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Weiterentwicklung von Straßenbeleuchtungs-Infrastruktur zur Beleuchtungsanlage mit IT-Netzwerk

Als pdf: 19/5366 | Weiterentwicklung von Straßenbeleuchtungs-Infrastruktur zur Beleuchtungsanlage mit IT-Netzwerk (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 19. Wahlperiode

Drucksache

19/5366
19.02.10

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Westinner und Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 11.02.10 und

Antwort des Senats

Betr.:

Weiterentwicklung von Straßenbeleuchtungs-Infrastrukturen zur Beleuchtungsanlage mit IT-Netzwerk Die alleinige Funktion von Straßenbeleuchtungsanlagen wird sich in Zukunft nicht mehr auf das Ausleuchten von Straßen und Plätzen beschränken. Vielmehr wird es möglich sein, diese für komplexe technische Dienstleistungen zu nutzen und zu kostengünstigen Kommunikationsnetzwerken auszubauen. Mit intelligenter Lichtsteuerung könnte das Beleuchtungsniveau an jedem Ort flexibel und individuell an die tatsächlichen Erfordernisse angepasst werden. Auf diese Weise ließen sich Energiekosten weiter verringern, ohne die geltenden Richtlinien und Normen zu unterschreiten. Funktionalität und Kosteneffizienz von Beleuchtungsanlagen in Außenbereichen lassen sich steuern, überwachen und diagnostizieren. Die gesammelten Informationen ermöglichen zukünftig bessere Planungs- und Betriebsentscheidungen. Zusätzlich könnten in den Masten installierte Messpunkte der vernetzten Lokalisierung von Fahrzeugen dienen, um damit eine Verbesserung von Verkehrsflüssen und Parkleitsystemen zu erreichen. In der Mobilfunk-Infrastruktur wird allein aus umwelt- und gesundheitsrelevanten Gründen in Zukunft auch in Deutschland eine weitere Netzebene erforderlich werden. Hier böte sich an, das dichte Netz der Straßenlaternen als nutzbare infrastrukturelle Grundlage zu nehmen. Ein stadtweites WLAN-Netz, mit kostenlosem Internetbasiszugang für jeden Nutzer, erhöht die Standortattraktivität Hamburgs. Dies wird ermöglicht durch die kostenneutrale Nutzung städtischer Infrastruktur durch einen Investor. Da den Elektrofahrzeugen die Zukunft gehört und Hamburg im letzten Jahr hierfür als eine der Modellregionen der Bundesregierung ausgewählt wurde, ergibt sich die Frage, ob nicht Laternenpfähle auch als Ladesäulen dienen könnten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist es langfristig geplant, Beleuchtungsanlagen auch als Kommunikationsnetzwerk zu nutzen und in welchem Umfang? Wenn ja, wann Wenn nein, warum nicht?


Drucksache 19/5366

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode

2.

Eine mögliche Finanzierung käme durch die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern in Betracht. Erwägt die Behörde so eine Möglichkeit? Wenn nein, warum nicht? Ist daran gedacht, ein freies und kostenloses innerstädtisches WLANNetz einzurichten? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

3.

4.

Plant die Stadt, auf die Erfahrungen anderer Städte mit primär privat geplanten WLAN-Angeboten zurückzugreifen? Wenn nein, warum nicht?

In der Vergangenheit bestanden Überlegungen zur Nutzung von Beleuchtungsmasten als Standorte für ein stadtweites Funknetz, das einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht. Trotz optimaler Bedingungen für ein Pilotprojekt (mietfreie Nutzung der Masten) hat ein potenzieller Betreiber das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Andere Netzbetreiber haben seitdem kein Interesse gezeigt. Das Recht zur Nutzung der Beleuchtungsmasten müsste Gegenstand eines gegebenenfalls öffentlichen Vergabeverfahrens sein, damit gegenüber allen in Betracht kommenden Investoren ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sichergestellt wird. Es gibt zurzeit keine Planungen zur Einrichtung eines Kommunikationsnetzwerkes – kommerziell oder kostenfrei – an Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, da die Wirtschaftlichkeit eines solchen Netzes nicht ausreichend gesichert ist. Sollte zukünftig ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell zur Verfügung stehen, werden neben sicherheitsrelevanten, technischen und rechtlichen Gesichtspunkten auch alle infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich der Finanzierung durch mögliche Netzbetreiber geprüft werden. Zur Beurteilung werden so weit wie möglich auch Erfahrungen aus anderen Städten herangezogen. 5. Könnte sich der Senat vorstellen, Straßenleuchten an ausgewählten Standorten auch als Stromtankstellen nutzbar zu machen? Gibt es hierzu Planungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Nutzung der Straßenleuchten als „Stromtankstellen“ ist mit negativem Ergebnis geprüft worden. Die elektrischen Einrichtungen der bestehenden Beleuchtungsmasten sowie die Versorgungskabel sind nicht für die Aufladung von Elektrofahrzeugen ausgelegt. Die erreichbaren Ladeströme sind zu gering, um in annehmbaren Zeiträumen eine ausreichende Ladung der Elektrofahrzeuge zu gewährleisten.

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