
Einführung einer Niederflurstadtbahn in Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode
Drucksache
19/3967
08.09.09
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 31.08.09 und
Antwort des Senats
Betr.:
Einführung einer Niederflurstadtbahn in Hamburg Vor wenigen Wochen hat die Hamburger Hochbahn AG (HHA) im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) weitere Entscheidungen zu Fahrzeugen und Trassenverlauf einer Niederflurstadtbahn vorgestellt. Wenn die neue Hamburger Stadtbahn von Steilshoop nach Winterhude fährt, wird sie nur zu 70 Prozent auf einem eigenen Gleiskörper rollen. Auf den restlichen 30 Prozent wird sich die Bahn den Platz auf der Straße mit Autos, Bussen und dem Lkw-Verkehr teilen müssen (siehe Drs. 19/3531). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Ist es richtig, dass beim ersten Bauabschnitt der eigene Trassenverlauf nur circa 70 Prozent betragen wird? Wenn nein, wie viel Prozent beträgt der eigene Trassenverlauf? Die Stadtbahnplanungen befinden sich derzeit im Stadium der Vorplanung. Der genaue Anteil an straßenbündigen beziehungsweise besonderen Bahnkörpern steht erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens endgültig fest. 2. Auf welchen Strecken soll die Stadtbahn gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr geführt werden und wie sollen Verkehrsprobleme aus der Mischnutzung vermieden werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt steht eine straßenbündige Führung im südlichen Abschnitt der Ohlsdorfer Straße fest. Um die Mischnutzung optimal zu gestalten, soll unter anderem die Ampelschaltung angepasst und optimiert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Können die Fahrzeuge zeitweise mit Batteriebetrieb ohne Stromzufuhr und Oberleitung fahren? Wenn nein, ist gewährleistet, dass bei den geplanten Drehgestellfahrzeugen auch eine spätere Umrüstbarkeit auf Batteriebetrieb möglich ist? Siehe Drs. 19/3352. 4. Ist es richtig, dass die geplanten Fahrzeuge circa 2,65 m breit sein sollen und somit zu den breitesten Ausführungen bekannter Stadtbahnvarianten gehören? Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf die Integration in den bestehenden Verkehrsraum und könnten insbesondere in Straßen wie der Ohlsdorfer Straße oder später der Goernestraße Probleme mit dem motorisierten
Drucksache 19/3967
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Verkehr dadurch entstehen? Besteht die Gefahr, dass aufgrund der Breite mehr Bäume beseitigt werden müssen? Ja. Dies ist die nach der maßgeblichen Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) größtmögliche Fahrzeugbreite. Die Auswirkungen auf den Straßenraum sind gegenüber schmaleren Fahrzeugen mit Breiten von 2,30 m oder 2,40 m gering. Spezielle Probleme im vorgesehenen Stadtbahnnetz sind nicht erkennbar. Auch im Hinblick auf eventuell erforderliche Baumfällungen ist die Breite der Fahrzeuge nicht relevant.
2