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Sanierungsstau und Baustellen auf Bundesstra?en in Hamburg

Als pdf: 20/242 | Sanierungsstau und Baustellen auf Bundesstra?en in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/2421
06.12.11

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 29.11.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Sanierungsstau und Baustellen auf Bundesstraßen in Hamburg Seit einigen Monaten wird verstärkt über Staus auf Hamburger Autobahnen berichtet, die zukünftig infolge von Baumaßnahmen oder Instandhaltung entstehen werden. Auch die Gärtnerarbeiten auf der Billhorner Brückenstraße und der daraus resultierende Stau im Berufsverkehr haben die Frage aufgeworfen, ob und wenn ja, wie in den nächsten Jahren anstehende Baumaßnahmen zwischen Bund, Land und den Bezirken koordiniert werden. Allein auf der A 7 ist in den nächsten Jahren mit einem Stauchaos zu rechnen. Nördlich des Elbtunnels werden die Deckel gebaut, und zwischen Volkspark und Dreieck Nordwest soll zudem der achtspurige Ausbau realisiert werden. Hierfür muss sogar eine Brücke abgerissen werden, und weitere Maßnahmen am Elbtunnel sind bereits geplant. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Notwendigkeit zur Beseitigung des Instandhaltungsstaus längst erkannt und gerade eine weitere Milliarde Euro für dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen eingeworben. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Für die Instandsetzung und Instandhaltung welcher Straßen und/oder Bauwerke in Hamburg ist der Bund, insbesondere das BMVBS, finanziell zuständig (bitte konkret benennen)?

Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und freien Strecken der Bundesstraßen. Die Länder verwalten gemäß Artikel 90 Grundgesetz die Bundesautobahnen und freien Strecken der Bundesstraßen im Auftrage des Bundes (Auftragsverwaltung). Das Planen, Bauen, Betreiben und Verwalten ist Teil der Zuständigkeit der Auftragsverwaltung. Bauwerke und sonstige Straßenausstattungen sind elementare Bestandteile der Straßen. Die Bundesautobahnen und freien Strecken der Bundesstraßen in Hamburg sind im Internet unter www.hamburg.de/contentblob/129798/data/kartehauptverkehrsstrassen.pdf abgebildet. 2. Führt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Straßen und Bauwerke die Auftragsverwaltung durch? Wenn ja, welche Stelle koordiniert dies? Wenn nein, wer koordiniert was?


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Nein, die Auftragsverwaltung ist in Hamburg nur für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in der Baulast des Bundes zuständig. Koordiniert werden die Aufgaben in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen. Die Bauwerke sind Bestandteil der jeweiligen Straßen. Die Hauptverkehrsstraßen befinden sich ebenfalls in der Zuständigkeit der BWVI. Die Bezirksstraßen werden von den jeweiligen Bezirken betreut. 3. Wer ist für die Baustellenkoordination auf Straßen und an Bauwerken des Bundes zuständig? Findet die Koordination in Absprache mit dem Bund und den Nachbarbundesländern statt?

Die zeitliche und räumliche Koordinierung von Maßnahmen auf Bundesstraßen (freie Strecken) und Autobahnen erfolgt durch die KOST. Eine Abstimmung mit den Nachbarbundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird regelmäßig durchgeführt. 4. 5. Wie oft lässt der Bund seine Straßen und Bauwerke von wem auf Instandsetzungsstau untersuchen? Wann hat die letzte Untersuchung der Autobahnen, insbesondere A 1 und A 7, stattgefunden und welchen Instandsetzungsstau hat die Untersuchung für welche Abschnitte erbracht?

Die Erhaltung der Bundesfernstraßen in einem guten Zustand ist ein zentrales Ziel des Bundes und der mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Länder. Nach dem bundeseinheitlichen Verfahren „Zustandserfassung und -bewertung der Fahrbahnoberflächen von Straßen“ (ZEB) wird gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und den Ländern der Zustand der Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) messtechnisch mit schnell fahrenden Messfahrzeugen netzweit erfasst und anschließend bewertet. Dieses Verfahren wird jeweils im Abstand von vier Jahren, getrennt nach Autobahnen und Bundestraßen, durchgeführt (aktuell 2010: ZEB Autobahn, 2008: Bundesstraßen). Darüber hinaus wird der Straßenzustand von den zuständigen Autobahnmeistereien im Rahmen des Betriebsdienstes ständig beobachtet und gegebenenfalls die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen angezeigt. Aufgrund dieser Zustandsdaten werden jährlich Erhaltungsprogramme erstellt und nach den zu Verfügung stehenden Finanzen und Ressourcen sowie unter Beachtung der verkehrlichen Randbedingungen bearbeitet. Entsprechend diesem Verfahren sind auch die Maßnahmen auf der A 1 und der A 7 bewertet worden. Die Bauwerke des Bundes werden im Rahmen der Auftragsverwaltung nach der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ geprüft. Die Prüfungen werden von sachkundigen Ingenieuren auch bezüglich der statischen und konstruktiven Verhältnisse durchgeführt. Umfang und zeitliche Abfolge der Prüfung sind ebenfalls in der DIN 1076 geregelt: • • • • • • Hauptprüfung alle sechs Jahre, Einfache Prüfung drei Jahre nach der Hauptprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen nach besonderen Ereignissen, beispielsweise Anprall eines Lastkraftwagens (Lkw)), Prüfung nach besonderen Vorschriften (beispielsweise für maschinelle und elektrische Anlagen), Besichtigungen einmal jährlich (wenn keine Haupt- oder Einfache Prüfung ansteht), Laufende Beobachtung.

In Hamburg gibt es an Bundesfernstraßen knapp 300 Bauwerke, von denen circa 50 eine Bauwerkszustandsnote gleich oder schlechter 2,5 haben. Die Instandhaltung dieser Bauwerke wird in einem Bauprogramm umgesetzt, das insbesondere auch

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unter Abhängigkeit der verkehrlichen Belastungsmöglichkeiten der BAB und in Abstimmung mit den Straßenbaumaßnahmen umgesetzt wird. Sämtliche Prüfberichte werden fachtechnisch geprüft und bewertet. Bei akut verkehrsgefährdenden Schäden werden umgehend Baumaßnahmen eingeleitet. Andere Schäden werden in Bauprogramme aufgenommen und nach der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung angemessen berücksichtigt. 6. Für welche bundeseigenen Straßen und Bauwerke in Hamburg plant der Bund in den nächsten zehn Jahren eine Sanierung? Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen sein und ist das Geld hierfür schon im Bundesetat eingestellt?

Die Erhaltung (Sanierung) der Bundesfernstraßen hat in Hamburg eine hohe Priorität. Dies ist auch der anspruchsvollen Verkehrs- und Sicherheitsbedeutung auf den Fernstraßen geschuldet. Zeitliche und verkehrsbeeinflussende Abwägungen bestimmen die Rangfolge von Erhaltungsmaßnahmen. Die Baumaßnahmen im Erhaltungsprogramm sind laufendes Geschäft der Baudienststellen. Schwerpunktmäßig werden dabei in den nächsten Jahren Maßnahmen auf der A 1, der A 7 und der A 25 durchgeführt werden. Schadstellen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden darüber hinaus unverzüglich beseitigt. In der Vergangenheit wurden im Mittel 20 Millionen Euro/Jahr aufgewandt, dieses ist auch die Zielvorgabe für die Folgejahre. 7. Welche Maßnahmen in Hamburg haben so weit Planungsreife, dass sie aus den zusätzlich für das BMVBS zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden können?

Hamburg erhält für die Erledigung der betrieblichen und baulichen Tätigkeiten eines Jahres an den Bundesfernstraßen vom BMVBS einen finanziellen Verfügungsrahmen. Die Feinsteuerung dieser Mittel orientiert sich dann nach den laufenden Bedarfen, die auch kurzfristig in Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Der Auftragsverwaltung Hamburg sind aber bislang keine zusätzlichen Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen angeboten worden. 8. Welche Baumaßnahmen sind in den nächsten zehn Jahren am Elbtunnel geplant und zu welchen verkehrlichen Einschränkungen, Dauer, Sperrung von Röhren und Ähnlichem führen sie?

Nach Beendigung des Nachrüstprogramms sind zurzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Maßnahmen zur Instandsetzung und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit können jedoch in einem Zeitraum von zehn Jahren durchaus erforderlich werden. Darüber hinaus treten erfahrungsgemäß Unfallschäden auf, die kurzfristig zu beheben sind. 9. Stimmt es, dass auch der südlich des Elbtunnels gelegene Brückenteil der A 7 sanierungsbedürftig ist und dort größere Baumaßnahmen anstehen? Wenn ja, wie viel soll die Sanierung kosten, wann soll die Maßnahme stattfinden und welche verkehrlichen Auswirkungen wird sie haben? Ja, die Brücke weist Schäden an Beton und Lagern auf, die im Zuge der auch hier vorgesehenen Verbreiterung der A 7 auf acht Fahrstreifen saniert werden sollen. Derzeit wird die Vergabe der Planungsleistungen vorbereitet. Kosten, Realisierungstermine und die Auswirkungen auf den Verkehr sind noch nicht bekannt.

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