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Weitere Anwohnerparkzonen für Hamburg

Als pdf: 20/1266 | Weitere Anwohnerparkzonen für Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/1266
23.08.11

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 16.08.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Weitere Anwohnerparkzonen für Hamburg? Verkehrssenator Frank Horch hat in der Bürgerschaft angekündigt, die Widmung weiterer Gebiete als Anwohnerparkzone zu prüfen und kurzfristig über die Ergebnisse zu berichten. Konkret sollen dies in einem ersten Schritt Bereiche in den Stadtteilen Altona und Ottensen sein. Auch im Umfeld des Flughafens hat die SPD in den letzten Jahren immer wieder die Erweiterung der dort bereits vorhandenen Anwohnerparkzone gefordert, während sich die regierende CDU für einen kontinuierlichen Ausbau und eine intensivere Bewerbung von Parkplätzen am Flughafen zu bezahlbaren Gebühren eingesetzt hat. Die Anzahl der am Flughafen mittlerweile zur Verfügung stehenden Parkplätze konnte so von 11.162 im Jahr 2009 auf aktuell 11.542 in 2011 (siehe Drs. 20/855) erhöht werden. 2008 belief sich die Anzahl noch auf lediglich circa 10.300 (Drs. 19/3811). Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wann haben die Untersuchungen für welche möglichen weiteren Anwohnerparkzonen in Hamburg begonnen (bitte genaue Beschreibung der Lage und Größe des jeweiligen Gebietes)?

Im Jahr 2008 wurde die Erweiterung des Bewohnerparkgebietes am Flughafen untersucht. Das Untersuchungsgebiet erstreckte sich auf das östliche Umfeld des Terminalgebäudes im Umkreis von etwa einem Kilometer. Das vorhandene Bewohnerparkgebiet ist darin vollständig enthalten. Zusätzlich wurde das Parkverhalten südlich des Zugangs zum Betriebsgelände der Lufthansa in zwei Straßenzügen mit erfasst, um auch hier die Bezüge zum Flughafen aufzunehmen. Darüber hinaus sind die öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen des Flughafens in die Untersuchung einbezogen worden. Im Jahr 2010 hat die Untersuchung des Bewohnerparkgebietes St. Pauli stattgefunden. Die Untersuchung umfasst das vorhandene Bewohnerparkgebiet und zusätzlich das Gebiet zwischen Reeperbahn und Hafenrand (insgesamt circa 1.500 Meter x 800 Meter). Im Jahr 2011 wird ein mögliches Bewohnerparkgebiet Altona/Ottensen untersucht. Die Untersuchung umfasst Teilgebiete von Altona-Altstadt circa 1.200 Meter x 1.200 Meter und Ottensen (circa 1.000 Meter x 800 Meter). Im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden auch die bestehenden Bewohnerparkgebiete St. Pauli, Cremon, Großneumarkt und Schaarmarkt überprüft. 2. Gibt es bereits erste Ergebnisse der Untersuchungen? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse zu den geprüften Gebieten genau aus?


Drucksache 20/1266

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Wenn nein, wann ist jeweils mit den Ergebnissen der Untersuchungen zu rechnen? Die Untersuchung von 2008 zur Erweiterung des Bewohnerparkgebietes Flughafen ist abgeschlossen. Eine Erweiterung des Gebietes ist derzeit nicht vorgesehen. Die Untersuchung zum Bewohnerparkgebiet St. Pauli ist abgeschlossen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Parkraumbewirtschaftung mit Gebührenpflicht (Bewohner mit Parkausweis frei) sinnvoll ist. Ergebnisse zur Untersuchung eines möglichen Bewohnerparkgebietes Altona/Ottensen werden Ende 2011 erwartet. Ergebnisse aus der Überprüfung im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden 2012 vorliegen. 3. Welche rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Größe und anderer Kriterien müssen Anwohnerparkzonen in Hamburg haben, um auch gerichtlich Bestand haben zu können?

Die rechtlichen Voraussetzungen für Bewohnerparkgebiete sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO geregelt. Folgende Kriterien sind einzuhalten: Das Gebiet sollte eine maximale Ausdehnung von 1.000 Metern nicht überschreiten, es muss erheblicher Parkraummangel herrschen, bei Einführung eines Bewohnerparkgebietes muss es für jeden Ausweisinhaber möglich sein, in angemessener Entfernung seiner Wohnung einen Stellplatz zu finden, Fremdparken (tagsüber mindestens 50 Prozent, nachts mindestens 25 Prozent der Stellplätze) muss ermöglicht werden. Im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung sind die Bewohner durch ihren Ausweis befreit. 4. Welche Wünsche aus den Bezirken sind dem Senat oder der zuständigen Fachbehörde hinsichtlich weiterer Anwohnerparkzonen bekannt (bitte Benennung der Meldungen aus den Bezirken mit Datum, jeweiligem Bezirk, Begründung und genauer Beschreibung des Gebietes)?

Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 24. Juni 2010 zur Untersuchung eines möglichen Bewohnerparkgebietes in Altona/Ottensen (Kerngebiet Ottensen westlich des Bahnhofes und Altona-Altstadt östlich des Bahnhofes rund um die Neuansiedlung von IKEA (siehe Antworten zu 1. und 2.). Hintergrund ist die Ansiedlung von IKEA. Weitere Beschlüsse liegen zurzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 5. Ist beabsichtigt, die Anwohnerparkzone am Flughafen zu erweitern oder die Ausweisung einer weiteren Anwohnerparkzone am Flughafen zu prüfen? Wenn ja, wann soll die Prüfung für welches Gebiet genau beginnen und wie soll der Parksuchverkehr in den angrenzenden und dann außerhalb der Zone liegenden Bereichen durch die stattfindende Verdrängung vermieden werden? Wenn nein, welche anderen konkreten Maßnahmen sollen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner am Flughafen vor Fremdparkern und Flughafennutzern getroffen werden? Siehe Antwort zu 2. Die Untersuchung von 2008 ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Maßnahmen zum Schutz der Bewohner vor Fremdparkern nicht notwendig sind.

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