CDU-Logo


Stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen

Als pdf: 16/6642 | Stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6642
11. 09. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 04. 09. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen
Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland und Hamburg nach wie vor Unfallursache Nummer 1. Daher ist eine konsequente Verkehrsüberwachung an Unfallschwerpunkten und besonderen Gefahrenstellen wie Kindergärten, Schulen und Altersheimen erforderlich. Seit kurzem gibt es unter der U-Bahn-Brücke Braamkamp/ Alsterdorfer Straße auf dem Ring 2 eine neue stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Leider muß man feststellen, daß stationäre Überwachungsanlagen immer häufiger Gegenstand von Zerstörung und Vandalismus werden. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind grundsätzlich überall dort sinnvoll und notwendig, wo die jeweils vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit mißachtet wird. Nach wie vor berücksichtigen viele Verkehrsteilnehmer nicht genügend, daß sie durch Geschwindigkeitsübertretungen das Unfall- und Schadensrisiko für sich und andere erhöhen. Im übrigen hat der Senat auch zur Standortwahl für stationäre Überwachungsanlagen bereits in seinen Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 16/1497, 16/1578, 16/2479, 16/3494, 16/3771 detailliert Stellung genommen. Nach Erkenntnissen der Polizei trifft es nicht zu, daß stationäre Überwachungsanlagen immer häufiger Gegenstand von Zerstörung und Vandalismus werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und wie viele stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen gibt es mittlerweile in Hamburg, und wo stehen sie? Siehe Anlagen 1 und 2. 2. Wie viele Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen wurden in den letzten sechs Monaten wo aufgestellt, und wie hoch waren die Kosten im einzelnen dafür? 3. Wie viele Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Rotlichtüberwachungsanlagen sollen in den nächsten sechs Monaten wo errichtet werden, und wie hoch werden die Kosten dafür voraussichtlich sein? Im Juni 2001 wurde eine Rotlichtüberwachungsanlage an der Einmündung Kollaustraße/Papenreye in Betrieb genommen. Zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, die noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden sollen, befinden sich im Bau: – Kollaustraße, Höhe Papenreye, für wechselweisen Betrieb in beiden Richtungen, – Braamkamp vor Deelböge in Fahrtrichtung Groß Borstel. Die prognostizierten Kosten betragen jeweils ca. 40 000 DM. Eine weitere stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist auf der Neuen Elbbrücke in Fahrtrichtung Billhorner Brückenstraße über vier Fahrstreifen geplant. Die prognostizierten Kosten betragen ca. 80 000 DM.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6642

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Ist bei der Auswahl eines Standortes für die Errichtung einer stationären Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlage die Unfallträchtigkeit ein entscheidendes Kriterium? Wenn ja, wie erklärt sich der Senat zahlreiche Standorte von stationären Überwachungsanlagen in Hamburg, die nachweislich keine Unfallschwerpunkte darstellen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Handelt es sich bei den Standorten der in den letzten zwölf Monaten aufgestellten Anlagen um Unfallschwerpunkte? Wenn nein, warum sind die Anlagen dort errichtet worden? Ja. 6. Warum wurde die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Braamkamp/ Alsterdorfer Straße errichtet, obwohl es in nächster Nähe am Stadtpark bereits zwei neuere Anlagen gibt? Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Braamkamp/ Alsterdorfer Straße wurde errichtet, weil die Unfallauswertungen für den Knoten Deelböge/Braamkamp eine auffällige Unfallbelastung ergeben haben und die dortige sogenannte Knotenpunktsgeometrie mit Gefällstrecke, Sichteinschränkungen durch Bahnbrücken, hohe Verkehrsdichte und zwei dicht aufeinanderfolgende Kreuzungen die Erfassung der jeweiligen Verkehrssituation bei zu hohen Geschwindigkeiten erschweren. Deshalb kommt der Einhaltung der dort vorgeschriebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Unfallbekämpfung eine entscheidende Bedeutung zu. Die Wirkung einer stationären Anlage ist in der Ausdehnung regelmäßig beschränkt; die in deutlicher Entfernung errichtete Anlage in Höhe Hindenburgstraße hat daher keine unfallreduzierende Wirkung auf die Kreuzung Deelböge/Braamkamp. 7. Gibt es eine Prioritätenliste für die Aufstellung von stationären Überwachungsanlagen? Wenn ja, nach welchen Kriterien wird sie erstellt und welches sind die nächsten Maßnahmen, die geplant sind? Wenn nein, warum nicht und nach welchen Kriterien wird sonst entschieden? Stationäre Anlagen werden nach Mittelverfügbarkeit und aktueller Unfalldatenanalyse z.B. auf Vorschlag örtlicher Dienststellen oder der Unfallkommission geplant. Im übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Welche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen waren im Jahr 2000 wann und in welchem Zeitraum nicht in Betrieb? Siehe Anlage 3. 9. Wie wird sichergestellt, daß die Überwachungsanlagen in regelmäßigen Abständen bestückt werden, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen? Über den Betrieb der stationären Anlagen entscheiden die örtlichen Dienststellen nach Prioritätsgesichtspunkten. 10. Wie ist die Einnahmeentwicklung bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Langenhorner Chaussee seit dem 1. Dezember 1999? Zahlen zur „Einnahmeentwicklung“ einzelner Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden nicht erhoben. 10. a) Wie ist dort das Anzeigeaufkommen seit dem 1. Dezember 1999? Seit dem 1. Dezember 1999 wurden 3938 Verstöße registriert (Stand 31. Juli 2001). 10. b) Seit wann ist diese Anlage wieder bestückt? Die Anlage ist seit Juli 2001 wieder in Betrieb. 10. c) Wie viele Monate ist die Anlage insgesamt seit der Inbetriebnahme mit einer Kamera bestückt gewesen? Die Anlage war bisher insgesamt neun Monate in Betrieb. 11. Wie viele stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen wurden wo in den letzten zwölf Monaten beschädigt oder zerstört, und wie hoch waren die Kosten für die Reparatur der Anlagen? 12. Wann wurden in den letzten zwölf Monaten an den Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Osdorfer Landstraße 366, Osdorfer Landstraße/ Stiller Weg und Sülldorfer Landstraße welche Beschädigungen festgestellt, und wann wurden jeweils die Anlagen zu welchen Kosten wieder repariert? In den letzten zwölf Monaten wurden insgesamt fünf stationäre Anlagen beschädigt. Bei der stationären Geschwindigkeitsanlage Osdorfer Landstraße 366 wurde am 21. August 2001 die Glasscheibe vor dem Kameraobjektiv eingeschlagen. Die Materialkosten für die bevorstehende Reparatur durch Bedienstete der Polizei werden voraussichtlich ca. 180 DM betragen. 2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6642

Bei der stationären Geschwindigkeitsanlage Osdorfer Landstraße/ Stiller Weg wurden am 13. Februar 2001 und bei der stationären Geschwindigkeitsanlage Sülldorfer Landstraße am 29. Juni 2001 jeweils die Glasscheiben mit Farbe besprüht. Die Materialkosten für die unverzügliche Reinigung durch Bedienstete der Polizei betrugen geschätzt ca. 10 DM. Bei den stationären Geschwindigkeitsanlagen Cuxhavener Straße 267 und Stader Straße 24 wurden am 15. November 2000 die Glasscheiben vor dem Kameraobjektiv eingeschlagen. Die Anlage an der Cuxhavener Straße wurde durch Bedienstete der Polizei am 16. November 2000 wiederhergestellt. Die angefallenen Materialkosten betragen ca. 180 DM. Die Anlage an der Stader Straße wurde am 29. November 2000 repariert. Die noch nicht in Rechnung gestellten Kosten belaufen sich auf voraussichtlich ca. 400 DM. 13. Gibt es weitere stationäre Überwachungsanlagen, die bereits seit Monaten beschädigt und deshalb nicht in Betrieb sind? Wenn ja, wo, seit wann und wie hoch sind die zu erwartenden Reparaturkosten? Wenn nein, wie schnell gedenkt der Senat die defekten Überwachungsanlagen wieder in Betrieb zu setzen? Nein. 14. Wie erklärt sich der Senat den zunehmenden Vandalismus bzw. die gezielten Zerstörungen von stationären Überwachungsanlagen? Siehe Vorbemerkung. 15. Werden Überwachungsanlagen durch die Polizei in besonderem Maße geschützt? Nein. 16. Wie ist die Entwicklung der Gesamteinnahmen der Stadt durch stationäre Geschwindigkeits-Rotlichtüberwachungsanlagen? (Bitte Angabe der Einnahmen der letzten fünf Jahre und Unterteilung nach Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.) Statistische Auswertungen über bezahlte Fälle liegen erst ab dem Jahr 1998 vor. 1998 Gesamteinnahme durch stationäre Überwachungsanlagen davon stationäre Rotlichtüberwachung davon stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 1999 Gesamteinnahme durch stationäre Überwachungsanlagen davon stationäre Rotlichtüberwachung davon stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 2000 Gesamteinnahme durch stationäre Überwachungsanlagen davon stationäre Rotlichtüberwachung davon stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 2001 (Stand 31. Juli 2001) Gesamteinnahme durch stationäre Überwachungsanlagen davon stationäre Rotlichtüberwachung davon stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 4 426 824,29 DM 740 108,72 DM 3 686 715,57 DM 9 485 296,17 DM 1 486 905,52 DM 7 998 390,65 DM 9 424 375,01 DM 1 764 705,19 DM 7 659 669,82 DM 7 710 914,61 DM 1 623 717,49 DM 6 087 197,12 DM

17. Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt durch Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen für das erste Halbjahr 2001? (Bitte Angabe der Vergleichszahl für das Jahr 2000.) Rotlichtüberwachung Erstes Halbjahr 2001 Erstes Halbjahr 2001 648 433,72 DM 3 051 427,67 DM Erstes Halbjahr 2000 Erstes Halbjahr 2000 816 686,50 DM 3 711 448,77 DM Geschwindigkeitsüberwachung

Anlagen

3


Drucksache 16/6642

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 1 zur Antwort des Senats

4


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6642 Anlage 2 zur Antwort des Senats

5


Drucksache 16/6642

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 3 zur Antwort des Senats

6