CDU-Logo


Polizeiliche Präventionsarbeit an Hamburger Schulen

Als pdf: 17/3694 | Polizeiliche Präventionsarbeit an Hamburger Schulen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/3694
25. 11. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.11.03 und

Antwort des Senats

Betr.: Polizeiliche Präventionsarbeit an Hamburger Schulen Einer bundesweiten Studie der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ zufolge, fürchtet sich jeder dritte Schüler vor Gewalt auf dem Schulweg oder dem Schulgelände und jeder vierte Schüler bleibt deshalb gelegentlich zu Hause. In Hamburg wurden im vergangenen Jahr bereits ca. 700 Fälle von Gewalt unter Jugendlichen auf dem Schulweg oder -gelände erfasst. Aus diesem Grund wurde das Gewaltpräventionsprogramm „Cop4U“ für Schulen in Hamburg ins Leben gerufen. Dieses wird sowohl von der Behörde für Bildung und Sport als auch von der Hamburger Polizei begleitet, um aggressiven Verhaltensweisen der Schüler und Gewalt von Schülern untereinander frühzeitig präventiv zu begegnen. Darüber hinaus werden so genannte Präventionsbeamte und Verkehrslehrer im Rahmen der vorbeugenden Polizeiarbeit an den Schulen eingesetzt. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Im Rahmen der Prioritätensetzung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wurde in einer Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Bildung und Sport und der Behörde für Inneres am 24. Oktober 2002 die Kooperation und somit auch die Funktion des festen polizeilichen Ansprechpartners an Schulen (Cop4U) inhaltlich festgeschrieben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei zu fördern, regelmäßig präsent zu sein und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen sowie gemeinsam Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendkriminalität zu verabreden und umzusetzen. Siehe hierzu im Übrigen Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 17/2203. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wann wurde das „Cop4U“-Programm ins Leben gerufen und welche Aufgaben übernehmen die Beamten an den Schulen?

Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Schulen wurden seit Bestehen des „Cop4U“-Programms von wie vielen Polizeibeamten betreut? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben)

Seit dem 1. Januar 2003 stellt die Polizei ein flächendeckendes Angebot für die Schulen zur Verfügung. Zurzeit sind 235 Cop4U an 526 Schulstandorten tätig.


Drucksache 17/3694

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

3.

An welchen und wie vielen schulischen Veranstaltungen wie z. B. Lehrerkonferenzen, Elternabenden, Schulfesten etc. der betreuten Schulen haben die „Cop4U“ seit Bestehen teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben)

Die Daten werden jeweils zum Ende eines Monats erhoben und sind der nachfolgenden Tabelle für das Jahr 2003 zu entnehmen. Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Summe Anzahl der Teilnahmen an schulischen Veranstaltungen – davon Lehrerkonferenzen – davon Elternratssitzungen – davon Schülerratssitzungen – davon Elternabende – davon Schulfeste – davon sonstige Veranstaltungen Anzahl der von Cop4U gefertigten Anzeigen / Berichte – davon Strafanzeigen (1K) – davon Hinweise auf/zu Straftaten (5K) – davon Berichte an andere Behörden (6A) – davon sonstige allg. Berichte (5A) 4. 179 169 132 114 110 155 30 13 3 8 19 19 23 4 8 3 8 6 10 7 4 97 16 13 3 3 6 73 6 9 7 2 9 77 9 11 6 3 44 82 24 112 151 103 1 0 0 1 5 17 12 2 3 3 7 6 6 5 13 15 5 5 2 5 5 81 1.249 112 88 43 53 117 836 3.071 846 333 85 1.807

106 112

85 106

397 409 300 346 316 315 117 127 60 16 42 11 71 111 28 11 38 13 78 103 29 9 38 6

29 240 509 222 6 5 0 58 109 21 4 43 10 66 29 5

204 226 188 183 193 168

18 156 347 122

Führen die „Cop4U“ auch allgemeine Sprechstunden für Schüler, Lehrer und Eltern durch? a) b) Wenn ja, an welchen Schulen wurden diese wie häufig und mit welchen Erfahrungen durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht?

An einzelnen Schulen wurden mit Beginn des Programms feste Sprechzeiten angeboten, in denen die Cop4U den Schülern, Lehrern oder Eltern für Fragen zur Verfügung stehen. Mangels Beteiligung wurde dieses Angebot z. T. wieder eingestellt und durch kurzfristige variable Gesprächstermine ersetzt. Zurzeit werden an folgenden Schulen feste Gesprächszeiten durchgeführt: Schule Königsstraße Förderschule Grotefendweg Haupt- u. Realschule Bramfelder Dorfplatz Haupt- u. Realschule Walter-Rothenburg-Weg Gewerbeschule G 13 Gewerbeschule G 19 Gewerbeschule G 20 Gesamtschule Wilhelmsburg Förderschule Frieda-Stoppenbrink-Schule
2

wöchentlich monatlich wöchentlich monatlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich 14-tägig


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

Drucksache 17/3694

5.

Wie viele Anzeigen und Berichte wurden von den „Cop4U“ seit Bestehen des Programms gefertigt? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben und aufschlüsseln nach Strafanzeigen, Hinweisen auf Straftaten u. a.)

Siehe Antwort 3. 6. Wie viele Präventionsbeamte kommen an Hamburger Schulen zum Einsatz und welche Aufgaben und Funktionen übernehmen sie? (Bitte die personelle Entwicklung für die letzten 10 Jahre getrennt angeben.)

Das von der für Schulen zuständigen Behörde und der Polizei gemeinsam beschlossene „Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz“ hat die Vermittlung von Werten und Normen, altersgerechte Information über Kinder- und Jugendkriminalität sowie deren Vermeidung zum Ziel. Von der Polizei wird hierzu die Mitgestaltung von Schulunterrichten im Rahmen des Präventionsprogramms Kinder- und Jugenddelinquenz für alle Schulformen und alle Klassenstufen angeboten. Die Inhalte der Unterrichtseinheiten werden im Vorwege zwischen dem Präventionsbeamten und der jeweiligen Lehrkraft abgestimmt. Dabei wird im Unterricht auf die Lebenswirklichkeit der jeweiligen Klasse eingegangen. Ergänzend hierzu geben die derzeit 87 Präventionsbeamten anlass- und situationsbezogen Informationsmaterial an Eltern, Schulleitungen und Lehrerkollegien weiter und nehmen an Tages- und Abendveranstaltungen wie pädagogischen Planungstagen, Elternratssitzungen, Elternvollversammlungen oder auch Klassenelternabenden teil, die bei Bedarf auch von den Jugendbeauftragten wahrgenommen werden. Angaben über die personelle Entwicklung der nebenamtlich eingesetzten Präventionsbeamten in den letzten 10 Jahren können mangels statistischer Erhebungen bis einschließlich 2001 nicht gemacht werden. 7. Wie viele polizeiliche Verkehrslehrer kommen an Hamburger Schulen zum Einsatz und welche Aufgaben und Funktionen übernehmen sie? (Bitte die personelle Entwicklung für die letzten 10 Jahre sowie die personelle Planung für die nächsten zwei Jahre getrennt angeben.)

Wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 17/2885 (hier zu Frage 13 und 14) ausgeführt, wird die polizeiliche Verkehrserziehung zurzeit verstärkt.

3


Drucksache 17/3694

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

Der Personalbestand stellt sich bei den Polizeiverkehrslehrern (PVKL) im Sinne der Anfrage wie folgt dar (jeweils zum Stichtag 1. Oktober): Jahr 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 (Planung) 2005 (Planung) PVKL 72 72 72 72 72 72 72 57 57 59* 72 72

*) hierin sind bereits zwei neue PVKL aus dem Aufstockungsprogramm enthalten. Im Einzelnen sind hiermit folgende Aufgaben und Funktionen verbunden: Polizeiverkehrslehrer unterrichten in der Primarstufe der Grundschule (Kl. 1 bis 4) sowie in den Vorschulklassen. Speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestellt ist der Verkehrsunterricht der PVKL für den Bereich der Sonderschulen für Geistig- und/oder Körperbehinderte. Begleitend zum Unterricht, nehmen sie an Elternabenden teil und unterstützen die Erziehungsverantwortlichen und Schulen bei Verkehrssicherheitsprojekten. Außerdem begleiten sie das Mofaprojekt der Behörde für Bildung und Sport für die Klassen 7 bis 10 an nunmehr zwei Unterrichtstagen je Projektwoche (ca. 80 Projekte im Jahr). Als Handpuppenspieler unterrichten PVKL mit dem „Verkehrskasper“ in Kindergärten, Vorschulklassen sowie in den Klassen 1 und 2 der Grundschulen. Darüber hinaus führen die PVKL jährlich einen „Plakatwettbewerb“ für Hamburger Schulen durch. Ebenfalls an den Schulen tätig sind die Jugendverkehrsschulen der Polizei. Sie führen in den 3. und 4. Klassen Radfahrunterricht sowohl im „Schonraum“ (Schulgelände/ Turnhalle) als auch im „Realverkehr“ durch.

4