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Stau durch Baumaßnahmen im Bereich des Elbtunnels

Als pdf: 17/3289 | Stau durch Baumaßnahmen im Bereich des Elbtunnels (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/3289
16. 09. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 05. 09. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Stau durch Baumaßnahmen im Bereich des Elbtunnels
Die Staus vor dem Elbtunnel sollten nach Fertigstellung der letzten Baumaßnahmen am Tunnel bereits im nächsten Jahr stark abnehmen. Nun hat Bundesminister Dr. Stolpe angekündigt, dass er von Hamburg die Umsetzung einer EU-Richtlinie fordert, die sofort neue verschärfte Sicherheitsstandards im Elbtunnel verlangt. Der ADAC wirft der Behörde für Bau und Verkehr (BBV) vor, dass man bereits seit Oktober letzten Jahres die Umbaumaßnahmen und die Brandschutzmaßnahmen in einem Arbeitsgang hätte koordinieren können, da die Richtlinie bereits bekannt war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat. Grundlage für das Nachrüsten der drei alten Elbtunnelröhren sind neue nationale Richtlinien, mit denen ein erhöhter Sicherheitsstandard für alle Straßentunnel in der Baulast des Bundes festgelegt wird. Die Richtlinien sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) im März 2003 verbindlich eingeführt worden. Parallel dazu wird auf der europäischen Ebene eine im Entwurf vorliegende Richtlinie beraten, die sich mit den Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz befasst. Das BMVBW hat im Juni 2003 die Bundesländer aufgefordert, den bau- und betriebstechnischen Aufwand zur Nachrüstung der Tunnel abzuschätzen und die Planungsarbeiten einzuleiten. Bezogen auf den Elbtunnel hat das BMVBW die notwendigen Maßnahmen und den Realisierungszeitraum angeordnet. Es handelt sich vor allem um den Bau zusätzlicher Fluchtwege, Umbau der Lüftungsanlagen zum verbesserten Rauchabsaugen im Brandfall sowie Umbau der Tunnelentwässerung, um das Ableiten brennbarer Flüssigkeiten zu verbessern. Hierfür ist jeweils die Sperrung einer einzelnen Röhre erforderlich. Die Arbeiten nehmen jeweils etwa fünf bis sechs Monate in Anspruch. Um Behinderungen zu verringern, sind sie in der verkehrsärmeren Winterzeit vorgesehen. Die restlichen Umbauarbeiten an den Fahrbahnen im Vorfeldbereich der Röhre 1 (ehemalige Oströhre), die im Zusammenhang mit dem Bau der vierten Röhre stehen, werden im Winter 2003/2004 durchgeführt. Die dafür erforderliche Sperrung wird bereits für vorbereitende Arbeiten zur Nachrüstung genutzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wann werden erstmalig alle vier Röhren für den Verkehr nutzbar sein? Der Vier-Röhren-Betrieb des Elbtunnels wird voraussichtlich am 1. April 2004 aufgenommen. 2. Warum hat die BBV die Umbaumaßnahmen mit den Brandschutzmaßnahmen nicht in einem Arbeitsgang koordiniert? Zum Zeitpunkt der Aufforderung des Bundes zur Nachrüstung und seiner Finanzierungszusage waren die Arbeiten im Elbtunnel bereits weit fortgeschritten, so dass eine Koordination nur noch bei einer Röhre möglich ist. Im Übrigen vgl. die Vorbemerkung.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 17/3289

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

3. Ist vorgesehen, dass in den verkehrsreicheren Sommermonaten 2004 und 2005 alle vier Röhren für den Verkehr nutzbar sind? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Ja, jeweils im Zeitraum von April bis Oktober. 4. Um welche EU-Richtlinie handelt es sich, welchen Inhalt hat sie und wann wurde sie beschlossen? Es handelt sich um die im Entwurf vorliegende Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates „über Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz“. Im Übrigen vgl. die Vorbemerkung.

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