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Behördenumzüge

Als pdf: 20/1012 | Behördenumzüge (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/1012
09.08.11

Große Anfrage
der Abgeordneten Hans-Detlef Roock, Jörg Hamann, Klaus-Peter Hesse, Dennis Gladiator, Ralf Niedmers, Olaf Ohlsen (CDU) und Fraktion vom 11.07.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Behördenumzüge Es ist bisher nicht vom neuen Senat erklärt worden, dass von den bisherigen Planungen eines Umzugs der BWVI in das Überseequartier, des Bezirksamts Mitte in den Alten Steinweg und der BSU nach Wilhelmsburg Abstand genommen wird. Begonnene Projekte haben Kosten verursacht und stehen unter erheblichem Zeit- und Entscheidungsdruck. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: I: 1. Welche gültigen Senatsbeschlüsse mit welchem Inhalt gibt es zu den Umzugsplanungen und welche Fachbehörde hat hierfür die Federführung?

Siehe Drs. 19/4485 und 19/6162. Die Federführung liegt jeweils bei den für die Umzüge vorgesehenen Behörden. 2. 3. Hat sich der neue Senat mit den Umzugsplanungen befasst? Wenn nein, warum nicht? Bis wann gedenkt der neue Senat eine endgültige Entscheidung über die Umzüge herbeizuführen?

Nein. Eine Entscheidung ist jedoch zeitnah vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 20/760. 4. WeIche Mehrkosten sind im Einzelnen seit dem 7. März 2011 für welche Fachbehörden entstanden?

Im Verhältnis zu den veranschlagten Kosten sind bisher keine Mehrkosten entstanden. 5. Welche Behörden sollen in die dafür vorgesehenen Büroflächen der HafenCity umziehen? Wenn keine Behörde für einen Umzug vorgesehen ist: Wie sollen die dortigen Büroflächen alternativ genutzt werden und welche Kosten entstehen der Stadt?

Siehe Antworten zu I. 1, I. 2 und I. 3. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. II: Bestandsimmobilie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) am Alten Steinweg und in Vorbereitung befindlicher Umzug in das Überseequartier:


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1.

Wer ist Eigentümer der Bestandsimmobilie und zu welchem Zeitpunkt kann der Mietvertrag fristgerecht am Alten Steinweg gekündigt werden? Unter welchen Umständen ist eine frühere Kündigung möglich? Bestehen Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Eigentümer? Wurde der Mietvertrag bereits gekündigt?

Eigentümerin ist die alstria office REIT-AG. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann frühestens zum 31. Mai 2026 beendet werden. Seitens der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bestehen gegenüber der Eigentümerin erst bei Auszug Rückbauverpflichtungen, die sich zum einen auf Zubehör (Alarmanlagen, Klimaanlagen et cetera) und zum anderen auf vorgenommene Umbauten ab 1. Juni 2006 beziehen. Im Übrigen siehe Drs. 18/3678. 2. Welche Flächen sind von der BWVI oder anderen Behörden heute zu welchem Preis pro Quadratmeter angemietet? Welche Gesamtkosten entstehen für die einzelnen Behörden und in welchem Einzelplan sind sie in welcher Höhe hinterlegt? Wie viele Mitarbeiter sind für welche Fachbehörde in wie vielen Büros mit welcher durchschnittlichen Fläche pro Mitarbeiter beschäftigt? Wie viele Flächen sind heute und zukünftig für Sondernutzungen nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet? Wie sind hierbei die Veränderungen aufgrund des neuen Behördenzuschnitts berücksichtigt? Welche weiteren Ämter oder öffentlichen Unternehmen sollen von weiteren Standorten (zum Beispiel Habichtstraße) mit welchen Flächenbedarfen zu welchen heutigen Kosten und durchschnittlichen Flächenbedarfen gemeinsam mit der BWVI umziehen? Gibt es ein Umzugsprojekt der BWVI? Welche Projektstruktur, Meilensteinplanung und Projektorganisation gibt es? Wie ist der Projektstatus des Umzugs, und welche Projektkosten sind bisher in welcher Höhe entstanden und in welchem Einzelplan hinterlegt? Wenn es kein Projekt gibt, warum ist das nicht der Fall?

3. 4.

Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 1 bis I. 3 sowie I. 5. 5. 6.

Siehe Antworten zu I. 1 bis I. 3 sowie I. 5. 7.

Ja. Die dazugehörige Projektstruktur/-organisation besteht aus einer internen Lenkungsgruppe der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), einer externen Koordinierungsrunde, der Projektgruppe, verschiedenen Arbeitsgruppen und dem Projektbüro. In einem Phasenplan wurden unter anderem der Projektstart, die Fertigstellung der Grobplanung, die Abgabe einer verbindlichen Raumplanung an den Vermieter durch die Finanzbehörde (FB), die Fertigstellung der Umzugsplanung sowie die Fertigstellung mieterseitiger Ausbauten als Meilensteine definiert. Die Grobplanung ist abgeschlossen. Aus dem Einzelplan 9.1 – Finanzbehörde – wurden für das Umzugsprojekt bisher Sachausgaben in Höhe von rund 46.800 Euro geleistet. Darüber hinaus wurden aus dem Einzelplan 7 der BWVI bisher rund 25.900 Euro für Sachausgaben aufgewendet. Die Personalkosten wurden aus folgenden Gründen nicht dargestellt: Neben hauptamtlichen Mitarbeitern sind in wechselndem Umfang auch weitere Mitarbeiter temporär für die Mitarbeit eingesetzt. Eine belastbare Zurechnung ist deshalb nicht möglich. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 1., I. 2. und I. 3. 8. Bis wann muss dem Eigentümer/Bauherrn Überseequartier die Raumplanung angezeigt werden? Welche Kosten entstehen bei einer verspäteten Information?

Dem Vermieter hätte gemäß Mietvertrag bis zum 31. März 2011 eine Raumplanung vorgelegt werden müssen. Nach derzeitigem Sachstand werden aus der späteren Vorlage keine Kosten entstehen.
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9.

Bis wann muss spätestens die Umzugsentscheidung getroffen werden?

Ein vertraglich verpflichtender Termin besteht nicht. 10. Wer kommt in welcher Höhe für die Einmalkosten und die dauerhaften Mehrkosten auf (bitte getrennt BWVI und übrige Unternehmen darstellen)? Eine Entscheidung hierzu ist derzeit noch nicht getroffen. Im Übrigen siehe Antwort zu II. 8. 11. Wird es für die Mitarbeiter eine Kantine und Pkw-Stellplätze geben? Wenn ja, zu welchen Konditionen und welche Anzahl? In den derzeitigen Planungen ist eine Cafeteria vorgesehen. Die Berücksichtigung einer Kantine soll geprüft werden. Für den Mieter besteht die Möglichkeit, 75 Stellplätze für je 100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer anzumieten. Pkw-Stellplätze für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung werden gegen Zahlung der ortsüblichen Miete bereitgestellt, soweit die Voraussetzungen der „Richtlinien über das Abstellen privater Kraftfahrtzeuge auf Verwaltungsgrundstücken oder angemieteten Flächen“ vom 13. Januar 1994 erfüllt sind. III: Bestandsimmobilie des Bezirksamts Mitte Klosterwall 8 und möglicher Umzug in den Alten Steinweg: 1. Wer ist Eigentümer der lmmobilie und zu welchem Zeitpunkt kann der Mietvertrag fristgerecht am Klosterwall gekündigt werden? Unter welchen Umständen ist eine frühere Kündigung möglich? Bestehen Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Eigentümer?

Die Gebäude Klosterwall 2 – 8 befinden sich im Allgemeinen Grundvermögen der FHH und werden über den Generalmietvertrag durch die Sprinkenhof AG (SpriAG) bewirtschaftet. Der Mietvertrag mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Mietverträge mit Drittnutzern haben eine Kündigungsfrist von drei oder sechs Monaten. Es besteht gegenüber dem Eigentümer FHH eine vertragliche Rückbauverpflichtung. 2. Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg oder eines ihrer Unternehmen Eigentümer der lmmobilie ist – mit welchem Verkehrswert ist sie zu bewerten, welche Ausweisung liegt zugrunde und mit welchem Buchwert ist die lmmobilie in dem Anlagevermögen aktuell hinterlegt?

Die Ausweisung des Grundstücks richtet sich derzeit nach dem Baustufenplan Innenstadt und dem Bebauungsplan Altstadt 47/Neustadt 49. Danach ist eine MK-Bebauung (Kerngebiet) mit insgesamt sechs Geschossen möglich. Darüber hinaus äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition für den Fall eines möglichen Verkaufs von Immobilien/Grundstücken grundsätzlich nicht zu Buch- oder Verkehrswerten. 3. Welche Flächen sind vom Bezirksamt Mitte oder anderen Behörden heute zu welchem Preis pro Quadratmeter angemietet? Welche Gesamtkosten entstehen für die einzelnen Behörden und in welchem Einzelplan sind sie in welcher Höhe hinterlegt? Wie viele Mitarbeiter sind für welche Fachbehörde in wie vielen Büros mit welcher durchschnittlichen Fläche pro Mitarbeiter heute und zukünftig beschäftigt? Wie viele Flächen sind heute und zukünftig für Sondernutzungen nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet?

4.

5.

Siehe Anlage 2. In der Anlage 2 wurden die jeweiligen Ortsämter nicht berücksichtigt. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 1. bis I. 3. sowie I. 5.

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6.

Welche weiteren Ämter oder öffentlichen Unternehmen können von weiteren Standorten mit welchen Flächenbedarfen zu welchen heutigen Kosten und durchschnittlichen Flächenbedarfen gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte umziehen?

Im Fall einer Verlagerung des Bezirksamts können dort keine weiteren Behörden untergebracht werden. 7. Gibt es ein Umzugsprojekt des Bezirks Mitte? Welche Projektstruktur, Meilensteinplanung und Projektorganisation gibt es? Wie ist der Projektstatus des Umzugs, und welche Projektkosten sind bisher in welcher Höhe entstanden und in welchem Einzelplan hinterlegt? Wenn es kein Projekt gibt, warum ist das nicht der Fall?

Ja. Das Projekt umfasst eine Lenkungsgruppe (Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und der Finanzbehörde sowie Vertreter der SpriAG) sowie einer Projektgruppe aus zurzeit drei Mitgliedern. Aus dem Einzelplan 9.1 – Finanzbehörde – wurden für die Umzugsvariante „Alter Steinweg 4/Wexstraße 7“ bisher rund 12.000 Euro für die Erstellung einer Grobbelegungsplanung aufgewendet. Zu den Personalkosten siehe Antwort zu II. 7. Da noch keine Entscheidung über die Umsetzung getroffen wurde, wurde eine Weiterarbeit an dem Umzugsprojekt vorläufig eingestellt. Im Übrigen siehe Drs. 19/6162. 8. Bis wann muss dem Eigentümer/Bauherrn Alter Steinweg die Raumplanung angezeigt werden? Bis wann muss spätestens die Umzugsentscheidung getroffen werden?

Hierfür gibt es keine Vereinbarung. 9. Siehe Antwort zu II. 9. 10. Wer kommt in welcher Höhe für die Einmalkosten und die dauerhaften Mehrkosten auf (bitte getrennt darstellen)? Siehe Antwort zu II. 10. 11. Wird es für die Mitarbeiter eine Kantine und Pkw-Stellplätze geben? Wenn ja, zu welchen Konditionen und welche Anzahl? Der Bau einer Kantine ist nicht geplant. Über den Bau einer Cafeteria ist noch nicht entschieden. Im Alten Steinweg sind aktuell insgesamt 225 Stellplätze zu folgenden Konditionen vorhanden: • 153 Parkplätze Tiefgeschoss (TG) á 77,59 Euro • sechs Parkplätze TG á 53,51 Euro • 66 Parkplätze oberirdisch á 53,51 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu II. 11. 12. Ist ein Abbruch der Gebäude am Klosterwall 8 geplant? Wenn ja, wann und warum? Wenn nein, warum nicht? Die denkbaren Möglichkeiten mit oder ohne Abbruch der Gebäude am Klosterwall werden derzeit geprüft. Eine Entscheidung ist noch im Jahr 2011 vorgesehen. IV: Bestandsimmobilie BSU Stadthausbrücke und geplanter Umzug nach Wilhelmsburg 1. Wer ist Eigentümer der lmmobilie und zu welchem Zeitpunkt kann der Mietvertrag fristgerecht an der Stadthausbrücke gekündigt werden? Unter welchen Umständen ist eine frühere Kündigung möglich? Bestehen

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Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Eigentümer? Ist die lmmobilie verkauft worden? Wenn ja, besteht hierdurch eine Auszugverpflichtung und zu welchem Zeitpunkt? Welche Kosten entstehen, wenn der geplante Umzug der BSU nach Wilhelmsburg nicht stattfindet? Die Immobilie Stadthausbrücke wurde Ende 2009 an die Stadthöfe GmbH & Co. KG verkauft. Der Käufer hat den Mietvertrag mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) übernommen und gewährleistet die Nutzung durch die BSU bis zum etwaigen Umzug der Behörde. Ein Zeitpunkt für den Auszug ist im Kaufvertrag nicht festgelegt. Die FHH wird den Zeitpunkt des Auszugs der BSU mindestens zwölf Monate vorher ankündigen. Der Auflösung des bestehenden Mietvertrages zu dem sich daraus ergebenden Termin stimmt der Käufer unwiderruflich zu. Die Zahlung einer etwaigen Entschädigung ist vertraglich ausgeschlossen. Rückbauverpflichtungen bestehen nur insoweit, als nach dem Auszug der BSU technische Anlagen von Dataport zurückgebaut werden müssen. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 1. bis I. 3. sowie I. 5. 2. Welche Flächen sind von der BSU oder anderen Behörden heute zu welchem Preis pro Quadratmeter angemietet? Welche Gesamtkosten entstehen für die einzelnen Behörden und in welchem Einzelplan sind sie in welcher Höhe hinterlegt? Wie viele Mitarbeiter sind für welche Fachbehörde in wie vielen Büros mit welcher durchschnittlichen Fläche pro Mitarbeiter heute und zukünftig beschäftigt? Wie viele Flächen sind heute und zukünftig für Sondernutzungen nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet? Wie sind hierbei die Veränderungen aufgrund des neuen Behördenzuschnitts berücksichtigt? Welche weiteren Ämter oder öffentlichen Unternehmen können von weiteren Standorten mit welchen Flächenbedarfen zu welchen heutigen Kosten und durchschnittlichen Flächenbedarfen gemeinsam mit der BSU umziehen? Gibt es ein Umzugsprojekt der BSU? Welche Projektstruktur, Meilensteinplanung und Projektorganisation gibt es? Wie ist der Projektstatus des Umzugs und welche Projektkosten sind bisher in welcher Höhe entstanden und in welchem Einzelplan hinterlegt?

3.

4. 5.

Siehe Anlage 3. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 1. bis I. 3. sowie I. 5. 6.

Siehe Antworten zu I. 1., I. 2. und I. 3. 7.

Die BSU und die FB haben per Projekteinsetzungsverfügung gemeinsam Ziele, Rahmenbedingungen, Beteiligte, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Umzug der BSU nach Wilhelmsburg festgelegt. Die Projekteinsetzungsverfügung legt Arbeitsweise, Ressourcen, Laufzeit, Meilensteine und Terminpläne fest. Die Meilensteinplanung für das Umzugsprojekt wird von den Meilensteinen des Planungs- und Bauverlaufes des Neubaus bestimmt. Das Projekt wird hauptverantwortlich von der BSU durchgeführt. Es wurde ein Projektteam (Mitarbeiter der BSU) zur Gesamtsteuerung des Projektes und für das Controlling eingerichtet, die die Schnittstelle zu allen internen Beteiligten und externen Vertragspartnern, insbesondere zur SpriAG, inne hat. Darüber hinaus obliegt dem Projektteam die Einschaltung eines externen Beraters, der die einzelnen Fachthemen des Projektes identifiziert, sie übergreifend fachlich und terminlich koordiniert, sie zu einer Gesamtplanung zusammenführt und die Realisierung des Umzuges fachlich begleitet. Im Einzelplan 6 der BSU sind bisher rund 157.300 Euro angefallen. Darüber hinaus liegen weitere eingegangene Verpflichtungen für Planungs- und Beratungsleistungen in Höhe von rund 16.000 Euro vor. Zu den Personalkosten siehe Antwort zu II. 7.
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8.

Bis wann muss dem Eigentümer/Bauherrn Wilhelmsburg die Raumplanung angezeigt werden?

Die Raumplanung wurde der Bauherrin (GGV Grundstücksgesellschaft Verwaltungsgebäude Neuenfelder Straße mbH) bis zum 31. Januar 2011 angezeigt. 9. Bis wann muss spätestens die Umzugsentscheidung getroffen werden? Siehe Antwort zu II. 9. 10. Wer kommt in welcher Höhe für die Einmalkosten und die dauerhaften Mehrkosten auf (bitte getrennt darstellen)? Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Standorts der BSU wurden bei dem Titel 6000.526.03 „Verlagerung des Standortes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt“ im Haushaltsplan 2009/2010 für projektbegleitende Beratung 100.000 Euro in 2009 und 150.000 Euro in 2010 veranschlagt. Im Übrigen siehe Drs. 19/5798 und 19/4485. Im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 sowie im Finanzplan 2010 – 2014 ist im neuen Titel 6000.812.04 folgende Mittelausstattung vorgesehen: Titel 6000.812.04 Kassenmittel Verpflichtungsermächtigung Haushaltsjahr 2011 (in Tsd. €) 5.000 8.000 Haushaltsjahr 2012 (in Tsd. €) 8.000 8.700 Haushaltsjahr 2013 (in Tsd. €) 8.700

Die ab 2011 einmalig anfallenden Investitionskosten für die IT-Infrastruktur in Höhe von 2.420.000 Euro sollen aus dem IT-Globalfonds der Finanzbehörde finanziert werden. Zu den dauerhaften Mehrkosten siehe auch Drs. 19/4485. 11. Wird es für die Mitarbeiter eine Kantine und Pkw-Stellplätze geben? Wenn ja, zu welchen Konditionen und welche Anzahl? Die bisherigen Planungen für den Verwaltungsneubau in Wilhelmsburg sehen eine Kantine vor. Es werden für private Nutzungen circa 23 Tiefgaragenstellplätze für Beschäftigte zur Verfügung stehen. Im Übrigen siehe Antwort zu II. 11.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Lfd. Nr. 1

ISZ-Nr. 168/2

B ehörde Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)

Adresse Mietobjekt Alter Steinweg 4 20355 Hamburg

Gesamtmietfläche 15.923 m²

d av o n Kellerund Bodenflächen 1.970 m²

d a vo n Sonderflächen 826 m²

davon NettoB ürofläche 13.127 m²

Anz ahl der Mitarbeiter am Standort 447 MA

NettoBürofläche in m²/Mitarbeiter 29,37 m²/MA

Zahl der Büros 3 73

Netto-K altMiete m²/€ 10,80 €/m²

N ettokaltmiete Monat / € 171.978 €

Einz elplan, in dem die Miet- und Bewirtschaftungsmittel ausgebracht sind

H öhe der Mittel für Miete, Bewirtschaftungs-kosten und mieterseitige Bauunterhaltung pro Jahr, Haushaltsplanentwurf 2011, rd. €

7

2.726.000 € 2 1025/1 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Alter Steinweg 1 - 3 20459 Hamburg 800 m² 0 m² 0 m² 800 m² 29 MA 27,59 m²/MA 25 9,50 €/m² 7.600 €
7

Summe BWVI:

2.726.000 €

3

168/4

Personalamt, AMD

Alter Steinweg 4

20355 Hamburg

2.186 m²

248 m²

15 m²

1.923 m²

61 MA

31,52 m²/MA

58

9,09 €/m²

19.871 €

1.1

348.000 €

4

168/6

Personalamt, PÄD

Alter Steinweg 4

20355 Hamburg

1.260 m²

29 m²

8 m²

1.223 m²

26 MA

47,04 m²/MA

32

10,39 €/m²

13.091 €

1.1.

217.000 €

Summe Personalamt:

565.000 €

5

168/3

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Alter Steinweg 4

20355 Hamburg

10.763 m²

1.607 m²

1.090 m²

8.066 m²

289 MA

27,91 m²/MA

2 93

10,40 €/m²

111.977 €

6

s. Darstellung zur BSU

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6

168/5

Fi nanzbehörde

Alter Steinweg 4

20355 Hamburg

868 m²

113 m²

427 m²

328 m²

17 MA

19,29 m²/MA

9

8,50 €/m²

7.379 €

9.1

153.000 €

Anlage 1

7


Drucksache 20/1012

Lfd. Nr. 1

2

3

4

5

7

8
ISZ-Nr. B ehörde Bezi rksamt Hamburg-Mitte Adresse Mietobjekt KlosterwallZusammenfassung Gesamtmietläche 19.363 m² d av o n Kellerund Bodenflächen 880 m² d a vo n Sonderflächen 758 m² davon NettoB ürofläche 17.725 m² Anz ahl der Mitarbeiter am Standort 664 MA Netto-Fläche in m²/Mitarbeiter 26,69 m²/MA Zahl der Büros 5 96 Netto-K altMiete m²/€ 7,26 €/m² N ettokaltmiete Monat/€ 140.644 € Einz elplan, in dem die Miet- und Bewirtschaftungsmittel ausgebracht sind H öhe der Mittel für Miete, Bewirtschaftungs-kosten und mieterseitige Bauunterhaltung pro Jahr, Haushaltsplanentwurf 2011. rd. € 2.962.000 € 1.2
295/1

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Bezi rksamt Hamburg-Mitte

Borgfelder Straße 62-64

20537 Hamburg

569 m²

34 m²

72 m²

463 m²

15 MA

30,87 m²/MA

14

9,40 €/m²

5.350 €

1.2

103.000 €

362/1

Bezi rksamt Hamburg-Mitte

Kurt-Schumacher-Allee 2,4,6

20354 Hamburg

5.787 m²

500 m²

277 m²

5.010 m²

129 MA

38,84 m²/MA

1 40

9,02 €/m²

52.190 €

1.2

1.028.900 €

239/2

Bezi rksamt Hamburg-Mitte

Besenbinder Hof 41

20097 Hamburg

4.665 m²

1.130 m²

80 m²

3.455 m²

102 MA

33,87 m²/MA

85

8,81 €/m²

41.083 €

1.2

696.000 €

S umme Bezirksamt Hamburg-Mitte:

4.789.900 €

266/803

Behörde für Justiz und Gleichstellung, Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Klosterwall 6

20095 Hamburg

900,7 m²

0 m²

0 m²

900,7 m²

24 MA

37,53 m²/MA

5,92 €/m²

5.330 €

2

89.000 €

(Ist-Ergebnis 2010)

266/603

Fi nanzbehörde - Innenrevision

Klosterwall 6

20095 Hamburg

446 m²

0 m²

80 m²

366,0 m²

17 MA

21,53 m²/MA

20

8,49 €/m²

3.788 €

9.1

73.000 €

Anlage 2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Lfd. Nr. 1

ISZ-Nr. 271/1

B ehörde Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Adresse Mietobjekt Stadthausbrücke 2 - 10 20355 Hamburg

Gesamtmietläche 29.549 m²

d av o n Kellerund Bodenflächen 4.260 m²

d a vo n Sonderflächen 2.242 m²

davon NettoB ürofläche 23.047 m²

Anz ahl der Mitarbeiter am Standort 714 MA

Netto-Fläche in m²/Mitarbeiter 32,28 m²/MA

Zahl der Büros 6 95

Netto-K altMiete m²/€ 10,30 €/m²

N ettokaltmiete Monat/€ 304.296 €

Einz elplan, in dem die Miet- und Bewirtschaftungsmittel ausgebracht sind

H öhe der Mittel für Miete, Bewirtschaftungs-kosten und mieterseitige Bauunterhaltung pro Jahr, Haushaltsplanentwurf 2011, rd. €

2

168/3

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Alter Steinweg 4

20355 Hamburg

10.763 m²

1.607 m²

1.090 m²

8.066 m²

289 MA

27,91 m²/MA

2 93

10,40 €/m²

111.977 €

3

187/3

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Düsternstraße 10

20355 Hamburg

2.156 m²

507 m²

1.649 m²

53 MA

31,12 m²/MA

56

10,88 €/m²

23.471 €

4

8902/1

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Billstraße 82-84

20539 Hamburg

9.804 m²

0 m²

1.676 m²

8.128 m²

240 MA

33,87 m²/MA

2 43

10,01 €/m²

98.152 €

1.296 MA

1.287

Summe BSU:

6

8.566.000 €

5

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)

Neubau Wilhelmsburg

47.649 m²

4.334 m²

6.766 m²

36.549 m²

1.391 MA

26,28 m²/MA

14,00 €/m²

621.312 €

*1

Drucksache 20/1012

*1 monatliche Mietkaufrate einschl. unterirdische Archiv- und Lagerflächen sowie TG-Stellplätze.

Anlage 3

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