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„Schlafende“ Baustellen auch in Hamburg?

Als pdf: 20/1963 | „Schlafende“ Baustellen auch in Hamburg? (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERS CHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1963
20. Wahlperiode 01.11.11
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 26.10.11
und Antwort des Senats
Betr.: „Schlafende“ Baustellen auch in Hamburg?
Vermutlich jeder Autofahrer kennt sie: sogenannte schlafende Baustellen, also
als Baustellen gekennzeichnete und abgesperrte Verkehrsflächen, auf
denen jedoch über einen längeren Zeitraum keine Baufortschritte erzielt werden
und die so oft zu doppeltem Verdruss beim Autofahrer führen.
Mit dem Ziel, Baustellen zukünftig besser zu managen, Bauarbeiten zu beschleunigen
und dadurch Staus langfristig in den Griff zu bekommen, hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) jüngst
ein Internet-Kontaktformular sowie eine Telefon-Hotline eingerichtet, unter
der Bürger „schlafende“ Baustellen melden können. Laut Medienberichten
sollen bereits die ersten acht Tage dieses Bundesprojekts mehr als 210 Hinweise
erbracht haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Haben auch der Senat oder die zuständige Fachbehörde Kenntnis von
„schlafenden“ Baustellen in Hamburg?
Wenn ja, wie sehen diese jeweils im Details aus (genauer Standort,
Straßentyp, Baustellenart, -länge, Baumaßnahme, Anzahl der dort tätigen
Bauarbeiter, Bauanfang, voraussichtliches Bauende) und wie wollen
der Senat oder die zuständige Fachbehörde sie in den Griff bekommen?
Wenn nein, gibt es in Hamburg ein dem des BMVBS vergleichbares Meldesystem
oder wird es ein solches in absehbarer Zukunft geben (gegebenenfalls
warum nicht)?
Nein. Über die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) ins Leben gerufene Aktion konnten Bürger über Internet und Telefon unbesetzte
(„schlafende“) Baustellen melden. Der zuständigen Behörde sind bisher fünf
Meldungen zu Hamburger Baustellen bekannt, die sich auf drei Baustellen bezogen
und aufgeklärt werden konnten. Es handelt sich in allen Fällen nicht um „schlafende“
Baustellen. Eine weitere Hamburger Baustelle wurde über dieses Meldesystem ausdrücklich
gelobt.
Der Eindruck „schlafender“ Baustellen entsteht gelegentlich zum Beispiel dadurch,
dass frisch asphaltierte Fahrbahnen nicht sofort befahren werden dürfen, an Linienbaustellen
nur in Teilbereichen gearbeitet werden kann oder an Brückenbaustellen
unterhalb der Fahrbahn gearbeitet wird. Darüber hinaus muss in Einzelfällen nach
Feststellung von Bauwerksschäden aus Sicherheitsgründen eine Brücke ganz oder
teilweise kurzfristig gesperrt werden, während parallel statische Untersuchungen oder
andere vorbereitende Arbeiten laufen.
Drucksache 20/1963 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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Die Fachbehörden werden auch weiterhin die Meldungen an das BMVBS und abgeschlossenen
Baustellen auswerten und die Ergebnisse in neue Baumaßnahmen einfließen
lassen. Ein eigenes Meldesystem nach dem Vorbild des BMVBS nicht erforderlich.
2. Wird seitens der zuständigen Fachbehörde jeweils für Baustellenaufträge,
die die Freie und Hansestadt Hamburg vergibt, ein Bonus-Malus-
System vereinbart, nach dem die Baufirma für jeden eingesparten Arbeitstag
einen finanziellen Bonus erhält, für eine Überschreitung der vorgegebenen
Bauzeit jedoch auch eine Vertragsstrafe zahlen muss?
Wenn ja, für jeden einzelnen Vergabeauftrag oder nur teilweise (gegebenenfalls
wovon abhängig)?
Wenn nein, warum nicht, und ist so eine Vereinbarung für zukünftige
Vergabeaufträge angedacht?
Im Regelfall werden Baumaßnahmen unter zeitlich genau definierten Rahmenbedingungen
ausgeschrieben, das heißt die Bauzeit wird zeitlich sehr eng gefasst, um die
Beeinträchtigungen beispielsweise des öffentlichen Straßenverkehrs so gering wie
möglich zu halten. Dabei wird beispielsweise bei Ausschreibungen des Landesbetriebs
Straßen, Brücken und Gewässer regelhaft eine Bauzeit von sechs Tagen bei
Tageshelligkeit vorgesehen; vielfach finden Arbeiten auch am Wochenende und in der
Nacht statt.
Die Vereinbarung von Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen wird bei einer
Ausschreibung in jedem Einzelfall anhand der vom Rechtsamt vorgegeben Rahmenbedingungen
geprüft. Da gemäß Vergabehandbuch des Bundes und der Freien
und Hansestadt Hamburg die mit dieser Regelung verbundene Erhöhung des Wagniszuschlags
der Bieter in der Regel zu einer Erhöhung der Angebotspreise führt, wird
dies nur in besonderen Fällen in die Verträge aufgenommen.