
Verkehrsinfarkt in Hamburgs Nordwesten
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode
Drucksache
20/394
10.05.11
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Olaf Ohlsen (CDU) vom 04.05.11 und
Antwort des Senats
Betr.:
Verkehrsinfarkt in Hamburgs Nordwesten Zum Jahresende 2010 erhielt die AKN den Planfeststellungsbeschluss, die AKN-Strecke A1 zwischen der Halstenbeker Straße und der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein zweigleisig ausbauen zu dürfen. Die Baumaßnahmen zu diesem dritten Bauabschnitt sollen laut AKN bereits in diesem April beginnen (Presseinformation der AKN Eisenbahn AG vom 23.03.2011). Bereits jetzt führt die eingleisige Bahntrasse bei geschlossener Schranke in der Süntelstraße zu langen Verkehrsstaus, die sich bis in die Oldesloer Straße ziehen. Hierdurch wird der gerade für Berufstätige immens wichtige Verkehrsknotenpunkt Pinneberger Straße, Holsteiner Chaussee, Oldesloer Straße massiv beeinträchtigt. Dieses bekannte Problem könnte sich durch den zweigleisigen Ausbau noch erheblich verstärken. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der AKN Eisenbahn AG. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat, die bereits bei einem Gleis sowie ohne Baumaßnahmen vorhandenen Staus im genannten Straßenbereich in den Griff zu bekommen? Durch welche konkreten Maßnahmen will er die Beeinträchtigungen lösen, die durch die Bauarbeiten an der AKN-Strecke bis Sommer 2013 zusätzlich entstehen?
Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens war unter anderem das von der AKN in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros Pöyry vom 9. Februar 2007. Für den hier angesprochenen Verkehrsknotenpunkt Pinneberger Straße, Holsteiner Chaussee, Oldesloer Straße kommt das Gutachten bei der maßgeblichen Prognosefallbetrachtung 2020 zu dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit des vorgenannten Knotenpunktes durch entsprechende Parameteranpassungen innerhalb vorhandener Signalprogramme auch nach erfolgtem zweigleisigen Ausbau der AKN-Strecke A 1 zu gewährleisten ist. Durch die Anpassung der Parameter kann sowohl bei kritischen Rückstaulängen als auch zur Beschleunigung der Stauauflösung nach Schrankenöffnung die Freigabezeit an den Knoten sinnvoll verteilt werden. Gleichzeitig wird eine Überplanung und gegebenenfalls Ergänzung der Verkehrserfassungssysteme vor den Bahnübergängen und an den Knotenpunkten vorgenommen. Durch die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlagen in diesem Ausbauabschnitt und die zulässige Verkürzung von Bremswegabständen der Schienenfahrzeuge werden sich die Schrankenschließzeiten weiter reduzieren lassen.
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Um die Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner so gering wie möglich zu halten, wurden mit den Straßenverkehrsbehörden, der Koordinierungsstelle für Straßenbaumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen, dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie dem Albertinen-Krankenhaus Verkehrsführungs- und Umleitungspläne erarbeitet, die auch während der geplanten Wochenendsperrpausen die Abwicklung des Individualverkehrs sicherstellen. Darüber hinaus werden die direkt betroffenen Anwohner durch Handzettel und vor allem Berufstätige durch Presseinformationen und weiträumige Beschilderungen rechtzeitig über Umleitungsstrecken et cetera informiert. Die Hauptbauaktivitäten im Abschnitt zwischen Halstenbeker Straße und dem Bahnhof Schnelsen sollen bis Anfang 2012 abgeschlossen sein und nicht bis Sommer 2013 andauern. Anfang 2011 wurden zusätzlich im Rahmen einer Arbeitsgruppe der AKN nach möglichen Optimierungspotenzialen zur Reduzierung der Schließzeiten an den Bahnübergängen gesucht. Hierfür werden im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus die bahnspezifischen Überwachungsarten der technisch gesicherten Bahnübergänge richtungsund streckenbezogen so geändert, dass die geplanten Schließzeiten im Regelbetrieb nach dem zweigleisigen Ausbau gegenüber den aktuellen Schließzeiten im eingleisigen Betrieb deutlich reduziert werden. 2. Hat der Senat eine Stau-/Verkehrsanalyse im genannten Straßenbereich durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchen konkreten Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Zur Ermittlung der Verkehrsmengen an dem östlich des Bahnüberganges gelegenen Knotenpunkt Pinneberger Straße/Süntelstraße wurden im März 1997 und Juni 2006 Verkehrszählungen durchgeführt. Für den signalisierten Knotenpunkt Holsteiner Chaussee/Pinneberger Straße liegen Ergebnisse einer Verkehrserhebung vom Mai 2003 vor. Für die Ermittlung des verkehrlichen Ist-Zustandes wurden diese Knotenstromzählungen mit einem Prognosefaktor von 1,03 beaufschlagt. Das Ergebnis der Untersuchung stellt sich wie folgt dar: Während der Bahnübergangsschließzeiten in der verkehrlichen Morgenspitze des Ist-Zustandes tritt kein Rückstau auf, der bis in die anschließenden Knotenpunkte hineinreicht. Innerhalb der Schließzeit bildet sich ein Rückstau von circa 200 m, der jedoch bei dem folgenden Öffnungsintervall komplett abgebaut werden kann. Die höhere Verkehrsbelastung am Nachmittag wirkt sich auf die Schließzeiten aus. Für den nachmittäglichen Ist-Zustand stehen jedoch genügend Reserven zur Verfügung, es bildet sich hier ein Rückstau von circa 140 m. Für den Prognosehorizont 2020 gewährleisten die zu 1. genannten Maßnahmen eine rückstaufreie Abwicklung des Individualverkehrs im Bereich des Verkehrsknotenpunktes Pinneberger Straße, Holsteiner Chaussee, Oldesloer Straße. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie wird sich der zukünftig zweigleisige Bahnverkehr konkret auf die bisherige Taktung der Schranke in der Süntelstraße auswirken? Wie wird sich diese (neue) Taktung auf den weiteren Verkehr im genannten Bereich auswirken? Wie will der Senat die Verkehrssituation in Anbetracht gegebenenfalls häufigerer und/oder längerer Schließzeiten der Schranke lösen?
Durch den in Richtung des Haltepunktes Burgwedel verschobenen Kreuzungspunkt in Höhe des Bahnüberganges „Ellerbeker Weg“ bei Kilometer 9,990 ergibt sich für die Bahnübergänge Pinneberger Straße und Süntelstraße – entsprechend dem Verkehrsgutachten – eine Verlängerung der Bahnübergangsschließzeit um circa 60 Sekunden, das heißt im Zehn-Minuten-Betrieb ist mit einem Schließzeitintervall von 170 Sekunden und einem Öffnungsintervall von 430 Sekunden zu rechnen. Mögliche Auswirkungen auf die Rückstaulängen werden – wie bereits geschildert – durch entsprechende Parameteranpassungen der Signalprogramme sowie durch die geplante Verkürzung der Bremswegabstände der Schienenfahrzeuge vollständig kompensiert. Die Häufigkeit und die Länge der Schließzeitintervalle für den Prognosehorizont 2020 wurden bei der Berechnung der Rückstaulänge berücksichtigt.
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4.
Wie gedenkt der Senat, die massiven Behinderungen in den Griff zu bekommen, die der weitere Ausbau der Bundesautobahn A 7 durch eine Verlagerung des Verkehrs in den genannten Straßenbereich zusätzlich mit sich bringen wird?
Für den Ausbau der Autobahn A 7 ist geplant, während der gesamten Bauzeit die vorhandene Anzahl von vier Fahrstreifen aufrechtzuerhalten. Damit wird es keine wesentlichen Verlagerungstendenzen in das nachgeordnete Stadtstraßennetz geben.
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