
6.000 Wohnungen im Jahr – „alte“ Ideen für mehr Wohnungen? (V)
BÜRGERS CHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2270
20. Wahlperiode 22.11.11
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse und Hans-Detlef Roock (CDU) vom 15.11.11
und Antwort des Senats
Betr.: 6.000 Wohnungen im Jahr – „alte“ Ideen für mehr Wohnungen? (V)
Nach dem gesetzlichen Verfahren melden die Bauträger die Baugenehmi-gungszahlen direkt an das Statistische Landesamt, das zum 30.06.2011 mit rund 1.800 Wohneinheiten (WE) in die Veröffentlichung gegangen ist. Der Senat (BSU) ist hingegen mit dem neuen Verfahren mit 3.177 WE in die Öf-fentlichkeit gegangen. Die Abweichung der Baugenehmigungszahlen aus den beiden Meldeverfahren ist auffällig abweichend.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Sind dem Senat die Zahlen des Statistischen Landesamtes bekannt?
Wenn ja, wie erklärt sich der Unterschied zu den Zahlen des Senats?
Wenn nein, warum nicht?
Die Zahlen des Statistikamts Nord beruhen auf den von den Bauherren auszufüllen-den Statistikbögen, deren Rücklauf lückenhaft ist und die häufig später beim Statistik-amt eingehen.
2. Sind aus Sicht des Senats die Fertigstellungszahlen vielleicht auch zu gering angesetzt gewesen und es hat netto mehr Baugenehmigungen gegeben?
Wenn ja, gedenkt der Senat dies zu überprüfen?
Wenn nein, warum nicht?
Die zuständige Behörde führt hierzu mit dem Statistikamt Nord klärende Gespräche.
3. Wie viele Baugenehmigungen sind im ersten Halbjahr (aufgeteilt auf Monate) jeweils erteilt worden und wann sind die entsprechenden Bau-anträge eingereicht worden (bitte monatsweise nach Bezirken getrennt aufführen)?
Bezirk
Anzahl genehmigter
(WE) 1. Halbjahr 2011
Hamburg-Mitte
410
Altona
384
Eimsbüttel
500
Hamburg-Nord
941
Wandsbek
422
Bergedorf
220
Harburg
300
Im Übrigen siehe Drs. 20/1435.
Drucksache 20/2270 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
4. Woran liegt es aus Sicht des Senats, dass in diesem Jahr so viele Bau-genehmigungen erteilt werden können?
5. Was hat der Senat wann genau getan, um die Zahl der Baugenehmi-gungen zu erhöhen?
Die Zahl der Bauanträge ist gestiegen, der Senat hat ein Bündnis mit der Wohnungs-wirtschaft zur Steigerung des Wohnungsbaus geschlossen sowie den „Vertrag für Hamburg“ mit den Bezirken.
6. Weiß der Senat, wie lange es in der Regel dauert, die Unterlagen für eine Baugenehmigung zu erstellen?
Wenn ja, wie kann er behaupten, dass die Zahl der Baugenehmigungen etwas mit sozialdemokratischer Wohnungspolitik zu tun hätten?
Die Erstellung von Unterlagen erfolgt durch den Bauherrn und kann fallbezogen unter-schiedliche Zeiträume in Anspruch nehmen.
7. Ist dem Senat bekannt, dass die hohe Zahl der Baugenehmigungen im Bezirk Nord insbesondere an den von der CDU betriebenen Maßnah-men Quartier 21 in Barmbek und Waldquartier in Langenhorn liegen?
Wenn ja, wie viele Baugenehmigungen fallen auf diese Maßnahmen?
Wenn nein, warum kennt der Senat die Flächen nicht, für die Bauge-nehmigungen erteilt werden?
Quartier 21: 581 Wohneinheiten (WE) wurden genehmigt. Waldquartier: 140 WE wur-den genehmigt.
8. Gibt es weitere Flächen, die aus dem unter der CDU durchgeführten Ideenträgerwettbewerb zur letzten SKA 20/1421 „6.000 Wohnungen im Jahr – „alte“ Ideen für mehr Wohnungen? (IV)“ positiv geprüft worden sind?
Wenn ja, wo und mit wie vielen Wohneinheiten?
Zusätzlich zu den in der Drs. 20/1421 genannten Grundstücken sind die nachstehend aufgeführten Grundstücke positiv geprüft worden. Damit sind sie grundsätzlich für den Wohnungsbau geeignet. Die Realisierbarkeit der einzelnen Konzepte wird jetzt im Rahmen von Anhandgaben geklärt:
Objekte, die grundsätzlich für den Wohnungsbau geeignet sind
Bezirk
Belegenheit
Wohneinheiten
HH-Mitte
Doggerbankweg 17
20
HH-Mitte
Schaartor (zwischen Admiralitätsstraße, Schaartor – Schaartorbrücke, Herrlichkeit; südl. Admirali-tätsstraße 16)
48
HH-Mitte
Schultzweg 5 + 9, Norderstr. 59 – 65, Münzstr. 6
200
HH-Mitte
Glashüttenstr. 81
43
Altona
Elbuferweg/Ecke Elbchaussee; gegenüber Elb-chaussee 354
16
Altona
Hemmingstedter Weg 142
300
Altona
Behringstr., neb. Friedensallee 9
90
Altona
Max-Brauer-Allee 225, 227, 229
50
Altona
Eggerstedtstr. 51
15
Altona
Palmaille (zwischen Palmaille 30 und 50)
13
Eimsbüttel
Kieler Str., Paciusweg (nördl. Kieler Str. 184)
30
Eimsbüttel
Lokstedter Höhe, westl. Julius-Vosseler-Str. 76 – 80, südl. Koppelstr. 47
50
HH-Nord
Kaemmererufer 23 – 30
130
HH-Nord
Südl. Hahnemannstraße 17; südl. Eppendorfer Landstraße 112
50
HH-Nord
Kellinghusenstraße (zwischen Schrammsweg und Knauerstraße; gegenüber Schrammsweg 33 – 37)
200 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/2270
3
Bezirk
Belegenheit
Wohneinheiten
HH-Nord
Beim Alten Schützenhof/Bartholomäusstr. 80 – 92
56
HH-Nord
Beethovenstr. 51 (Ecke Bachstr. 80)
100
Wandsbek
Wibbeltweg (gegenüber Nr. 9 + 11)
10
Wandsbek
Eggersweide/Rahlstedter Weg (Parkplatz östlich der Eissporthalle Berner Heerweg 152)
80
Wandsbek
Moosbeerweg, Brahmfelder Chaussee, Am Damm (gegenüber Moosbeerweg 14 – 20)
24
Wandsbek
Wandsbeker Allee 55/Ecke Kattunbleiche 21
25
Wandsbek
Lengerckestieg 1 – 9, Wandsbeker Allee, Wandse
135
Wandsbek
Ritterstr. 9
24
Wandsbek
Hasselbrookstr./Papenstr./Peterskampweg
50
9. Werden auch die Zahlen für Abbruchgenehmigungen erfasst?
Wenn ja, wie hoch war zum 30.06.2011 die Anzahl der Wohnungen, für die eine Abbruchgenehmigung erteilt wurde (bitte monatsweise nach Bezirken getrennt aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht und wie will man sonst die tatsächlich netto mehr entstandenen Wohnungen in der Stadt feststellen?
Nein.
Die Anzahl der Abbruchgenehmigungen und die damit verbundene Beseitigung von Wohnungen werden von den Bezirksämtern statistisch nicht erfasst. Nach § 60 Absatz 2 HBauO ist die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen I und III verfahrensfrei, sodass eine vollständige Erfassung durch die Bauaufsichtsbehörden auch nicht möglich ist.
Das Statistikamt Nord erfasst in seiner Statistik die Zahl der Wohnungen, die bei Bau-maßnahmen entfallen, und saldiert diese Zahlen ausschließlich in der Jahresstatistik.
10. Wie soll durch Neubau gewährleistet werden, dass es bezahlbaren Wohnraum gibt, wenn doch die Kostenmiete bei 12 bis 14 Euro Kaltmie-te pro Quadratmeter liegt?
Der Senat senkt mit den Mitteln der Wohnungsbauförderung jährlich für circa 2.000 Wohnungen die Mietkosten im 1. Förderweg auf eine Anfangsmiete von 5,80 Euro/m2 und im 2. Förderweg auf 8,00 Euro/m2.
12. Werden den Investoren die städtischen Grundstücke günstiger angebo-ten, damit die Kostenmiete geringer ausfällt?
Wenn ja, nach welchem Verfahren?
Wenn nein, wie soll die tatsächliche Nachfrage gedeckt werden?
Städtische Grundstücke werden passgenau unter Berücksichtigung ihrer individuellen Rahmenbedingungen aufgrund von Konzeptausschreibungsverfahren vergeben. Es ist der Verkehrswert zu erzielen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks zu erzielen ist. Die Richtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte bilden insoweit nur einen Anhaltspunkt, weil der Preis sich einzel-fallbezogen unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen einschließlich der je-weiligen Konzeptvorgaben grundsätzlich durch die abgegebenen Angebote bildet. Bei Konzeptausschreibungen kann zwischen Mietwohnungsbau, gefördertem Mietwoh-nungsbau und Eigentumswohnungsbau differenziert werden.