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Gebiete der städtebaulichen Sanierung nach BauGB in einer wachsenden Stadt

Als pdf: 17/3302 | Gebiete der städtebaulichen Sanierung nach BauGB in einer wachsenden Stadt (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/3302
07. 10. 03

Große Anfrage
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Hans-Detlef Roock, Bernd Reinert, Ralf Niedmers, Dr. Diethelm Stehr, Wolfhard Ploog (CDU) und Fraktion, der Abg. Stephan Müller, Peter Lorkowski, Peter Paul Müller, Jens Pramann, Karl-Heinz Winkler (Partei Rechtsstaatlicher Offensive) und Fraktion, der Abg. Ekkehard Rumpf, Rose-Felicitas Pauly, Dr. Wieland Schinnenburg, Leif Schrader, Martin Woestmeyer, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) und Fraktion vom 09. 09. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Gebiete der städtebaulichen Sanierung nach BauGB in einer wachsenden Stadt
Das städtebauliche Instrument der förmlichen Sanierungsgebiete besteht seit Anfang der siebziger Jahre. Der Aufgabenschwerpunkt lag bisher mit Ausnahme von drei Großsiedlungen in der Erneuerung des Wohnungsbestandes aus der Gründerzeit. Mit dem vierten Bericht über die Umsetzung des Programms „Soziale Stadtteilentwicklung“ hat der Senat die Bürgerschaft zuletzt über laufende Verfahren berichtet. Mittlerweile müssen im Rahmen des Senatskonzeptes „Wachsende Stadt“ neue Überlegungen angestellt werden, wo die zukünftigen Schwerpunkte liegen sollen, um eine qualitativ hochwertige Stadtentwicklung gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat. Der Senat hat mit dem Leitbild „Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ Leitlinien für die Stadtentwicklung beschlossen. Er setzt dabei nicht allein auf ein quantitatives Wachstum. Das Leitbild enthält eine auf qualitatives Wachstum und die Innenentwicklung gerichtete Strategie. Dieses Ziel kann realisiert werden, wenn Bestehendes gesichert und entsprechend sich verändernder Rahmenbedingungen weiter entwickelt wird. Dies gilt umso mehr, als Haushalte mit mittleren und gehobenen Einkommen die Stadt verlassen. Diese Abwanderung muss reduziert werden. Ziel der Stadterneuerung ist es, dass die vorhandenen Quartiere und städtischen Räume konkurrenzfähig und lebenswert bleiben und ggf. vorhandene Defizite ausgeglichen werden. Der Senat wird das Instrument der städtebaulichen Sanierung nach dem Baugesetzbuch auch künftig für die Stadtentwicklung einsetzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode

1. Welches sind die wesentlichen Zielsetzungen, die mit den Sanierungsmaßnahmen verfolgt wurden bzw. verfolgt werden? Seit der Einführung des besonderen Städtebaurechts 1971 ist die Städtebauförderung in Hamburg überwiegend auf die innerstädtischen Altbauquartiere aus der Gründerzeit mit vielschichtigen städtebaulichen und sozialen Problemen ausgerichtet. Stadtteile der westlichen inneren Stadt wie Ottensen, Altona-Altstadt, Eimsbüttel sowie St. Pauli, St. Georg und Hamburg-Altstadt konnten mit diesem Instrument stabilisiert und aufgewertet werden. Neben den nördlich der Elbe im Stadtgebiet gelegenen Sanierungsgebieten sind ähnlich strukturierte im Süden, in Harburg und Wilhelmsburg, erneuert und weiterentwickelt worden. Fehlende Investitionstätigkeit konnte in diesen Gebieten wieder angeregt, der vorhandene Modernisierungsstau abgebaut werden. Weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten war die Aufwertung großer Wohnsiedlungen aus den sechziger und siebziger Jahren. Von den bisher 29 förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist in 14 Gebieten das Verfahren abgeschlossen worden. 2. Wie hoch war der Betrag der jährlich eingesetzten Städtebaufördermittel für alle jeweils laufenden Verfahren? 3. Wie hoch war der Betrag der Bundesfinanzhilfen? Für die aktuell in der Durchführung stehenden 13 Sanierungsverfahren wurden bis Ende 2002 insgesamt rund 233,659 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel eingesetzt, an denen sich der Bund mit rund 59,103 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen beteiligt hat (vgl. die Tabelle in der Anlage). 4. In welchem Umfang kann Hamburg mit Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung in den nächsten Jahren rechnen? Der Bund hat angekündigt, die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung in den Jahren bis 2011 anzuheben. Die zusätzlichen Mittel sollen durch Einsparungen aus dem vom Bund angestrebten Auslaufen der Eigenheimzulage finanziert werden. Da der Abbau der Eigenheimzulage von der Zustimmung der Länder abhängig ist, kann derzeit keine verlässliche Prognose zur künftigen Entwicklung der Bundesfinanzhilfen gegeben werden. Für das Programmjahr 2004 plant der Bund die Aufstockung seiner Finanzhilfen im Programmbereich „städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ von bisher jährlich 92 Millionen Euro auf 211,8 Millionen Euro (Anteil Hamburgs rund 2,5 Millionen Euro bzw. rund 5,7 Millionen Euro) und im Programmbereich „die soziale Stadt“ von bisher jährlich 80 Millionen Euro auf 135,9 Millionen Euro (Anteil Hamburgs rund 1,7 Millionen Euro bzw. rund 2,9 Millionen Euro). 5. Beabsichtigt der Senat das Instrument auch künftig einzusetzen und neue Sanierungsverfahren einzuleiten? Vgl. Vorbemerkung. 6. Wenn ja, welche wesentlichen Zielsetzungen sollen mit Blick auf das Leitbild „Wachsende Stadt“ künftig verfolgt werden? Ausgangspunkt für künftige Schwerpunktsetzungen der Stadterneuerungsprogramme ist die polyzentrische Struktur Hamburgs mit seinen vielfältigen Quartieren und Stadtvierteln, die zu sichern und zu entwickeln ist. Das Instrument der städtebaulichen Sanierung nach dem Baugesetzbuch wird mit folgenden Schwerpunkten eingesetzt werden. 1. Stabilisierung und Entwicklung von Stadtteilzentren Der Strukturwandel und die sich verschärfende Konkurrenz im Einzelhandel wirken sich häufig negativ auf die Stadtteilzentren aus. Sie müssen sich gegen die City und gleichzeitig gegen Einkaufszentren außerhalb der Zentren behaupten. Ein Verlust an Attraktivität würde sich auch negativ auf die Attraktivität der Stadtteile insgesamt auswirken. Es ist zu befürchten, dass einige Zentren ohne eine wirksame Gegensteuerung und einen Modernisierungsschub die ihnen zugedachte Funktion als Versorgungs- und Stadtteilzentrum nicht mehr erfüllen können werden. Eine besondere Dringlichkeit besteht für die drei Zentrumsbereiche Altona-Altstadt (Große Bergstraße), Barmbek-Nord (Fuhlsbüttler Straße) und Wilhelmsburg Zentrum (Berta-Kröger-Platz). 2. Aktivierung von Wohnbau- und Gewerbeflächen Eine weitere Aufgabe von Sanierungsverfahren wird sein, die Entwicklungspotenziale in gemischt genutzten Gebieten, die früher vom verträglichen Miteinander kleingewerblicher und Wohnnutzung geprägt waren, zu aktivieren und Hemmnisse für die Neubebauung von Brachen insbesondere für gewerbliche Nutzungen auszuräumen. Das südliche Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg soll im Hinblick auf die vorgenannte Zielsetzung untersucht werden. Dabei geht es um die Entwicklung eines gemischten Quartiers mit derzeit kleinteilig brach liegenden Grundstücken. Wilhelmsburg ist für die Stadtentwicklung Hamburgs und für die Umsetzung des Leitbildes „Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ ein wichtiger Stadtraum und soll demzufolge weiterhin besonders gefördert werden. 3. Aufwertung von Wohnquartieren Die Aufwertung bestehender Wohnquartiere, soweit keine städtebauliche Neustrukturierung beabsichtigt ist, wird in erster Linie die Aufgabe des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms sein, dessen Zielrichtung grundsätzlich beibehalten wird. 2


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Das Phoenix-Viertel in Harburg ist eines der letzten Quartiere aus der Gründerzeit, für das die Notwendigkeit gesehen wird, durch eine gezielte Förderung und Quartiersentwicklung die Modernisierung voranzutreiben. 7. Welche Verfahren werden konkret vorbereitet, wie ist der Bearbeitungsstand? Der Senat hat die Einleitung von fünf vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, und zwar für die Quartiere: – – – – – Altona-Altstadt, Große Bergstraße, Barmbek-Nord, Fuhlsbüttler Straße, Wilhelmsburg Zentrum (Berta-Kröger-Platz), Wilhelmsburg, Südliches Reiherstiegviertel, Phoenix-Viertel in Harburg.

Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe der Untersuchungen mit dem Ziel vorbereitet, sie im Jahr 2004 abzuschließen und auszuwerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist anschließend die Entscheidung über eine Festsetzung von Sanierungsgebieten zu treffen. Die Durchführung des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms ist mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf die Bezirksämter verlagert worden, die Aufnahme neuer Quartiere liegt laut der geltenden Globalrichtlinie aufgrund der Auswirkungen auf den Haushalt richtigerweise weiterhin beim Senat. 1. Welches sind die wesentlichen Zielsetzungen, die mit den Verfahren nach dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm verfolgt wurden bzw. verfolgt werden? Das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm zielt auf bestehende Wohnquartiere, für die die Notwendigkeit einer Aufwertung durch eine zeitlich begrenzte Sonderförderung gesehen wird, jedoch keine städtebauliche Neustrukturierung beabsichtigt ist. Dieses Instrument ist dann einzusetzen, wenn z. B. strukturelle Probleme im Bereich Wohnen und Gewerbe sowie der sozialen und kulturellen Infrastruktur festzustellen sind. Darüber hinaus spielen besondere gebietsbezogene soziale Aspekte eine Rolle. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten ist nach wie vor die Aufwertung großer Wohnsiedlungen der sechziger und siebziger Jahre, in denen sich benachteiligte Bevölkerungsgruppen konzentrieren. Eine Besonderheit stellt das Beteiligungsverfahren Wilhelmsburg dar, das ebenfalls aus dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm gefördert wird. In den letzten Jahren wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Zukunftskonferenz eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen gemeinsam mit den Bürgern erarbeitet. Ziel der laufenden Arbeit ist es, Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und zu konkretisieren. 2. Wie hoch war der Betrag der jährlich eingesetzten Städtebaufördermittel für alle jeweils laufenden Verfahren? Das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm ist Ende 1998 aufgelegt worden. In diesem Programm wurden die seinerzeit auf Basis der vormals bestehenden Programme – Revitalisierungsprogramm (1990), Armutsbekämpfungsprogramm (1995) – betriebenen 24 Verfahren weiter gefördert. 1999 wurden nach den neuen Regularien für die Gebiete Horner Geest, Lurup (Lüdersring/Lüttkamp), Osdorfer Born, Lenzsiedlung, Stellingen-Süd, Schnelsen-Süd, Barmbek-Süd und Lohbrügge-Nord Quartiersentwicklungskonzepte aufgestellt und die Verfahren durchgeführt. Bei den „Altprogrammen“ handelte es sich um hamburgische Programme ohne Beteiligung des Bundes. Die Ausgaben sind nicht gebietsbezogen dokumentiert. Die Ermittlung der jährlichen Ausgaben aufgeschlüsselt nach Gebieten war innerhalb der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Insgesamt wurden für die bis Ende 2002 abgeschlossenen Projekte und Maßnahmen rund 52 Millionen Euro eingesetzt. Für die Verfahren, die ab 1999 nach dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm gefördert werden, liegen die jährlichen Ausgaben bezogen auf die Gebiete vor (Zahlen jeweils in Tausend Euro).

Gebiet Horner Geest Lurup Osdorfer Born Lenzsiedlung Stellingen-Süd Schnelsen-Süd Barmbek-Süd LohbrüggeNord Gesamt

1999 552 810 160 208 102 390 405 379

2000 385 446 428 197 17 259 715 109

2001 213 634 359 422 278 80 826 209

2002 191 107 43 28 1 36 542 517

gesamt 1.341 1.997 990 855 765 398 2.448 1.214

3.006

2.556

3.021

1.465

10.048
3


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3. Wie hoch war der Betrag der Bundesfinanzhilfen für dieses Programm? Der Bund hat 1999 das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ aufgelegt. Bis Ende 2002 hat Hamburg für das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm aus diesem Bundesprogramm rund 2,7 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen erhalten. 4. In welchem Umfang kann Hamburg mit Bundesfinanzhilfen für das Programm in den nächsten Jahren rechnen? Vgl. Antwort zur Sanierung nach BauGB zu 4. 5. Welche Aufgabenschwerpunkte sieht der Senat für den künftigen Einsatz des Hamburgischen Stadtteilentwicklungprogramms? Der Senat sieht weiterhin den Bedarf für ein Förderprogramm, mit dem die gezielte Aufwertung von Wohnquartieren (ohne Anwendung des Instruments der städtebaulichen Sanierung nach Baugesetzbuch) verfolgt wird. Einen Schwerpunkt werden auch künftig große im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtete Wohnsiedlungen bilden. Für die 1998 ins Programm aufgenommenen Gebiete hat die zuständige Behörde eine „Zwischenevaluation“ in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen soll die Ausgestaltung des Programms überprüft werden. 6. Beabsichtigt der Senat in der laufenden Legislaturperiode neue Gebiete in das Programm aufzunehmen? 7. Wenn ja, werden konkret Verfahren vorbereitet, wie ist der Bearbeitungsstand? Die Zuständigkeit für die Durchführung der Verfahren nach dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm liegt seit dem 1. Januar 2003 bei den Bezirksämtern. Diese sollen den vordringlichen Bedarf aus ihrer Sicht konkretisieren. Quartiere können nur in dem Umfang neu ins Programm aufgenommen werden, in dem durch auslaufende oder abgeschlossene Verfahren personelle und finanzielle Ressourcen frei werden und Haushaltsmittel verfügbar sind. Nach Auskunft der Bezirksämter laufen derzeit vorbereitende Arbeiten für die Aufnahme neuer Gebiete in das Programm; sie befinden sich in einem unterschiedlichen Stadium der Konkretisierung. Die zuständige Behörde wird eingehende Anmeldungen, die noch für das Jahr 2003 angekündigt sind, hinsichtlich der Vordringlichkeit aus übergeordneter Sicht bewerten und der zuständigen Senatskommission zur Entscheidung vorlegen. 8. Welche weiteren Instrumente außer der Sanierung nutzt die Behörde, um qualitative Verbesserungen in einzelnen Stadtgebieten zu erreichen? Das Ziel der Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen in der Stadt und in den unterschiedlichen Quartieren ist Aufgabe aller Fachpolitiken und wird bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigt. Die Städtebauförderung, sowohl die Städtebauliche Sanierung nach dem Baugesetzbuch als auch das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm, ist auf Quartiere ausgerichtet, für die der Bedarf einer gezielten Aufwertung durch eine Sonderförderung vorhanden ist.

Anlage

4


Sanierungsgebiete

Städtebauförderungsmittel : 1 9 7 1 bis 2 0 0 2 (lfd. Gebiete)

Jahr
Sch./Weidenallee Chemnitzstraße Vogelhüttendeich Schulterblatt Karolinenviertel Kirchdorf-Süd Osterkirche Mümmelmannsberg E ifflerstraße

Ausgaben €

11 St. Pauli-Nord S1

13 Eimsbüttel S1

14 15 Altona-Altstadt Wilhelmsburg S2 S1

16 St.Pauli-Nord S2

17 St.Pauli-Nord S3

21 Wilhelmsburg S3

23 Ottense n S2

25 Billstedt S3

26 Altona-Altstadt S4

28 St. Georg S2
B öckmannstraße

29 Wilhelmsburg S4
Industrie-/Mokrystr.

30 St. Pauli S5
Wohlwillstraße

Bundesfinanzmittel insgesamt €

Schilleroper

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1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 71.059,90 31.125,22 824.963,28 1.579.783,05 2.164.780,16 1.692.903,11 1.753.594,17 1.408.374,59 1.779.965,41 3.423.304,26 2.668.805,26 1.594.034,04 1.450.264,03 286.315,87 293.090,22 706.302,90 248.056,07 815.363,72 390.014,70 706.527,44 673.167,70 417.142,13 1.781.897,66 797.128,59 735.410,15 30.677,51 29 2 . 5 4 8 , 6 4 40.413,73 572.759,23 800.618,04 1.882.917,69 1.778.622,78 1.936.478,56 2.215.114,55 2.279.043,28 1.713.176,25 720.884,78 1.082.847,52 1.991.675,24 905.739,21 644.128,81 416.429,45 213.655,85 570.259,70 448.432,34 730.938,76 285.299,20 467.742,25 78.878,25 29.818,82 194.714,24 169.740,15 350.093,44 333.730,87 895.820,96 1.403.453,53 844.161,64 424.260,01 997.876,43 6.161.628,84 5.007.217,28 3.445.907,97 4.720.376,48 5.678.994,30 4.384.813,01 5.352.864,49 5.660.394,92 5.778.130,53 4.025.435,39 4.806.195,34 92.905,03 152.140,38 956.023,30 1.026.146,43 576.679,09 106.685,89 417.345,12 554.646,12 477.302,72 774.476,34 434.425,26 1.072.478,42 1.052.356,13 1.584.039,02 445.837,37 1.552.219,54 479.651,83 142,81 68.649,96 213.329,31 526.257,15 940.187,57 1.294.002,76 1.079.426,63 689.909,90 528.660,45 390.848,19 1.165.407,98 1.850.787,27 391.174,91 809.185,76 1.126.891,42 984.417,63 1.260.657,74 60.665.628,64 11.755.357,99 13. 3 1 9 . 9 3 7 , 4 4 356.073,30 477.806,15 72.306,34 22.401,67 66.618,21 38.214,64 513.472,27 1.168.353,11 241.010,38 468.257,52 3.272.837,43 1.012.443,55 2.550.808,65 1.055.992,07 1.199.159,18 945.439,18 171.411,64 332.689,37 264.572,78 171.737,36 281.594,73 300.394,63 512.532,15 1.638.695,33 100.724,50 17.895,22 124,40 33.573,50 116.074,43 324.431,65 618.843,32 524.227,28 712.715,67 1.686.771,11 883.202,44 1.384.581,10 1.640.108,10 1.895.947,81 828.107,25 1.425.981,75 763.083,42 2.524.924,60 954.998,27 467.782,64 1.100.284,21 1.333.734,10 527.603,71 32 9 . 0 4 1 , 2 7 568.063,85 469.591,32 932.997,19 229.472,14 114.837,68 84.458,9 2 439.813,61 277.171,72 723.261,88 594.197,03 644.822,91 312.425,62 249.933,40 210.183,94 243.314,21 836.800,29 1.202.818,05 1.214.290,31 285.955,82 234.228,64 7.668.514,03

41.516,90 30.677,51

13.632,58 110.318,89 51.877,72 107.413,22 704.894,61 1.743.600,92 1.406.215,65 2.028.686,56 1.673.137,29 1.170.197,30 3.414.524,57 5.279.633,62 5.791.296,05 5.419.040,61 3.583.243,92 4.174.422,33 6.450.907,03 3. 2 3 6 . 2 2 9 , 4 4 2.884.315,83 898.128,09 2.658.717,79 866.332,95 1.149.384,15 842.609,02 1.149.384,15 774.033,56 1.520.400,00

0,00 41.516,90 30.677,51 0,00 100.724,50 58.941,87 335.143,80 162.851,35 498.481,97 2.107.544,57 2.640.185,41 4.328.539,55 7.166.966,48 7.923.196,64 5.701.092,07 7.967.105,36 11.424.712,03 11.727.571,47 11.027.560,34 7.463.082,21 8.350.479,43 14.694.081,75 11.575.692,63 8.074.171,17 9.832.179,81 11.015.587,99 11.836.243,55 14.696.810,08 16.330.751,23 18.851.343,53 14.160.500,46 13.535.579,99

41.046,65 335.019,40 58.217,95 -35.468,49 187.794,85 328.838,97 1.014.552,39 3.699.397,21 2.391.958,88 767.326,55 1.270.948,47 2.673.725,76 1.758.252,54 783.026,54 608.332,03 440.896,69 293.686,39 403.201,23 488.837,19 432.058,19 324.366,70 469.550,58 181.596,16 339.400,51 315.867,60 496.578,75 91.015,21

26.877,68 71.290,59 247.495,74 398.689,14 427.552,96 488.777,25 351.149,47 458.349,30 983. 2 8 5 , 1 6 1.27 4 . 1 4 2 , 0 2 713.170,71 231.67 5 , 1 9 3 0 0 . 652,43 5.973.107,64

31.097,73 31.144,94 95.431,42 68.867,34 139.512,83 164.927,65 212.605,43 273.628,02 1.396.994,43 2.928.949,95 1.028.225,96 786.130,00 7.157.515,70

2.312,00 3.474,93 12.682,44 18.079,80 30.677,51 111.355,08 357.685,69 1.543.281,06 1.402.838,47 1.041.492,41 201.365,63 181.300,68

2.892,63 1.130,42 102.030,60 304.683,59 717.696,01 2.459.445,19 663.198,58 2.449.530,42 2.644.226,37 2.713.292,25 4.906.545,70 12.058.126,06

Drucksache 17/3302

Gesamt

59.102.577,85

233.659.315,65 20.232.219,31 28.293.373,63 22.394.886,25 22.099.281,62 17.134.821,64

Anlage zur Antwort des Senats

5