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Vermietung von Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG

Als pdf: 16/6071 | Vermietung von Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6071
29. 05. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18. 05. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Vermietung von Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG
Laut Drucksache 16/5439 betragen die Leerstände per 1. Januar 2001 bei der SAGA 2,17 Prozent (2070 Wohnungen) und bei der GWG 1,51 Prozent (591 Wohnungen). Davon stehen bei der SAGA 656 und bei der GWG 114 Wohnungen bereits seit über einem Jahr leer. Der ausgeglichene Wohnungsmarkt und der damit verbundene Wegzug sogenannter besserverdienender Mieter aus sozial schwierigen Quartieren machen Maßnahmen zur Stabilisierung der Bewohnerstrukturen dringend notwendig. Eine zügige Neuvermietung leerstehender Wohnungen an Personen, die zu einer gesunden sozialen Durchmischung der Mieterstruktur beitragen, ist daher schnellstmöglich vorzunehmen. Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise aufgrund einer Stellungnahme von SAGA und GWG – wie folgt. 1. Ist es geplant, eine Freistellung von den bindungsrechtlichen Vorschriften des § 4 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) bezüglich der Überlassung von öffentlich geförderten Wohnungen an Wohnberechtigte mit einer Wohnberechtigungsbescheinigung (§-5-Schein bzw. Dringlichkeitsschein) nach § 7 Absatz 1 Nummer 2a WoBindG für weitere Quartiere vorzunehmen, damit freiwerdende Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden können, die die Voraussetzungen zu deren Bezug nicht erfüllen? Wenn ja, wann und wo soll es zu weiteren Freistellungen kommen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten der Belegungssteuerung sind ausreichend. 2. Wie bewertet der Senat die bisherige Freistellung der Gebiete in den Stadtteilen Mümmelmannsberg, Neu Allermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg? Die Freistellungen der genannten Gebiete werden positiv bewertet. 3. Ist es richtig, daß der Belegungsvertrag zwischen SAGA, GWG und der Baubehörde ausgesetzt wird bzw. ausgesetzt werden soll? Wenn ja, warum und wann? Wenn nein, wie will der Senat sicherstellen, daß es zu keinem Mißverhältnis zwischen den an Nichtberechtigte vergebenen öffentlich geförderten Wohnungen und den an Berechtigte vergebenen freifinanzierten Wohnungen kommt? Nein. Die Belegung erfolgt durch eine sensible, einzelfall- und quartiersbezogene Anwendung der bestehenden Instrumente. 4. Hält der Senat es aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen für vertretbar, daß der Belegungsvertrag seit dem 1. Juni 1996 lediglich für SAGA und GWG Geltung hat, während andere Unternehmen nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können? Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat diese Wettbewerbsverzerrung? Wenn nein, wann gedenkt der Senat, zugunsten einer flexibleren Regelung die Ausweitung des Vertrages auch für andere Wohnungsunternehmen zuzulassen? Instrumente zur Flexibilisierung stehen auch den anderen Wohnungsunternehmen zur Verfügung.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6071

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, daß Bestandsmieter noch bis zum 1. Januar 2004 Fehlbelegungsabgabe leisten müssen, während für Neubezieher vergleichbarer Wohnungen seit dem 1. Januar 2001 keine Erhebung mehr durch die MAZ erfolgt? 6. Was plant der Senat, um diese faktische Ungerechtigkeit zwischen Bestandsmietern und Neubeziehern zu beseitigen? Für Bestandsmieter sieht das Gesetz eine Verlängerung der Leistungszeiträume bis zum Ende der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe vor, so daß Einkommenssteigerungen auch insoweit außer Betracht bleiben. Im übrigen beziehen Wohnungsuchende Sozialwohnungen im Regelfall als Berechtigte, so daß nach der gesetzlichen Regelung Ausgleichszahlungen nicht zu leisten sind, wenn die Bescheinigung über die Wohnberechtigung innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem maßgeblichen Zeitpunkt erteilt worden ist. 7. Welche Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Mieterstruktur gibt es bei den städtischen Wohnungsgesellschaften bei der Vergabe von Wohnungen? Der Einfluß erfolgt über eine Auswahl im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, die für alle Wohnungsunternehmen gelten. 8. Ist es richtig, daß Personen, die nicht bei den städtischen Wohnungsgesellschaften beschäftigt sind (z.B. Makler), bzw. Fremdfirmen oder Tochterunternehmen im Auftrag und gegen Entgelt der SAGA und GWG Wohnungen aus deren Bestand anbieten? Wenn ja: – Welche juristischen bzw. natürlichen Personen wurden seit wann und in welchem Umfang beauftragt? – Wie werden die Dienstleistungen im einzelnen abgerechnet? – Wieviel Courtage erhalten diese Vermittler? – Welche Auswirkungen hat dies auf die gewünschte Mieterstruktur? – Wie ist dabei gewährleistet, daß öffentlich geförderte Wohnungen auch nur an zum Einzug berechtigte Mieterinnen und Mieter vergeben werden? Die GWG beauftragt seit Mitte 1997 ihre Tochtergesellschaft Hamburger Wohn Consult Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Beratung mbH (HWC) mit der Vermietung von Wohnungen in ausgewählten Wohnanlagen. Seit Februar 2000 wird diese Gesellschaft auch von der SAGA entsprechend beauftragt. Bei der SAGA werden im übrigen in Einzelfällen Makler beauftragt. Die HWC erhält für jeden vermittelten Mietvertrag eine Provision, deren Höhe abhängig ist von Art, Umfang und Erfolg ihrer Tätigkeit. Einzelheiten zur Höhe der Courtage und zur Dotierung der Makler sind Betriebsinterna, über die keine Auskünfte erteilt werden. Diesbezügliche Entgelte werden nicht von Mietern gezahlt. Bei der Auswahl der Mieter werden die Vorgaben von GWG und SAGA sowie die nachbarschaftlichen Verhältnisse in der jeweiligen Wohnanlage berücksichtigt. Wohnungsbindungen bei öffentlich geförderten Wohnungen werden bei der Vermietung beachtet. 9. Ist den städtischen Wohnungsgesellschaften bekannt, wie viele Wohnungen gegen Vermittlungscourtage bisher vermietet wurden? Wenn ja, bitte jährliche Angabe der letzten fünf Jahre. Wenn nein, wie wird die Tätigkeit der sogenannten Wohnungsvermittler abgerechnet? Die Anzahl der in den vergangenen fünf Jahren von HWC vermittelten Wohnungen läßt sich in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln. Die Anzahl der von Maklern vermittelten Objekte der SAGA wird nicht statistisch erfaßt. Im übrigen vgl. Antwort zu 8.

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