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Hamburgs Belegungs- bzw. Fehlbelegungspolitik

Als pdf: 16/5821 | Hamburgs Belegungs- bzw. Fehlbelegungspolitik (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5821
10. 04. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 02. 04. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Hamburgs Belegungs- bzw. Fehlbelegungspolitik
Hamburg hat weiterhin einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Dieser an sich begrüßenswerte Zustand hat allerdings den Nachteil, daß in vielen Stadtteilen bzw. Wohnquartieren der hohe Leerstand zu Problemen hinsichtlich der Mieterstruktur geführt hat bzw. immer noch führt. Als eine Reaktion hierauf wird mittlerweile die Fehlbelegungsabgabe schrittweise abgeschafft. Die städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG ihrerseits versuchen schon seit Jahren, mittels eines sogenannten Belegungsvertrages Einfluß auf ihre Mieterstruktur zu nehmen. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat. Der Senat beantwortet die Fragen – zum Teil auf Grundlage von Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen – wie folgt. 1. Wie viele Inhaber eines §-5-Scheins bzw. Dringlichkeitsscheins gibt es in Hamburg? (Bitte die Entwicklung der letzten fünf Jahre angeben.) Erteilte §-5-Scheine 1996 1997 1998 1999 2000 siehe Drucksache 15/7148 siehe Drucksache 16/900 siehe Drucksache 16/2470 siehe Drucksache 16/3882 26 976 Dringlichkeitsscheine

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2. Wie viele leerstehende Wohnungen bei SAGA und GWG gibt es jeweils, aufgeteilt nach öffentlich geförderten (§-5-Schein, Dringlichkeitsschein) und freifinanzierten Wohnungen? (Bitte die jeweilige Entwicklung der letzten fünf Jahre angeben.) Aufgrund fehlender Anschlußvermietung standen leer: Bei GWG 1. Januar 1999 597 WE 1. Januar 2000 872 WE Bei SAGA 1. Januar 1999 1325 WE 1. Januar 2000 1993 WE

Ein entsprechender Anteil steht modernisierungsbedingt leer. Der genaue Prozentsatz konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Für den Stichtag 1. Januar 2001 siehe Drucksache 16/5439, Antwort zu 1. Für den Zeitraum vor 1999 können wegen veränderter Berechnungsweise keine vergleichbaren Zahlen geliefert werden. Hinsichtlich der auf anderer Berechnungsbasis ermittelten Zahlen siehe Drucksache 16/2678, Antwort zu 4. Eine Differenzierung zwischen öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen ist aufgrund der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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3. Ist es richtig, daß es zur Zeit mehr nicht vermietete öffentlich geförderte Wohnungen gibt als ausgegebene §-5-Scheine und Dringlichkeitsscheine? (Bitte aufgeteilt nach §-5-Scheinen und Dringlichkeitsscheinen getrennt angeben.) Wenn ja, wie gedenkt der Senat den Leerstand bei solchen Wohnungen zu senken, ohne daß es künftig an Belegungsmöglichkeiten für Berechtigte mangelt? Nein. Erkenntnisse, welche die der Fragestellung zugrunde liegende Vermutung stützen, liegen nicht vor. 4. a) Seit wann gibt es den SAGA/GWG-Belegungsvertrag? Es wird auf die Antwort zu 1. der Drucksache 15/5949 verwiesen. 4. b) Hat es zwischenzeitlich eine Auswertung hinsichtlich der Anwendung und des Erfolges gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. 4. c) Wann soll darüber entschieden werden, ob eine Ausweitung des Belegungsvertrages geplant ist? Vor einer Ausweitung des Modellversuchs der unternehmensbezogenen Wohnungsvergabe müssen die Ergebnisse der gegenwärtig laufenden Untersuchung abgewartet werden. 5. Bei wie vielen Wohnungen, aufgeteilt nach SAGA und GWG, wurde von der Möglichkeit der in dem Belegungsvertrag vereinbarten Regelungen Gebrauch gemacht? (Bitte mit Angabe jährliche Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren.) Nach Angaben der Wohnungsunternehmen haben die SAGA 1997 in 1852 Fällen, 1998 in 3181 Fällen, 1999 in 3856 Fällen, im ersten Halbjahr 2000 in 1832 Fällen und die GWG 1997 in 476 Fällen, 1998 in 467 Fällen, 1999 in 599 Fällen, im ersten Halbjahr 2000 in 361 Fällen von der Möglichkeit der im Belegungsvertrag vereinbarten Regelungen Gebrauch gemacht. 6. Wie wird unternehmensintern gewährleistet, daß es nicht zu einem Mißverhältnis zwischen den an Nichtberechtigte vergebenen öffentlich-geförderten Wohnungen und den an Berechtigte vergebenen freifinanzierten Wohnungen kommt? GWG und SAGA sind fortdauernd bestrebt, kein Mißverhältnis zwischen dem an Nichtberechtigte vergebenen öffentlich geförderten Wohnraum und dem an Berechtigte vergebenen freifinanzierten Wohnraum entstehen zu lassen. 7. Wie ist das Verhältnis der nach dem Belegungsvertrag vergebenen Sozialwohnungen an Nichtberechtigte zu den an Inhaber des §-5-Scheines bzw. Dringlichkeitsscheines vergebenen freifinanzierten Wohnungen? (Bitte die jährliche Entwicklung der vergangenen fünf Jahre angeben.) Die Vermietung von frei finanzierten Wohnungen an §-5-Schein-Inhaber berührt den Vertrag nicht, entsprechende Statistiken liegen nicht vor. 111 vordringlich Wohnungsuchende sind im ersten Halbjahr 1999 in ungebundenen Wohnungen untergebracht worden und 126 im ersten Halbjahr 2000; im übrigen wird auf die Antwort zu 4. in der Drucksache 16/3176 verwiesen. 8. Seit dem 1. Februar 2001 wird in Hamburg im HEW-Kundenzentrum ein Wohnshop von SAGA und GWG betrieben, in dem Wohnungsuchende nicht nur Angebote über Wohnungen erhalten, sondern auch Mietverträge zentral abschließen können. a) Wie viele Mietverträge sind bereits in dem Wohnshop abgeschlossen worden? (Bitte für Februar und März und getrennt für SAGA/GWG angeben.) b) Wie viele Bewerber bzw. Interessenten haben sich seit Einführung des Wohnshops registrieren lassen? (Bitte getrennt für Februar und März sowie aufgeteilt nach SAGA/ GWG angeben.) In dem genannten Wohnshop sind bereits eine erhebliche Anzahl von Mietinteressenten zu verzeichnen und eine Vielzahl von Mietvertragsverhandlungen geführt worden. Der Senat sieht davon ab, aus Wettbewerbsgründen Zahlen zu nennen. Nach bisherigen Erfahrungen werden auch viele Besucher des Wohnshops durch die positive Präsentation zum Besuch der Geschäftsstellen und einem dortigen Abschluß von Mietverträgen angeregt. Aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Eröffnung finden zunächst Beratungen, Gespräche und Besichtigungen statt, so daß zukünftig mit steigender Anzahl von Vertragsabschlüssen zu rechnen ist. 8. c) Hält der Senat dieses Mittel der zentralen Vergabe für eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebots? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? d) Wie bewertet der Senat diesen Wohnshop hinsichtlich der Einflußnahme der örtlichen Sachbearbeiter auf die Mieterstruktur und hinsichtlich der nach dem Belegungsvertrag notwendigen Transparenz bei der Vergabe (siehe Frage 8)? Ja, es ist immer richtig, neue, kreative Wege zu gehen. Die Mitarbeiter der SAGA/GWG üben ihre Aufgaben im Sinne der Vorgaben des Vorstandes aus. Transparenz ist wie im bisherigen Rahmen gewährleistet. 2


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8. e) Wann soll das Projekt Wohnshop im HEW-Kundenzentrum abgeschlossen sein? f) Wann soll eine Bewertung des Projektes erfolgen? Das Ende dieses Projektes steht noch nicht fest. 9. a) Welche Bedeutung mißt der Senat dem Internetauftritt beider städtischer Unternehmen hinsichtlich der Vermittlung und des Angebots freien Wohnraums bei? Die zuständige Behörde teilt die Auffassung der Unternehmen, daß die Internetauftritte einen bedeutsamen Vertriebsweg der Zukunft darstellen. 9. b) Gibt es Erhebungen, die deutlich machen, wie häufig Interessenten aufgrund des Internetauftritts einen Mietvertrag bei den beiden Wohnungsunternehmen abgeschlossen haben? Wenn ja, wie viele Mietverträge wurden jährlich aufgrund des Internetauftritts beider Unternehmen abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach seit Beginn der Erhebung und nach SAGA/GWG.) Wenn nein, warum werden beim Abschluß des Mietvertrages solche Erhebungen nicht durchgeführt? Hinsichtlich des Abschlusses von Mietverträgen aufgrund des Internetauftritts werden entsprechende Zahlen erhoben. Der Senat sieht aus Wettbewerbsgründen davon ab, Zahlen zu nennen. 10. a) Wird die MAZ von der SAGA und GWG weiterhin informiert, wenn Mieterinnen und Mieter mit einem zu hohen Einkommen eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen? Wenn nein, warum nicht? b) Ist es richtig, daß Mieterinnen und Mieter, die eine SAGA- oder GWG-Wohnung beziehen, nicht mehr von der MAZ zur Zahlung der Fehlbelegungsabgabe aufgefordert werden? Wenn ja, warum werden sie nicht mehr dazu aufgefordert? Wenn nein, wie lange nach Abschluß eines Mietvertrages werden diese Mieterinnen und Mieter durch die MAZ zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe aufgefordert? Da es nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg einen generellen Erhebungszeitpunkt nach dem 1. Januar 2001 nicht mehr gibt, entfällt die Überprüfung der Einkommenssituation der Mieterinnen und Mieter. Dies gilt auch für SAGA und GWG. 11. Welche weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der Bewohnerstrukturen sind neben der Freistellung einiger Gebiete von der Belegungsbindung und der Fehlbelegung geplant? Die Vielzahl der Instrumente und Maßnahmen zur Stabilisierung von Bewohnerstrukturen und zur Verbesserung der Lebenssituation in bestimmten Gebieten wird unter anderem in der letztjährigen Berichtsdrucksache über die Umsetzung des Programms „Soziale Stadtteilentwicklung“ (Drucksache 16/4645) ausführlich dargestellt.

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