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Auswirkungen der rot-grünen Bundesverkehrswegeplanung auf die Hamburger Verkehrsinfrastruktur

Als pdf: 18/585 | Auswirkungen der rot-grünen Bundesverkehrswegeplanung auf die Hamburger Verkehrsinfrastruktur (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/585
16. 07. 04

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 08.07.04 und

Antwort des Senats

Betr.: Auswirkungen der rot-grünen Bundesverkehrswegeplanung auf die Hamburger Verkehrsinfrastruktur Der Bundestag hat am 1. Juli 2004 den Bundesverkehrswegeplan verabschiedet. Der Bundesregierung fehlen in der Mittelfristplanung für den Zeitraum 2004 bis 2008 u. a. durch das Mautdesaster rd. 7,8 Mrd. Euro. Dies bedeutet Fehlbeträge bei der Straße in Höhe von rd. 3,9 Mrd. Euro, bei der Schiene in Höhe von rd. 3,5 Mrd. Euro und bei der Wasserstraße in Höhe von rd. 386 Mio. Euro. In den letzten Wochen wurde bereits im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Bundestages über Änderungsanträge zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes abgestimmt. Hierzu gab es diverse Änderungsanträge, die direkt oder indirekt auch Hamburg betreffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Hinblick darauf, dass die Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates nicht öffentlich sind, kann der Senat nur zu eigenen Initiativen Stellung nehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Änderungsanträge mit Bezug zum Bundesland Hamburg (A 7, B 431 und A 252) sind im Einzelnen für die Länder Hamburg, SchleswigHolstein und Niedersachsen gestellt worden? Wie wurde im Einzelnen über diese Anträge abgestimmt?

In den Beratungen des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes“ fanden Anträge zur A 7, A 252 und B 431 jeweils keine Mehrheiten. In den Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundesrates zum „Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes“ hat Hamburg Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt mit folgenden Zielen: – A 252: Teilung des Projektes in zwei Bauabschnitte; Einstufung des westlichen Teilabschnittes in den „Vordringlichen Bedarf“ – B 431: Einstufung des Projektes in den „Vordringlichen Bedarf“ Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich jeweils keine Mehrheit.


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2.

Welche weiteren Änderungsanträge, die auf Hamburg Auswirkungen haben (z. B. A 20) wurden gestellt und wie wurde über diese abgestimmt?

Der Deutsche Bundestag hat – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – beschlossen, die A 20 von der AS Stade (A 26) bis zur AS Sittensen (A 1) aus dem Bedarfsplan herauszunehmen. 3. Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen für das Land Hamburg und wie gedenkt der Senat darauf zu reagieren?

Haushaltsmittel des Bundes stehen für die Referenzperiode des Fernstraßenausbaugesetzes nicht zur Verfügung, so dass erzielbare positive Effekte nicht eintreten werden. Zur weiteren Vorgehensweise wird auf die Antwort zu 6. verwiesen. 4. Ist es richtig, dass die Hafenquerspange – wie von der Hamburger Bundestagsabgeordneten und Staatssekretärin Angelika Mertens behauptet – die bestmögliche Dringlichkeitsstufe bekommen hat?

Nein. Die Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ ermöglicht lediglich die Fortführung der für die Realisierung des Projektes erforderlichen Planungsschritte. 5. Welche positiven Veränderungen für Hamburg haben die Beratungen zum Fernstraßenausbaugesetz bewirkt?

Nach einer Intervention Hamburgs beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde die Einstufung von „Weiterer Bedarf“ in „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geändert. 6. Welche Bedeutung haben die folgenden Forderungen für den Senat und was gedenkt der Senat zu tun, wenn sie nicht im Ausbauänderungsgesetz berücksichtigt werden?

Die parlamentarischen Beratungen zu den Ausbaugesetzen (Fernstraßenausbaugesetz; Bundesschienenwegeausbaugesetz) sind mit den zustimmenden Beschlüssen des Bundesrates vom 09.07.2004 abgeschlossen. Die sich aus den Ausbaugesetzen ableitenden Bedarfspläne haben eine Laufzeit von regulär jeweils fünf Jahren. Angesichts der unzureichenden Mittelausstattung der Verkehrsinfrastrukturhaushalte kann die Realisierung der in den Ausbaugesetzen verankerten Projekte mehr als fünf Jahre in Anspruch nehmen. a) Die A 252 (Hafenquerspange) mit einem 1. Bauabschnitt von der Anschlussstelle Waltershof (A 7) bis Steinwerder in den „Vordringlichen Bedarf“ und mit einem 2. Bauabschnitt von der Anschlussstelle Steinwerder bis Georgswerder in den „Weiteren Bedarf“ einzugruppieren und mit Planungsrecht auszustatten.

Der Senat hat versucht, die Einstufung des Projekts im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern (siehe auch Antwort zu 1.). Die Einstufung in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ ermöglicht die Fortsetzung des Projektes. Sobald das derzeit laufende Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen ist, wird die weitere Planung der Maßnahme fortgesetzt. b) Die Herausnahme der A 20 zwischen Stade (A 26) und Sittensen (A 1) als letztes Teilstück einer westlichen Umfahrung Hamburgs aus dem Bedarfsplan rückgängig zu machen und dieses Projekt wenigstens – vorausgesetzt die so genannte Küstenautobahn (A 22) wird in den „Vordringlichen Bedarf“ hochgestuft – in den „Weiteren Bedarf“ einzuordnen.

Der Senat hat sich mit der Forderung nicht befasst.

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c)

Die Ortsumgehung Rissen im Zuge der B 431 und im weiteren Verlauf von der Hamburger Landesgrenze bis Wedel den vierstreifigen Ausbau der B 431 im „Vordringlichen Bedarf“ festzuschreiben.

Der Senat sieht die Maßnahme unverändert als vordringlich an und wird weiterhin entsprechend auf die Bundesregierung einwirken. d) Wie geplant an der Realisierung der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck festzuhalten.

Der Senat hält am Ziel der Realisierung der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck unverändert fest. Die Maßnahme ist in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Neue Vorhaben“ eingestellt. Ein Antrag Hamburgs im Verkehrsausschuss des Bundesrates auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, die nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen, fand keine Mehrheit. Der Senat wird weiterhin darauf drängen, dass die Finanzierung der Maßnahme durch den Bund zeitnah erfolgt.

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