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Verhindert Finanzminister Steinbrück (SPD) den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität

Als pdf: 19/3747 | Verhindert Finanzminister Steinbrück (SPD) den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode

Drucksache

19/3747
11.08.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 03.08.09 und

Antwort des Senats

Betr.:

Verhindert Finanzminister Steinbrück (SPD) den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität? Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will laut der „Financial Times Deutschland“ Elektroautos nicht fördern. Der Minister könnte so die Pläne seines Amts- und Parteikollegen Sigmar Gabriel und die Verabschiedung des entsprechenden „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ am 5. August im Bundeskabinett verhindern. Hamburg ist eine von insgesamt acht Modellregionen in Deutschland. Gemeinsam mit Partnern aus der Industrie hatte sich der Senat bei der Bundesregierung beworben. Für die Umsetzung der Projekte sollte die Hansestadt Sondermittel aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes bekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Projekte und Zielsetzungen verfolgt der Senat mit geplanten Projekten im Rahmen der Modellregion Elektromobilität?

Hamburg hat in den zurückliegenden Jahren grundlegende Schritte für den verstärkten Einsatz von innovativen Klimaschutztechnologien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entwickelt und umgesetzt. Das Konzept der Modellregion Elektromobilität Hamburg knüpft daran an, basiert auf dem Hamburger Klimaschutzkonzept und setzt insoweit einen Prüfauftrag aus der Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts (Drs. 19/1752) um. Ziel des Förderprogramms Elektromobilität des Bundes ist es, eine zügige Erprobung und Marktfähigkeit von elektrischen Antriebssystemen zu erreichen. Auf der regionalen Ebene kommt dabei den Regionalen Projektleitstellen eine besondere Bedeutung zu, da es unter anderem ihre Aufgabe ist, einen auf Dauer angelegten „Regionalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ zu erarbeiten und in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern zu implementieren. Inhaltlich umfasst das Konzept der Modellregion Hamburg („hh=more“) die vier Programm-Module Dieselhybridbusse (Modul 1), Schienenverkehr (Modul 2), Pkw und Ladeinfrastruktur (Modul 3) und Wirtschaftsverkehr (Modul 4), in denen jeweils projektspezifische Zielsetzungen verfolgt werden. Hierbei geht es unter anderem darum: • • • • technische Optimierungspotenziale für die Weiterentwicklung der Antriebssysteme aus dem Praxisbetrieb abzuleiten, eine möglichst zeitnahe Ausrichtung auf einen wirtschaftlichen Einsatz (Investition und Betriebskosten) zu erreichen, den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen und Infrastruktur zu erbringen, Anwendungserfahrungen aus dem praktischen Einsatz von Elektrofahrzeugen bei unterschiedliche Nutzergruppen (Aufbau eines Flottenansatzes) zu sammeln,


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode



die schrittweise Markteinführung batteriebetriebener Pkw mit einem ökologischen Konzept zu fundieren, das sowohl die Mobilitäts- als auch die Infrastrukturangebote einschließt, einen bedarfsgerechten Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Hamburg zu erreichen und dabei entsprechende Qualitätsvorgaben zur Herkunft der Energie aus erneuerbaren Quellen, der diskriminierungsfreien Durchleitung und der stadtbildverträglichen Gestaltung der Ladesäulen zu beachten, perspektivisch wichtige Optionen zu erproben, die zur Optimierung der energiewirtschaftlichen Verwertung erneuerbarer Energien sowie zur Unterstützung des Aufbaus intelligenter Energienetze dienen. 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand dieser Projekte?





Über zwei dieser Programm-Module (1 und 3) werden bereits konkrete Gespräche mit dem Fördermittelgeber geführt. Im Programm-Modul 1 ist eine Beschaffung von drei Dieselhybridbussen (serieller Hybrid) mit voraussichtlichem Liefertermin Januar 2010 vorgesehen. Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge wird geprüft. Im Programm-Modul 3 (Pkw und Ladeinfrastruktur) sind umfassende Gespräche mit den Partnern aus Fahrzeugindustrie, Energiewirtschaft und Mobilitätsdienstleistung aufgenommen worden. Es ist ein erster vorläufiger Arbeitsplan entwickelt und untereinander abgestimmt worden, der die jeweiligen Aufgabenpakete definiert und Verantwortlichkeiten den Beteiligten zuordnet. Auf dieser Grundlage soll bis spätestens Mitte September der Förderantrag für dieses Modul beim Bund eingereicht werden. In der Phase des sukzessiven Aufbaus der Modellregion ist die Versorgungsinfrastruktur auf öffentlichem Grund auf voraussichtlich bis zu 100 Ladesäulen begrenzt, von denen mindestens die Hälfte in städtischer Regie betrieben werden soll. Fahrzeugeinsatz und Ladeinfrastruktur werden einheitlichen Qualitätssicherungsmaßstäben und -verfahren unterliegen. Eine abschließende Festlegung konkreter Standorte wird im Förderantrag noch nicht vorgenommen. Die Programm-Module 2 und 4 werden voraussichtlich im Frühjahr 2010 operationalisiert und ins Förderverfahren gebracht. 3. Wie schätzt der Senat die Bedeutung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität für die weitere Entwicklung der Elektromobilität in Hamburg ein?

Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität beschreibt den aktuellen Stand der Batterietechnik sowie der elektrischen Antriebssysteme und benennt die Herausforderungen bis zum Erreichen der Marktreife sowie die beim Erreichen dieses Zieles mit Priorität zu verfolgenden Ansätze. Darüber hinaus wird eine Verstetigung der aus den Mitteln des Konjunkturpakets II diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen über das Jahr 2011 hinaus angeregt. Zusätzlich werden Anreize zur Förderung der Beschaffung von elektrischen Fahrzeugen (Steuerbefreiung, Einmalzahlungen et cetera) für die Nutzer vorgeschlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht zu erwarten, dass der Entwicklungsplan für den in Hamburg zur Umsetzung vorgesehenen strategischen Ansatz unmittelbare Konsequenzen haben wird. Auch die für die Projekte in den Regionen vorgesehenen Fördermittel sind von den aktuellen Diskussionen nicht betroffen. Eine Wechselwirkung kann aber insofern entstehen, als erste aus den Hamburger Modellprojekten gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen in die künftige Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans einfließen werden. Zugleich wird der Nationale Entwicklungsplan sich voraussichtlich auch positiv auf die Verwirklichung der mit dem Hamburger Programm verbundenen Zielsetzungen auswirken.

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