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Bahnbrücken in Hamburg

Als pdf: 16/5883 | Bahnbrücken in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5883
20. 04. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 10. 04. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Bahnbrücken in Hamburg
Im Hamburger Schienennetz gibt es viele Brücken, die zum Teil gar nicht mehr genutzt werden. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten (U-Bahn, S-Bahn bzw. DB) für den Zustand und die regelmäßige Wartung führen dazu, daß sie vielerorts einen verwahrlosten und technisch unsicheren Eindruck machen. Die DB AG unterliegt der Aufsicht durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Dem Senat liegen daher keine offiziellen Angaben zu den gestellten Fragen bezüglich der DB AG vor. Die DB betreffenden Antworten basieren auf einer telefonischen Stellungnahme der DB Netz AG. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Gleisbrücken gibt es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Zuständigkeit der S-Bahn bzw. DB, U-Bahn.) U-Bahn (Hamburger Hochbahn AG): 396. DB (DB Netz AG): 614 Eisenbahnbrücken (einschließlich sieben Eisenbahnbrücken in der finanziellen Erhaltungslast Hamburgs im Hafenbereich). Hafenbahn: 67 Eisenbahnbrücken (einschließlich sechs kombinierte Eisenbahn-/Straßenbrücken). 2. Wie häufig und durch welche Zugarten werden die Brücken jeweils genutzt? (Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten.) U-Bahn: Im Regelfall im Fünf-Minuten-Takt. DB: Insgesamt ca. 800 Personenzüge und Güterzüge sowie ca. 1000 S-Bahn-Züge täglich. Zuständigkeit für den Betrieb: Nahverkehr: Fernverkehr: Güterverkehr: S-Bahn: DB Regio Reise und Touristik DB-Cargo S-Bahn GmbH.

Hafenbahn: Kontinuierliche Benutzung durch den hafenbezogenen Schienengüterverkehr mit unterschiedlicher Nutzungsfrequenz. 3. Wie häufig werden die Hamburger Brücken inspiziert und gewartet? U-Bahn: Inspektionen werden gemäß Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) alle sechs Jahre durchgeführt. DB: Alle drei Jahre. Hafenbahn: Gemäß DIN 1076 (Hauptprüfung alle sechs Jahre, einfache Prüfung alle drei Jahre). 4. Gibt es Kontrollen von Hamburger Behörden hinsichtlich der Sicherheit auch für die Brücken der DB bzw. S-Bahn? Die Kontrolle liegt in der Zuständigkeit der DB Netz bzw. des EBA.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5883

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Sind dem Senat Mängel an Brücken bekannt? Wenn ja, a) an welchen Brücken bestehen Mängel, b) um welche Mängel handelt es sich jeweils, c) von wem und wann sollen diese behoben werden und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten dafür? U-Bahn: Mängel, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen könnten, werden umgehend beseitigt. DB: Mängel, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen könnten, werden umgehend beseitigt. Hafenbahn: Alle Eisenbahnbrücken unterliegen der regelmäßigen Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandhaltung). Es bestehen keine Mängel, die über den Rahmen normaler Instandsetzungsmaßnahmen hinausgehen. 6. Gibt es ein Programm der DB bzw. S-Bahn zur technischen Überholung von Brücken ähnlich dem des HVV? Wenn ja, bis wann sollen welche Brücken technisch instand gesetzt und überholt werden? Wenn nein, wie stellt die DB den Reparaturbedarf fest? Der zuständigen Behörde ist bekannt, daß die DB AG ein Programm zur Instandsetzung der Eisenbahnbrücken erarbeitet. Bis zum Jahr 2007 sollen nach Vorstellung der DB AG 33 Eisenbahnüberführungen erneuert werden. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt wegen möglicher Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Abstimmung mit den zuständigen hamburgischen Dienststellen.

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