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Projekt yellowflash zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder und Senioren

Als pdf: 16/6205 | Projekt yellowflash zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder und Senioren (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6205
22. 06. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 06. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Projekt „yellowflash“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder und Senioren
Die Hauptursache für Unfälle mit Personenschäden ist nach wie vor überhöhte Geschwindigkeit. Häufig kommt es vor Schulen, Kindereinrichtungen und Seniorenheimen zu besonders gefährlichen Situationen. Um die Verkehrssicherheit von Kindern zu erhöhen, ist ein innovatives Verkehrsprojekt entwickelt worden, welches bereits in mehreren Bundesländern erfolgreich durchgeführt wird. Das Projekt „yellowflash“ umfaßt ein besonderes Verkehrsschild, welches bei herannahenden Fahrzeugen, die die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, Intervallblitze aussendet. Damit wird der Fahrzeugführer auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht, ohne daß es zu einer Bußgelderhebung kommt. Die Finanzierung der Schilder erfolgt über Sponsoren, die z.B. die Möglichkeit erhalten, auf der Rückseite des Schildes ihr Firmenlogo aufzukleben. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat im Januar diesen Jahres einstimmig einen Antrag zur Durchführung eines entsprechenden „yellowflash“-Pilotprojektes beschlossen. Das Gerät „yellowflash“ wird nach den Angaben des Herstellers bisher nur an jeweils einem Standort in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – über das geltende Regelwerk hinaus – versuchsweise eingesetzt. Im Bund/Länder-Fachausschuß für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei wurde zuletzt in der Sitzung am 14./15. Februar 2001 der Einsatz des Geräts mehrheitlich abgelehnt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Welche Erfahrungen anderer Bundesländer mit dem „yellowflash“-Projekt sind dem Senat bekannt, und wie beurteilt er diese im Hinblick auf eine entsprechende Realisierung in Hamburg? Erfahrungen zum Einsatz des Geräts liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 2. Hält der Senat eine Durchführung dieses Projektes in Hamburg für sinnvoll? Wenn ja, wann und wo sollen nach Ansicht des Senats entsprechende Schilder in Hamburg in welcher Anzahl aufgestellt werden und wie wird der Senat dieses Projekt unterstützen? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist das Genehmigungsverfahren für die Durchführung des Pilotprojektes in Bergedorf bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird das Genehmigungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein und welche Bedenken gibt es gegen die Aufstellung dieser Schilder? Bei dem „yellowflash“-Gerät handelt es sich nicht um ein amtliches Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nach der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39 bis 43 der StVO dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen und Zusatzzeichen verwendet werden. Auch die rückwärtige Zusatzbeschriftung entspricht nicht den Vorgaben der StVO (vgl. § 33 Absatz 2 Satz 2 StVO). Insofern ist die Aufstellung des Geräts „yellowflash“ zur Zeit nicht genehmigungsfähig.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6205

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Hält der Senat den Aufdruck des Firmenlogos einer Sponsoringfirma für verkehrsgefährdend? 5. Hält der Senat die Intervallblitze eines derartigen Verkehrsschildes für eine Reizüberflutung im Straßenverkehr? Wenn ja, trifft dies für alle Standorte in Hamburg zu, an denen eine Aufstellung dieses Schildes denkbar wäre? 6. Wie hoch wären nach Ansicht des Senates voraussichtlich die Kosten für die Aufstellung eines derartigen Verkehrsschildes? Hält der Senat diesen Kostenaufwand für die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer für gerechtfertigt? Wenn nein, warum nicht? 7. Hat der Senat Bedenken gegen eine Entscheidungskompetenz der Bezirke für die Auswahl und Anzahl der Standorte für die Aufstellung derartiger Geräte? Wenn ja, welche? Entfällt. 8. Wie viele mobile Geschwindigkeitsanzeigegeräte befinden sich mittlerweile im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie viele weitere Geräte sollen wann angeschafft werden? Die Polizei verfügt derzeit über zwei mobile Geschwindigkeitsanzeigegeräte. Weitere drei Geräte werden derzeit beschafft. 9. Hat der Senat Bedenken gegen eine Aufstellung von „yellowflash“-Schildern oder Geschwindigkeitsanzeigegeräten, die durch Eltern, Schulen oder Vereine angeschafft werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, was für Kriterien müssen erfüllt sein, damit solche Schilder oder Geräte angeschafft werden können? Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Anzeigegeräten sind in Hamburg ausschließlich hoheitliche Aufgabe der Polizei. Zur Aufstellung von „yellowflash“-Geräten siehe Antwort zu 2. und 3. 10. Welche weiteren Konzepte hat der Senat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Kindern und Senioren? Die Verkehrssicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern aller Altersstufen wird durch eine Vielzahl pädagogischer, administrativer und baulicher Maßnahmen gefördert. Hierzu zählen z.B. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrskontrollen sowie der Bereich der Verkehrserziehung und -aufklärung. Im übrigen wird auf die ausführliche Darstellung in den Drucksachen 16/3077, 16/3343, 16/3968 und 16/4999 verwiesen.

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