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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) und mobile Geschwindigkeitskontrollen

Als pdf: 19/3113 | Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) und mobile Geschwindigkeitskontrollen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode

Drucksache

19/3113
26.05.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.05.09 und

Antwort des Senats

Betr.:

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) und mobile Geschwindigkeitskontrollen Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland und in Hamburg nach wie vor Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Insofern sind Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) wichtige Instrumente zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Der Senat hat in der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/2592) vom 18.07.05 bereits Gründe und Ziele bei der Überwachung des fließenden Verkehrs dargestellt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wurden seit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 18.07.05 bis heute stationäre GÜA installiert? Wenn ja, bitte Angabe des Standortes und Begründung der Maßnahme. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Vergleiche Vorbemerkung zur Drs. 18/2592. 2. Ist geplant, in den nächsten Monaten fest installierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu installieren? Wenn ja, wo soll dies und warum geschehen? Nein. 3. Wie viele fest installierte GÜA sind seit dem Jahr 2000 mutwillig beschädigt oder zerstört worden (bitte Auflistung nach Monaten, Standorten und Art der Beschädigung)?

Die Zahl der beschädigten oder zerstörten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Für die Jahre 2000 und 2001 liegen die Daten nicht mehr vor. 2002
Standort Osdorfer Landstraße/ Stiller Weg Osdorfer Landstraße 351 1 1 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Art der Beschädigung Sicherheitsgläser und Schloss beschädigt Sicherheitsgläser, Schloss und Gehäuse beschädigt


Drucksache 19/3113

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Art der Beschädigung Sicherheitsgläser, Schloss und Gehäuse beschädigt Schloss beschädigt/ Sicherheitsgläser beschädigt Farbschmiererei/ Sicherheitsglas beschädigt/Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsglas beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsglas beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsglas, Schloss und Gehäuse beschädigt/ Sicherheitsgläser beschädigt/Sicherheitsgläser beschädigt Farbschmiererei

Standort Kollaustraße/ Papenreye Osterfeldstraße 60

1 1 1

Bramfelder Chaussee 423 Robert-SchumanBrücke 1 Braamkamp/ Deelböge Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg Bergedorfer Straße/ Heidhorst

1

1

1

1 1 1

Stader Straße 24 Neue Elbbrücken/ Veddeler Brückenstraße rechte Seite

1 1

1

1

2003
Standort Stresemannstraße 70 Kollaustraße/ Papenreye Bramfelder Chaussee 423 Langenhorner Chaussee Braamkamp/ Deelböge 1 1 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 1 1 1 Art der Beschädigung Sicherheitsglas beschädigt Sicherheitsglas und Sonnenschutz beschädigt Sicherheitsglas beschädigt Aufbruch Gehäuse und Innenteil beschädigt Sicherheitsglas beschädigt

2004
Standort Osdorfer Landstraße 351 Osterfeldstraße 60 Bramfelder Chaussee 423 Robert-SchumanBrücke Langenhorner Chaussee 403 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 1 1 1 1 1 Art der Beschädigung Sicherheitsglas Farbschmiererei Farbschmiererei Sicherheitsglas Farbschmiererei und Brandschaden

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode Monat

Drucksache 19/3113 Art der Beschädigung Farbschmiererei Gesamtes Außengehäuse beschädigt Farbschmiererei

Standort Bergedorfer Straße/ Heidhorst Winsener Straße gegenüber 218 Neue Elbbrücken/ Veddeler Brückenstraße linke Seite

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 1 1 1

2005
Standort Osdorfer Landstraße 351 1 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Art der Beschädigung Sicherheitsglas Sicherheitsglas und Blendkappe beschädigt Sicherheitsglas und Blendkappe beschädigt/Sicherheitsglas beschädigt/Sicherheitsglas beschädigt Farbschmiererei Sicherheitsgläser und Gehäuse beschädigt Sicherheitsglas beschädigt Gehäuse aufgebrochen und Innenteil beschädigt Sicherheitsglas beschädigt/Farbschmiererei

Bramfelder Chaussee 423 1

Langenhorner Chaussee 403 Braamkamp/ Deelböge Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg Bergedorfer Straße/ Heidhorst Cuxhavener Straße 267a Winsener Straße gegenüber 218

1 1

1

1

1 1 1 1 1

2006
Standort Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Stresemannstraße 147 Art der Beschädigung Sicherheitsgläser beschädigt/Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsgläser und Gehäuse beschädigt/Sicherheitsgläser beschädigt Gesamtes Gehäuse beschädigt/Farbschmiererei/Farbschmiererei Sicherheitsgläser beschädigt

1

1

Bramfelder Chaussee 423 1 Langenhorner Chaussee 403 Stader Straße 24

1

1 1

1

1

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Drucksache 19/3113

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

2007
Standort Osdorfer Landstraße 351 Langenhorner Chaussee 403 Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg Bergedorfer Straße/ Heidhorst 1 1 1 1 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Art der Beschädigung Farbschmiererei Schloss verklebt Gehäuse stark beschädigt Gehäuse stark beschädigt

2008
Standort Stresemannstraße 70 Osdorfer Landstraße 351 Langenhorner Chaussee 403 Jahnring gegenüber 21 Jahnring Lichtmast 49 Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg Bergedorfer Straße/ Heidhorst Stader Straße 24 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 1 1 1 1 1 1 1 1 Art der Beschädigung Sicherheitsglas beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsgläser beschädigt Sicherheitsglas beschädigt Sicherheitsglas beschädigt

2009
Standort Bramfelder Chaussee 423 Langenhorner Chaussee 403 1 1 1 1 Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Art der Beschädigung Schloss und Mast beschädigt Farbschmiererei/ Farbschmiererei/ Farbschmiererei

4.

Wie haben sich seit dem Jahr 2000 die Kosten für die Reparatur mutwillig beschädigter oder zerstörter GÜA entwickelt (bitte jährliche Auflistung)?

Die Materialkosten für die Reparaturen der Anlagen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
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Kosten 2.355,00 € 1.410,00 € 2.156,00 € 1.798,00 € 4.673,00 € 1.071,00 € 1.980,00 € 516,00 €


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

Drucksache 19/3113

Die Reparaturen erfolgten jeweils durch behördeneigene Mitarbeiter. Die hierbei entstehenden Personalkosten werden statistisch nicht erhoben. Daten vor 2002 liegen nicht mehr vor. 5. Wie viele Täter konnten für wie viele mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen fest installierter GÜA zur Verantwortung gezogen werden (bitte jährliche Auflistung)?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 6. Wie hat sich die Anzahl der mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen seit der Beantwortung der Drs. 18/2592 entwickelt?

Die Entwicklung der mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit Radargeräten, ESOLichtschrankengeräten und vergleichbaren Geräten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr: Anzahl: 7. 2005 5.216 2006 5.080 2007 6.019 2008 5.359

In wie viel Prozent der Fälle werden seit der Beantwortung der Drs. 18/2592 Geschwindigkeitskontrollen an Unfallhäufungsstrecken durchgeführt?

Die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachungsstrategie verfolgt das Ziel, mindestens 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen an Unfallhäufungsstrecken und im Bereich besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Seniorenwohnanlagen durchzuführen. Die übrigen Messungen werden zur Erhaltung eines Flächendrucks an sonstigen Straßen durchgeführt. Das behördeninterne Controllingverfahren wurde diesem Ziel angepasst und weist nunmehr die zusammengefassten Prozentwerte für Messungen an Unfallhäufungsstrecken und im Bereich besonders schützenswerter Objekte zusammen aus. Im Jahre 2007 wurden dort 94 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, im Jahre 2008 91 Prozent. Ältere Zahlen liegen nicht vor. 8. Wie haben sich die Einnahmen durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen seit der Beantwortung der Drs. 18/2592 entwickelt? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben sowie differenzieren nach stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobilen Geschwindigkeitskontrollen.

Die Entwicklung der Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung seit der Beantwortung der Drs. 18/2592 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Radar Fälle Einnahmen Lichtschranke Fälle Einnahmen Laser Fälle Einnahmen Stationäre Anlagen Fälle Einnahmen sonstige* Fälle Einnahmen Fälle Gesamt Einnahmen

Jahr 2005 2006 2007 2008

176.996 4.838.210 € 14.978 424.174 € 12.938 616.043 € 230.428 5.663.968 € 5.981 602.315 € 441.321 12.144.710 € 183.946 4.982.952 € 12.236 339.877 € 10.927 522.701 € 208.195 5.387.047 € 5.559 558.595 € 420.863 11.793.567 € 198.228 5.512.730 € 26.929 900.120 € 12.113 637.010 € 227.927 5.732.203 € 3.587 419.992 € 469.784 13.202.055 € 182.601 4.984.513 € 19.577 754.195 € 15.037 648.080 € 235.986 5.773.474 € 5.163 303.209 € 458.356 12.463.471 €

* zum Beispiel Überwachung mit Videofahrzeugen

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Drucksache 19/3113

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

9.

Liegen der Polizei (der zuständigen Behörde) bereits Erkenntnisse zur Unfalllage auf den Tempo-60-Straßen vor, die eine gesicherte Bewertung ermöglichen? Wenn ja, für welche Straßen und welche Erkenntnisse liegen im Einzelnen vor?

10. Wurden beziehungsweise werden begleitend seit Einführung von Tempo 60 gegebenenfalls besondere Controllingmaßnahmen durchgeführt? Sieht der Senat die Notwendigkeit, aus Gründen der Unfalllage eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf einzelnen Straßen zu rechtfertigen? Sämtliche Straßenzüge, die im Rahmen des Senatsprogramms zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Hauptverkehrsstraßen auf eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angehoben wurden, unterliegen einem regelmäßigen Controlling. Dieses bezieht sich auf die Unfallursachen, Geschwindigkeit und Abstand sowie auf Verkehrsunfälle mit Personenschaden und auf die Beteiligung der schwächeren Verkehrsteilnehmergruppen Fußgänger, Radfahrer, Kinder und Senioren. Für verlässliche Aussagen zu Tendenzen in der Entwicklung der Unfalllage sind nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Unfallhäufungsstellenerkennung mindestens ein Zeitraum von drei Jahren und eine Betrachtung von Ganzjahreszeiträumen erforderlich. Diese Voraussetzungen liegen derzeit nur für die beiden nachstehend aufgeführten Straßenzüge vor. Die Ergebnisse dieser Betrachtung machen aus Sicht der zuständigen Behörde eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht erforderlich. Stein-Hardenberg-Straße – Bargteheider Straße – Meiendorfer Straße: Im Zeitraum seit der Geschwindigkeitsanhebung vom 10. Mai 2003 bis Ende 2008 sind sinkende Unfallzahlen zu verzeichnen. Bei insgesamt 1.033 Verkehrsunfällen waren 102 mit der Ursache Geschwindigkeit und 219 mit der Ursache Abstand zu verzeichnen. Von insgesamt 266 Unfällen mit Personenschäden waren 29 auf die Ursache Geschwindigkeit und 50 auf die Ursache Abstand zurückzuführen. Es ereigneten sich insgesamt neun Verkehrsunfälle mit Fußgängern, 18 mit Radfahrern sowie vier mit beteiligten Kindern. Bei keinem dieser Unfälle wurden die Ursachen Geschwindigkeit oder Abstand festgestellt. Von 133 Verkehrsunfällen mit Senioren waren für elf Geschwindigkeit und für 14 Abstand ursächlich. Brombeerweg – Alte Landstraße: Im Zeitraum seit der Geschwindigkeitsanhebung vom 3. Juli 2003 bis Ende 2008 sind konstante Unfallzahlen zu verzeichnen. Bei insgesamt 112 Verkehrsunfällen wurden 14 mit der Ursache Geschwindigkeit und 13 mit der Ursache Abstand registriert. Von insgesamt 37 Unfällen mit Personenschäden waren drei auf die Ursache überhöhte Geschwindigkeit und fünf auf die Ursache zu geringer Abstand zurückzuführen. Es ereigneten sich keine Unfälle mit Radfahrern oder Kindern. Insgesamt gab es zwei Unfälle mit Fußgängern, bei denen jedoch weder die Ursache Geschwindigkeit noch die Ursache Abstand verzeichnet worden ist. Von 19 Verkehrsunfällen mit Senioren war jeweils einer auf die Ursachen Geschwindigkeit und Abstand zurückzuführen.

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