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Führerschein mit 17

Als pdf: 19/5135 | Führerschein mit 17 (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode

Drucksache

19/5135
29.01.10

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten André Trepoll und Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 21.01.10 und

Antwort des Senats

Betr.:

Führerschein mit 17 Seit dem 1. Juni 2005 können Jugendliche in Hamburg die Möglichkeit nutzen, schon mit 17 Jahren den Führerschein zu machen. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten können sie sich bei Fahrschulen anmelden. Das Fahren ist ihnen zunächst nur unter der Teilnahme einer mindestens 30jährigen Begleitperson möglich, die auch vorher auf der Prüfungsbescheinigung namentlich angegeben sein muss. Die Einführung des Führerscheins mit 17 wurde von vielen Jugendlichen herbeigesehnt und von vielen Experten auch kritisch diskutiert. Im Hinblick auf die nun schon fünf vergangenen Jahre seit Beginn des Modellversuchs gebietet sich ein Blick auf die Entwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Antragstellungen von Jugendlichen in der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem Beginn des Modellversuchs im Jahr 2005 entwickelt? Wie viele der Jugendlichen haben die theoretische und praktische Prüfung bestanden? Anzahl Anträge 2005 2006 2007 2008 2009 740 1.881 2.877 3.421 3.592 12.511 Erteilte Prüfungsbescheinigungen zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 317 1.298 2.109 2.903 3.387 10.014

2. Jahr

Insgesamt 3.

Wie viele Unfälle unter Beteiligung von Jugendlichen mit einem Führerschein mit 17 haben sich in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Einführung dieses Modellversuchs ereignet?

Ein gesondertes Controlling wird durch die Polizei im Zusammenhang mit dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ nicht durchgeführt. Stattdessen wird folgendes Meldeverfahren angewandt: Wenn die den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten feststellen, dass ein Unfallbeteiligter Teilnehmer des Modellversuchs „Begleite-


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

tes Fahren ab 17“ ist, wird eine Kopie des Unfallberichts an die Verkehrsdirektion gesandt. Im Rahmen dieses Meldeverfahrens sind seit Einführung des Modellversuchs in Hamburg achtzehn Unfälle unter Beteiligung von Teilnehmern am Begleiteten Fahren ab 17 gemeldet worden. 4. Inwieweit sind diese Unfälle auf ein Fehlverhalten oder die Unerfahrenheit der Jugendlichen zurückzuführen?

Die Frage, inwieweit diese Unfälle auf ein Fehlverhalten oder die Unerfahrenheit der Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 zurückzuführen ist, wird im Rahmen der Unfallaufnahme am Unfallort und in den Unfallanzeigen nicht abschließend bewertet. 5. Welche Schäden und Verletzungen sind bei diesen Unfällen aufgetreten?

Es sind in jedem Einzelfall Fahrzeugschäden mit unterschiedlichen Schadenshöhen und in sechs Fällen Personenschäden mit Leichtverletzten entstanden. Es gab bisher keine registrierten Unfälle mit schwerverletzten Personen. 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Entwicklung des Führerscheins mit 17 und welche Schlussfolgerungen können gezogen werden? Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet (§ 65 Absatz 12 StVG). Es ist davon auszugehen, dass Gesetz- und Verordnungsgeber im Laufe des Jahres 2010 auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation nach § 48b Fahrerlaubnis-Verordnung über die Weiterführung dieser Maßnahme entscheiden. Die in diesem Zusammenhang veranlassten Aus- und Bewertungen der bisherigen Teilnehmerdaten sind noch nicht abgeschlossen. Schlussfolgerungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gezogen werden.

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