
Beantwortung der Drucksache 16-6066
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode
Drucksache
16/6362
06. 07. 01
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 27. 06. 01 und
Antwort des Senats
Betr.: Beantwortung der Drucksache 16/6066
Die Beantwortung der Anfrage mit der Drucksachennummer 16/6066 gibt Anlaß für einige Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Sind die Verhandlungen über eine Genehmigung des Wohnwagenstandplatzes „Hebebrandstraße“ mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis? Wenn nein, wann werden die Verhandlungen über die Genehmigung für den Wagenstandplatz voraussichtlich abgeschlossen sein, und welche Zwischenergebnisse liegen dem Senat bereits vor? Die Verhandlungen des Bezirksamts Hamburg-Nord über die Zulassung eines Übergangsplatzes an der Hebebrandstraße dauern an. Es ist noch nicht absehbar, wann eine Lösung erzielt wird. 2. Bis wann sollen die mittlerweile bereits seit dem 15. Januar 2001 andauernden Verhandlungen des Bezirksamtes Eimsbüttel mit den Bewohnern des Platzes „Herlingsburg“ abgeschlossen sein? 3. Woran scheiterte im einzelnen bislang eine einvernehmliche Lösung mit den Bewohnern des Platzes „Herlingsburg“? 4. Wird angesichts des bisherigen Scheiterns der Verhandlungen mit den Bewohnern des Platzes „Herlingsburg“ eine Auflösung und Räumung dieses Platzes erwogen? Wenn ja, wann soll es zu einer Auflösung und ggf. Räumung kommen und wo werden die Bewohner anschließend unterkommen? Wenn nein, wie lange gedenkt das Bezirksamt die bislang ergebnislosen Verhandlungen weiterzuführen? Das Bezirksamt Eimsbüttel bewertet den bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit den Bauwagenbewohnern Herlingsburg positiv. Noch nicht ausgeräumt sind unterschiedliche Auffassungen bei der erwogenen Unterbringung eines Teils der Bewohner des Paciusweges, die nicht in eine Wohnung umziehen wollen, am Standort Herlingsburg. Vor diesem Hintergrund bleibt es erklärtes Ziel, die Gespräche erfolgreich abzuschließen und zu einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu kommen. Da nach dem Stand der Verhandlungen nicht mit einem Scheitern der Gespräche gerechnet wird, steht eine Auflösung und Räumung des Platzes Herlingsburg nicht an.
Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0
Drucksache 16/6362
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode
5. Welche konkreten Hilfsangebote wurden den Bewohnern der Eimsbütteler Plätze bisher gemacht? 6. Warum sollen die Hilfsangebote fortgesetzt werden, wenn sie bislang mangels Interesse erfolglos geblieben sind? Das Bezirksamt Eimsbüttel hat den Bauwagenbewohnern folgende Hilfsangebote bei der Wohnraumbeschaffung unterbreitet: – – – – – Hilfestellung bei der Suche nach Wohnraum und Benennung von Objekten, Vermittlung und Unterstützung bei den Gesprächen mit den Vermietern, Hinweise auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Leistungsgesetze, Beratung und Unterstützung bei der Bildung von Wohngemeinschaftsprojekten, Benennung einer Ansprechperson der Bezirksverwaltung.
Das Bezirksamt wird insoweit auch weiterhin in dieser Richtung aktiv bleiben. 7. Der Bauwagenplatz „Vorwerkstraße“ soll nach Angaben des Senates vom Oktober 2000 nicht zugelassen werden (Drucksache 16/4890), dennoch ist es immer noch nicht zu einer Auflösung gekommen (Drucksache 16/6066 zu 10. bis 12.). Wann soll es zu einer Auflösung des Platzes „Vorwerkstraße“ kommen? 8. Woran scheiterte im einzelnen die Auflösung des Platzes „Vorwerkstraße“ bislang? 9. Ist eine Räumung des Platzes „Vorwerkstraße“ geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie lange sollen die „Bemühungen“ des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, mit den zuständigen Behörden eine Auflösung zu erzielen, andauern? Es ist beabsichtigt, die Bewohnerinnen und Bewohner des Platzes Vorwerkstraße in ein Wohnprojekt zu integrieren. Der Platz an der Vorwerkstraße soll nach dem Zustandekommen einer Einigung mit den Bewohnern und deren Umzug aufgelöst werden. Bislang konnte ein geeignetes Objekt, das zu vertretbarem Aufwand instand gesetzt werden kann, noch nicht gefunden werden. Eine Räumung des Platzes ist derzeit nicht geplant, da die Bemühungen, eine einvernehmliche Auflösung zu erreichen, andauern. 10. Wann werden die Verhandlungen mit den Bewohnern des Platzes „Rondenbarg“ voraussichtlich abgeschlossen sein? Das Bezirksamt Altona strebt an, die Verhandlungen mit den Bewohnern des Platzes Rondenbarg in den nächsten zwei Monaten abzuschließen. 11. Wie ist die Entwicklung aller Ausgaben, die seit 1998 sowohl für genehmigte als auch nicht genehmigte Bauwagenplätze angefallen sind (wie etwa Herrichtungskosten, Räumungskosten, Wiederherstellungskosten usw.)? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Landes- bzw. Bezirksmitteln.) Wegen der Kosten der Umstrukturierung aller Wohnwagenplätze sowohl für die Räumung, die Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Plätzen und sonstige anfallende Kosten seit Änderung des Wohnwagengesetzes wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2001 (Drucksache 16/6066) verwiesen. Sonstige Kosten sind in Hamburg-Mitte und Eimsbüttel seit 1998 nicht entstanden. In Altona sind laufende Kosten für die Unterhaltung der Wohnwagenplätze (im wesentlichen Betriebskosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Reparaturen) entstanden: – Für 1998 132 871,57 DM – Für 1999 113 238,59 DM – Für 2000 187 906,06 DM. 12. Wie ist die Entwicklung aller Einnahmen, die seit 1998 durch die Bauwagenplätze erzielt worden sind? (Bitte auch Angabe des gesamten Einnahmenbetrages Gesamteinnahme.) Für den Platz Paciusweg werden jährliche Mieteinnahmen von 7200 DM erzielt. Durch ein Übermittlungsversehen wurde in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/6066 nur ein Halbjahreswert angegeben. Im übrigen werden über die dort genannten Beträge hinaus bisher keine Einnahmen erzielt. Damit sind seit 1998 bis Juni 2001 Gesamteinnahmen in Höhe von rund 63 000 DM erzielt worden. 13. Was wurde in den Vereinbarungen mit den Bewohnern der genehmigten Plätze für den Fall geregelt, daß sich Bewohner nicht vertragsgerecht verhalten? 14. Was wurde in den Vereinbarungen mit den Bewohnern der genehmigten Plätze für den Fall geregelt, daß Nutzungsentgelte nicht entrichtet werden? 15. Welche Möglichkeiten hat die Freie und Hansestadt Hamburg, ihre Ansprüche, etwa auf Leistung der vereinbarten Nutzungsentgelte, gegenüber den Bewohnern der genehmigten Plätze durchzusetzen? 16. Wer kontrolliert die regelmäßige Entrichtung der Nutzungsentgelte durch die Bauwagenbewohner? Das Bezirksamt Altona hat den Wohnwagenplatz Gaußstraße ebenso wie das Bezirksamt HamburgNord den Platz Langenfort an einen Verein vermietet. Die Vertragsbedingungen entsprechen denen vergleichbarer Grundstücksmietverträge. Die Regelung der Benutzungsbedingungen für die Bewohner ist ebenso wie die Erhebung der Entgelte bei den Bewohnern Angelegenheit der Vereine. 2
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Drucksache 16/6362
17. Frage 5 der genannten Drucksache wurde aus Zeitmangel nicht vollständig beantwortet, was ein Nachfragen in regelmäßigen Abständen erforderlich macht: Welche Entwicklungen haben sich hinsichtlich der Bauwagenproblematik in Hamburg seit Oktober 2000, einschließlich des Bezirkes Eimsbüttel, ergeben? (Bitte vollständige Fortschreibung der Tabelle in Drucksache 16/4406, Anlage zu Frage 14.) Der in der Antwort auf die Große Anfrage Drucksache 16/6114 dargestellte Sachstand ist weiterhin aktuell (siehe Anlage).
Anlage
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Drucksache 16/6362
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage zur Antwort des Senats
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