
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode
Drucksache
18/2592
26. 07. 05
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.07.05 und
Antwort des Senats
Betr.: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland und in Hamburg nach wie vor Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Insofern sind Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wichtige Instrumente zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Das Aufstellen und Betreiben von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sollte daher stets unter Berücksichtigung der Unfallstatistik und nicht aus hauptsächlich wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen. Presseberichten zufolge wird im Zusammenhang mit Geschwindigkeitskontrollen jedoch immer wieder der Vorwurf der „Abzocke“ erhoben, zuletzt anlässlich der neuerdings eingesetzten „Radartonne“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden in erster Linie an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen statt. Daneben werden Geschwindigkeitsmessungen in geringerem Umfang auch an Stellen vorgenommen, an denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich überschritten wird. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden in den Jahren von 1999 bis heute wo und weshalb stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben.
Aus den in der Vorbemerkung ausgeführten Gründen wurden im erfragten Zeitraum folgende Anlagen installiert: Standorte stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Langenhorner Chaussee/Oehleckerring Stader Straße Nr. 20–22 Bergedorfer Str. gegenüber Lichtmast 107 (Heidhorst) Jahnring (West) gegenüber Haus-Nr. 21 Inbetriebnahme 27.04.99 26.07.99 21.01.00 31.05.00
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Standorte stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Jahnring (Ost) Höhe Lichtmast 49 Kollaustraße Höhe Papenreye Braamkamp vor Deelböge Winsener Straße gegenüber Haus-Nr. 218 Neue Elbbrücke linker und rechter Fahrbahnrand
Inbetriebnahme 31.05.00 20.09.01 20.09.01 29.10.01 17.12.01
Die am 20. April 1999 installierte Anlage am Standort Bargteheider Straße/Birkenallee wurde am 29. Januar 2003 wieder abgebaut, weil die verringerte Verkehrsunfallzahl eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung nicht mehr erforderte. An der Stresemannstraße wurden im Zusammenhang mit der Änderung der dortigen Verkehrsführung am 4. Juli 2002 in Höhe der Hausnummern 70 und 147 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen errichtet. 2. Wie hat sich die Anzahl der mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen von 1999 bis heute entwickelt? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben.
Nachfolgend werden die mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit Radargeräten und ESO-Lichtschrankengeräten dargestellt: Jahr: Anzahl: 1999 7.295 2000 5.793 2001 5.430 2002 4.075 2003 3.744 2004 5.089 2005* 2.468
* bis einschließlich 31. Mai 2005
Die Anzahl der ebenfalls mobil durchgeführten Kontrollen mit Handlasergeräten wird statistisch nicht erfasst. 3. In wie viel Prozent der Fälle werden Geschwindigkeitskontrollen an Unfallhäufungsstrecken durchgeführt?
Zur Frage der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vgl. Vorbemerkung. Eine statistische Erhebung der Messorte der mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit Radargeräten und ESO-Lichtschrankengeräten, untergliedert nach den in der Vorbemerkung genannten Kriterien, erfolgt erst seit dem Jahr 2002. Daher liegen für die Jahre 1999 bis 2001 keine Daten im Sinne der Fragestellung vor: Jahr: Anteil der Kontrollen an Unfallhäufungsstrecken an der Zahl aller mobilen Kontrollen Anteil der Kontrollen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer im Umfeld von Schulen, Kindergärten etc. an der Zahl aller mobilen Kontrollen
* bis einschließlich 31. Mai 2005
2002 60 %
2003 57 %
2004 49 %
2005* 47 %
26 %
30 %
28 %
24 %
Der Rückgang des prozentualen Anteils der mobilen Kontrollen an Unfallhäufungsstrecken ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass mittlerweile alle stationären Anlagen mit Kameraeinschüben versehen sind, sodass sich an deren Standorten mobile Kontrollen erübrigen. Des Weiteren werden aus generalpräventiven Gründen vermehrt Kontrollen auf den Strecken durchgeführt, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h erhöht wurde. 4. Nach welchen Kriterien werden die Orte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen ausgewählt?
Siehe Vorbemerkung.
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5.
Wie hat sich der Anteil der an Unfallhäufungsstrecken vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kontrollen von 1999 bis heute jährlich entwickelt? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben.
Siehe Antwort zu 3. 6. Wie haben sich die Einnahmen durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen in den Jahren von 1999 bis heute entwickelt? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben sowie differenzieren nach stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobilen Geschwindigkeitskontrollen.
Lichtschranke Fälle Einnahmen Laser Fälle Einnahmen 854.363 € 452.281 € Stationäre Anlagen Fälle 98.512 95.195 Einnahmen sonstige* Fälle Einnahmen Fälle Gesamt Einnahmen
Radar Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 (Stand: 30.06.2005) Fälle 229.962 190.925 161.637 126.015 110.451 171.564 88.560 Einnahmen
6.895.802 € 27.472 5.489.497 € 13.086 4.585.250 € 3.706.117 € 3.379.558 € 7.657 9.343 9.605
723.607 € 16.365 376.568 € 11.540 236.254 € 300.996 € 385.337 € 9.492 5.452 6.429
3.916.327 € 7.054 4.089.512 € 7.026 3.410.198 € 4.327 5.552.033 € 4.880 5.589.210 € 4.772 5.329.480 € 6.528 2.612.132 € 3.377
522.080 € 379.365 12.912.179 € 522.004 € 332.945 11.060.658 € 405.965 € 278.308 316.267 € 319.177 9.089.948 € 9.955.970 € 381.491 € 309.975 10.181.088 € 513.672 € 421.620 11.447.385 € 314.329 € 214.614 5.939.705 €
583.077 € 110.368 240.451 € 164.285 285.598 € 187.920 547.228 € 215.321 319.988 € 106.564
4.576.443 € 15.799 2.433.601 € 9.543
480.562 € 12.408 259.655 € 6.570
* z. B. Video-Überwachung aus Fahrzeugen
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