltung. Nein. Die für die zentrale Unfallerfassung zuständige Dienststelle der Polizei meldet unverzüglich jeden einzelnen Unfall an abgeschalteten Lichtzeichenanlagen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Hier werden die Unfälle analysiert und ggf. erforderliche Maßnahmen (Änderung der Betriebszeiten oder Aufhebung der Nachtabschaltung) angeordnet. 6. Ist hinsichtlich der Abschaltung von Ampeln auf Bundesstraßen eine Abstimmung mit dem Bund erforderlich? Wenn ja, welche Stellung hat der Bund bisher zu solchen Ersuchen der Stadt genommen? Nein.

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