
Sicherheit der Brücken in Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode
Drucksache
19/3226
12.06.09
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 05.06.09 und
Antwort des Senats
Betr.:
Sicherheit der Brücken in Hamburg Die rund 2.500 Brücken sind für die Leistungsfähigkeit des Wirtschafts- und Logistikstandortes Hamburg von großer Bedeutung. Der hohe Bestand an Brücken macht aber auch ein hohes Maß an Unterhaltung, Prüfung und Instandsetzung notwendig. Der Staat hat grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Kann die Sicherheit nicht mehr vorbehaltlos gewährleistet werden, sind bis zur Instandsetzung Nutzungseinschränkungen unumgänglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen nicht durchgängig aufbereitet vor. Eine Einzelauswertung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur eingeschränkt möglich. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hatte bereits bei der Beantwortung der Drs. 18/7163 darauf verwiesen, dass keine Auskunftspflicht besteht und entsprechend nicht alle Fragen beantwortet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Eisenbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen-Neumünster (AKN) und der DB AG wie folgt: 1. Welche Brücken werden in Hamburg nach dem Zustand von wem kategorisiert und klassifiziert und wie häufig werden die Brücken durch wen gewartet und auf Sicherheitsmängel untersucht? (Bitte Unterteilung in Brücken für den motorisierten und nicht motorisierten Verkehr, schienengebundener Verkehr sowie sonstige Brücken.)
In Hamburg sind folgende Stellen zuständig: • Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) für Brücken im Zuge von Straßen und Wegen in der Baulast des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (circa 1.400 Stück). Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und die HPA für Brücken im Hafengebiet. Die DB AG und die AKN jeweils für Eisenbahnbrücken sowie die HOCHBAHN für Brücken im Bereich der U-Bahn-Trassen.
• •
Die Brücken in der Zuständigkeit der BSU, der HPA und der AKN (siehe Drs. 18/7163) werden – unabhängig von ihrem Verkehrszweck – aufgrund der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ geprüft. Die
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Prüfungen werden von sachkundigen Ingenieuren auch bezüglich der statischen und konstruktiven Verhältnisse durchgeführt. Umfang und zeitliche Abfolge der Prüfung sind ebenfalls in der DIN-Norm 1076 geregelt: • • • • • • Hauptprüfungen alle sechs Jahre, Einfache Prüfung drei Jahre nach der Hauptprüfung, Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen; nach besonderen Ereignissen, wie zum Beispiel Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws), Prüfung nach besonderen Vorschriften (zum Beispiel für maschinelle und elektrische Anlagen), Besichtigungen einmal jährlich (wenn keine Haupt- oder einfachen Prüfungen anstehen) sowie laufende Beobachtungen.
Die HPA ist auf Basis des Hamburger Wegegesetzes für insgesamt 141 Verkehrsinfrastrukturbauwerke im Hamburger Hafen und der Bundeswasserstraße für deren betriebliche Erhaltung und Bauwerksprüfung verantwortlich. Davon sind 122 Brückenbauwerke, die in folgende Kategorien unterteilt sind: Feste Straßenbrücken: Feste Eisenbahnbrücken: Bewegliche/kombinierte Brücken: Fußgängerbrücken: 58 50 6 8
Die im Verantwortungsbereich der HOCHBAHN liegenden Brücken werden von der Abteilung Bahnanlagen verantwortlich geprüft, nach dem Zustand kategorisiert und klassifiziert. Sie werden entsprechend den Vorschriften der BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) § 57 durch die Brückenprüfingenieure der Abteilung Bahnanlagen geprüft und auf Sicherheitsmängel untersucht. Die Wartung erfolgt durch den Fachbereich Streckenmanagement. Die Prüfintervalle entsprechen mindestens den Vorschriften der BOStrab, § 57 (Hauptprüfung alle sechs Jahre). Alle Brücken der HOCHBAHN befinden sich in altersgemäßem Zustand. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen alle in gutem Erhaltungszustand. Die Ausnahmen sind seitens der HOCHBAHN kurzfristig zur Erneuerung vorgesehen. Sie werden regelmäßig durch Sonderprüfungen überwacht. Bis zum Zeitpunkt der Erneuerung ist die betriebliche Verwendungsfähigkeit jeweils gewährleistet. Die DB AG hat mitgeteilt, dass die vorgeschriebenen Prüfungen und Überwachungen der in ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Eisenbahnbrücken frist- und sachgerecht durchgeführt werden. Aus den Inspektionen der etwa 480 Eisenbahnbrücken werden die entsprechenden Instandsetzungs- und Erneuerungskonzepte abgeleitet. Zur Umsetzung einer optimalen technischen und wirtschaftlichen Brückeninstandsetzung/-erneuerung priorisiert die DB AG die anstehenden Maßnahmen. Auch Messverfahren zur Bestimmung der Restnutzungsdauer der Bauwerke werden regelmäßig eingesetzt. Aufgrund der vielfältigen Erkenntnisse aus Inspektionen und Messungen optimiert die DB AG kontinuierlich ihre Planungen für den Erhalt und die Erneuerung der Brückenbauwerke in Hamburg. Die Überwachung der DB AG erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde. 2. In welchem Zustand befinden sich die Brücken? a) Welche Zustandskategorien gibt es?
Gemäß der „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBWPRÜF)“ gibt es für die nach dieser DIN kategorisierten Brücken folgende Zustandsnoten:
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Noten 1,0 – 1,4 1,5 – 1,9 2,0 – 2,4 2,5 – 2,9 3,0 – 3,4 3,5 – 4,0 A B C D E
Beschreibung sehr guter Zustand guter Zustand befriedigender Zustand ausreichender Zustand nicht ausreichender Zustand ungenügender Zustand
Die Brücken der HOCHBAHN werden nach folgenden Zustandskategorien erfasst: Das Bauwerk ist neuwertig. Das Bauwerk ist gut erhalten. Für das Bauwerk wird eine Ausbesserung empfohlen. Für das Bauwerk ist eine Grundinstandsetzung oder Erneuerung erforderlich. Das Bauwerk sollte erneuert werden.
Aussagen über die Beseitigung der Schäden kategorisiert die HOCHBAHN wie folgt: 1. Keine oder unwesentliche Schäden, die betriebliche Verwendungsfähigkeit ist nicht beeinträchtigt. 2. Leichte Schäden, die betriebliche Verwendungsfähigkeit ist nicht beeinträchtigt. 3. Mittlere Schäden, die betriebliche Verwendungsfähigkeit ist mittelfristig nicht beeinträchtigt. 4. Schwere Schäden, die betriebliche Verwendungsfähigkeit ist in absehbarer Zeit beeinträchtigt. 5. Sehr schwere Schäden, die betriebliche Verwendungsfähigkeit ist erheblich beeinträchtigt. b) Wie verteilt sich der Zustand der Brücken im Verhältnis zum Bauwerksalter?
Für die 1.381 Brücken im Verantwortungsbereich der BSU stellt sich die Situation nach folgender Tabelle dar: Bauwerksalter älter als 100 Jahre 90 – 100 Jahre 80 – 90 Jahre 70 – 80 Jahre 60 – 70 Jahre 50 – 40 Jahre 40 – 50 Jahre 30 – 40 Jahre 20 – 30 Jahre 10 – 20 Jahre bis 10 Jahre Anzahl Brücken 40 24 35 71 9 129 209 317 278 165 104 durchschnittliche Zustandsnote 2,4 2,6 2,0 2,4 2,3 2,2 2,2 2,2 2,1 1,9 1,6
Für die 16 Brücken im Verantwortungsbereich der AKN können folgende Angaben gemacht werden: Bauwerksalter 60 – 70 Jahre 40 – 50 Jahre Anzahl Brücken 1 3 durchschnittliche Zustandsnote 2,2 2,6
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Bauwerksalter 30 – 40 Jahre bis 10 Jahre Straßenbrücken: Bauwerksalter älter als 100 Jahre 90 – 100 Jahre 80 – 90 Jahre 70 – 80 Jahre 60 – 70 Jahre 50 – 40 Jahre 40 – 50 Jahre 30 – 40 Jahre 20 – 30 Jahre 10 – 20 Jahre Bis 10 Jahre Eisenbahnbrücken: Bauwerksalter älter als 100 Jahre 90 – 100 Jahre 80 – 90 Jahre 70 – 80 Jahre 60 – 70 Jahre 50 – 40 Jahre 40 – 50 Jahre 30 – 40 Jahre 20 – 30 Jahre 10 – 20 Jahre Bis 10 Jahre Bauwerksalter 90 – 100 Jahre 80 – 90 Jahre 70 – 80 Jahre 60 – 70 Jahre 50 – 40 Jahre 40 – 50 Jahre 30 – 40 Jahre 20 – 30 Jahre 10 – 20 Jahre Bis 10 Jahre Fußgängerbrücken: Bauwerksalter älter als 100 Jahre 90 – 100 Jahre 80 – 90 Jahre 70 – 80 Jahre
4
Anzahl Brücken 3 9
durchschnittliche Zustandsnote 2,6 1,1
Für die 122 Brücken im Verantwortungsbereich der HPA gelten folgende Angaben: Anzahl Brücken 3 6 2 2 1 3 5 10 21 2 3 Anzahl 2 6 5 2 1 1 1 11 15 3 3 Anzahl 0 1 2 1 0 0 2 0 0 0 Anzahl 0 0 0 0 durchschnittliche Zustandsnote 3,2 2,9 2,4 3,1 2,9 2,4 2,4 2,4 2,2 1,0 1,0 durchschnittliche Zustandsnote 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,4 2,9 2,2 1,9 1,1 1,0 durchschnittliche Zustandsnote 3,0 3,5 2,9 2,4
Kombinierte/Bewegliche Brücken:
durchschnittliche Zustandsnote
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Bauwerksalter 60 – 70 Jahre 50 – 40 Jahre 40 – 50 Jahre 30 – 40 Jahre 20 – 30 Jahre 10 – 20 Jahre Bis 10 Jahre c)
Anzahl 0 0 2 3 0 1 2
durchschnittliche Zustandsnote
2,4 2,6 1,0 1,0
Bei welchen Brücken gab es in den vergangenen fünf Jahren Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit (Geschwindigkeit, Verengung von Fahrstreifen und so weiter)?
Bei den Brücken der AKN und der HOCHBAHN gab es keine Einschränkungen der Nutzbarkeit. Bei den Brücken in der Zuständigkeit der BSU gab es folgende Einschränkungen: Brücke Ericusbrücke Kornweidenbrücke Hoheluftbrücke Brooksbrücke Liebigbrücke Hövelwettern Fußgängerbrücke Wasebergbrücke Fußgängerbrücke Mümmelmannsberg Ernst-AugustKanalbrücke Nutzungseinschränkung Vollsperrung für Kraftfahrzeuge (Kfz) Sperrung einer Fahrtrichtung für Kfz Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h Sperrung einer Fahrtrichtung für Kfz Gewichtsbeschränkung auf 6 t Vollsperrung Vollsperrung Gewichtsbeschränkung auf 30 t Stand Grundinstandsetzung als Fußgängerbrücke ab 2010 vorgesehen Behelfsbrücke im Bau Im Bau geplanter Baubeginn ab 2010 wurde instand gesetzt wurde instand gesetzt wurde instand gesetzt wurde durch Neubau ersetzt unverändert
Auf den folgenden Brücken im Zuständigkeitsbereich der HPA gab es Gewichts- und/ oder Geschwindigkeitsbeschränkungen: Hafenbahnbrücken: • • • • • • • • • Niedernfelder Brücken, Müggenburger Hafenbahnbrücken, Grevenhofschleusenbrücke, Kattwykbrücke. Dradenaubrücke, Ellerholzschleusenbrücken, Rethehubbrücke, Reiherstiegklappbrücke, Östliche und westliche Bahnhofskanalbrücken. d) Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind derzeit bis 2010 vorgesehen? Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten dafür sein?
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Straßenbrücken:
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e)
Welche Haushaltstitel sind sowohl für Sanierungsmaßnahmen von Brücken als auch für ihre technische respektive bauliche Sicherheitsprüfung im Haushaltsplan ausgebracht und wie sind diese Titel feinspezifiziert?
Für die Brücken der AKN sind keine Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Bei den Brücken der HOCHBAHN sind folgende Maßnahmen geplant: 2009: • • • • • • Erneuerung von vier Brücken zwischen Volksdorf und Ohlstedt: Heinrich-von-Ohlendorff-Straße Hamburger Straße (Ammersbek) Lottbeker Weg Sthamerstraße Erneuerung der Binnenhafenbrücke 2.200.000 Euro, 1.650.000 Euro, 1.700.000 Euro, 1.800.000 Euro. 13.100.000 Euro.
2010: An den folgenden Brücken im Verantwortungsbereich der HPA werden in 2009 und 2010 Instandsetzungen durchgeführt: • • • • • • • • • • • • • • • • • Köhlbrandbrücke, Rethehubbrücke, Reiherstiegklappbrücke, Veddelkanalbrücke, Reiherstiegschleusenbrücken, Waltershofer Brücke, 1. Peuter Brücke, 2. Peuter Brücke, Freihafenelbbrücke, Ellerholzschleusenbrücken, Veddelkanalbrücke, Moorkanalbrücke, Rollbrücke Cranz, Landscheidebrücke, Überführungen Georg-Wilhelm-Straße, Überführungen Wilhelmsburger Reichsstraße, Hovekanalbrücke.
Insgesamt werden hierfür jährlich Kosten in Höhe von bis zu 13 Millionen Euro anfallen. Die Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der im Zuständigkeitsgebiet der HPA liegenden Brückenbauwerke sind im Wirtschaftsplan der HPA veranschlagt. Im Übrigen siehe Drs. 19/1518. Gemäß den Erläuterungen zum Haushaltsplan werden Betriebs- und Instandsetzungsaufgaben für Hamburger Brücken im Verantwortungsbereich der BSU aus dem Titel 6300.521.09 finanziert. Danach ergibt sich die Zweckbestimmung wie folgt:
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Titel
Ziffer Aufgabenbereich 1 2 Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken einschl. Brücken in Grün- und Erholungsanlagen Betrieb der Allwetterfahrtreppen und Aufzüge Prüfungen nach DIN 1076, Betrieb und Unterhaltung des Brückenlagerplatzes, Untersuchungen an Brücken und Tunneln sowie Ergänzung der Brückenbücher Betriebstechnische Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Schnellbahnbau entstanden sind Haltung von Fahrzeugen
6300.521.09
3
4 5
Die nachfolgende Tabelle listet die vorgesehenen Instandsetzungsmaßnahmen auf: Geschätzte Baukosten (ohne Honorare des LSBG) (Tsd. €) 480 1.670 130 410 80 1.630 560 250 200 1.360 310 20 280 280 2.000 90 30 650 120 60 60 920 270 110 30 90 120 1.450 110
Bei den St. Pauli Landungsbrücken Östl. Niederbaumbrücke Wilhelminenbrücke Holzbrücke Holstenkampbrücke CCH Vorfahrt Rathenaubrücke Sievekingsplatz NO Wallstraßenbrücke Großmannstraßenbrücke Hammer Landstraße Kornhausbrücke Wallstraßenbrücke St. Annen Brücke B 4/75, Neue Elbbrücke Eilbekwiesenbrücke B 4/75, Billhorner Brücke, Übergangskonstruktion B 4/75, Billhorner Brücke, Fahrbahnbelag Moorburger Bogen Kornweide/fiskalische Wettern Kornweide West Westl. Niederbaumbrücke Liebigbrücke Rahlstedter Weg/Berner Au Überbauung Wandrahmfleet Schwanenwikbrücke Krugtwiete Brooksbrücke 9 Brücken in Kirchdorf Süd Für 2009/2010 geschätzte Kosten für z.B. Kleinmaßnahmen, Sofortmaßnahmen
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Darüber hinaus erfolgen aus dem Haushaltstitel 6300.521.81 Rahmenzuweisungen an die Bezirke für Betriebsausgaben für öffentliche Straßen, Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke. Die bezirklichen Anteile an Betriebsausgaben für Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken einschließlich Brücken in Grün- und Erholungsanlagen betragen für die Jahre 2009 und 2010 jeweils 518.000 Euro. Außerdem werden im investiven Bereich für Landesmaßnahmen als Grundinstandsetzung (Titel 6300.741.09) beziehungsweise als Einzelmaßnahmen veranschlagt: Geschätzte Baukosten (ohne Honorare des LSBG) (Tsd. €) 640 1.280 2.350 530 1.440 210 1.830 100 90 300 230 70 1.000 400 80 10 450 400 80 60 60 70 170 250 60 60 130 100 100 70
Maria-Louisen-Brücke Sülldorfer Kirchenweg Robert-Schuman-Brücke Mümmelmannsberg/EKZ Brooktorkaibrücke, Überbau Süd Hennebergpark/Alsterredder Heilwigbrücke Humboldtbrücke (GI Treppe) Rosenbrookbrücke, (GI Geländer) Brücke zur Gurlittinsel Neue Elbbrücke, (GI Geländer) Friedrichsbrücke, (GI Geländer) Pulverhofbrücke Wandseredder Rüßwischbrücke ü. d. Wellingsb. Grenzgr. Mengestraße/südl. Friedhof (nur Abriss) Hasselwerder Straße Wandsbek Markt Eichtalpark/Gemeindehaus Berner Brücke, (GI Geländer) Gernotstraße 9/Wedeler Au Goldmariekenweg Deichtortunnel, Geländer Billbrookdeich/Billstieg Walter-Hammer-Weg Fährstraße Brücke Nord Glacischaussee (nur Abriss) Gutspark Hohenbuchen Berner Heerweg Am Callabrack (Gründung) Einzelmaßnahmen
Geschätzte Baukosten (einschl. Honorare des LSBG) (Tsd. €) 6300.771.10 Grundinstandsetzung der Billhorner Brückenstraße Ost- und Westfahrbahn einschl. Brücken (ein wesentlicher Teil der Maßnahme 12.232
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Geschätzte Baukosten (ohne Honorare des LSBG) (Tsd. €) besteht aus der Grundinstandsetzung der Ost- und Westfahrbahn. Brücken sind nur ein Teil der Gesamtmaßnahme) Grundinstandsetzung der Wandbereiterbrücke Grundinstandsetzung der Hoheluftbrücke Ericusstraßenbrücke (in Vorbereitung)
6300.772.01 6300.785.08
3.824 5.571 ca. 3.9
Für Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen (Titel 1210.741.32) sind folgende Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen: Geschätzte Baukosten (ohne Honorare des LSBG) (Tsd. €) A 1, Stillhorner Weg, 1. Fahrstr. Rifa Süd 30 A 24, Ernst-Albers-Brücke 920 A 24, Rennbahnstraße 2.630 A 24, Stoltenbrücke 1.730 A 24, Öjendorfer Damm + Bruhnrögenredder 2.900 A 24, Dannerallee 1.900 A 7, VZB Korrosionsschutz 520 A 1, Norderelbe, K 6 3.770 A 253, Kornweide 1.190 A 7, Langenfelde 100 A 7, Frohmestraße, Geländer 50 A 1, Verkehrszeichenbrücke 120 A 7, Bremer Straße 110 A 7, Vahrendorfer Stadtweg 220 A 1, Billwerder/Moorfleet Tunnel 60 A 1, Süderelbe, Rifa Süd A 1, Oststeinbeker Weg 4.000 A 1, Hegenredder 120 Für 2009/2010 geschätzte Kosten für z.B. Kleinmaßnahmen, Sofortmaßnahmen
540
Bei Bundesmaßnahmen erfolgt die Zuordnung der Honorarkosten beziehungsweise Entgelte auf folgenden Haushaltstiteln: 6300.539.04 Honorare und Entgelte an den LSBG für Betriebs- u. Unterhaltungsmaßnahmen in der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen Honorare, Ingenieur- und sonstige Dienstleistungen für Investitionsprojekte in der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen
6300.799.04
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