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Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam

Als pdf: 20/261 | Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam (Anträge)


BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/621
20. Wahlperiode 25.05.11
Antrag
der Abgeordneten Christoph de Vries, Karin Prien, Dennis Gladiator,
Birgit Stöver, Viviane Spethmann, Klaus-Peter Hesse (CDU) und Fraktion
Betr.: Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam
schützen
Aufgrund dringender Verdachte auf Kindeswohlgefährdung wurden in Bremen in den
vergangenen Monaten Haarproben von Kindern aus Familien mit Substitutionspatienten
entnommen. In einer ersten Testreihe wurden in 14 von 15 Haaranalysen Spuren
von Drogen festgestellt, in einer weiteren Untersuchung wurden in 23 von 28 Fällen
bei Kindern zwischen einem und elf Jahren Spuren von Drogen nachgewiesen. Neben
Cannabis hatten die Kinder Spuren von Methadon, Heroin, Kokain, Amphetamin und
Ecstasy in der Haarsubstanz.
Nach Einschätzung des Senats leben in Hamburg in rund 500 Haushalten minderjährige
Kinder von Opiatabhängigen (siehe Drs. 20/234). Seit 1. Januar 2009 wurden in
Hamburg in mindestens 31 Fällen Kinder substituierter beziehungsweise drogenabhängiger
Eltern aufgrund familiengerichtlicher Entscheidungen wegen einer Kindeswohlgefährdung
aus den Familien genommen.
Obwohl die Anzahl der Substitutionspatienten in Hamburg weit höher liegt als in Bremen,
sieht der Senat in Hamburg bislang keinen Handlungsbedarf. Dies ergab die
Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Christoph de Vries und Karin Prien (Drs.
20/234).
Die Ergebnisse in Bremen sind in hohem Maße alarmierend und legen den Verdacht
nahe, dass es auch in Hamburg zu Kindeswohlgefährdungen bei Substitutionspatienten
und Drogenabhängigen kommt. Kinder suchtkranker Eltern unterliegen nicht nur
im Langzeitverlauf hohen Risiken, später selbst einmal suchtkrank zu werden, sondern
sind auch einem akuten gesundheitlichen Risiko für das Kindeswohl ausgesetzt,
das besondere Sorgfalt im Umgang und Kontrollen zum Schutz der Kinder erfordert.
Dem Hamburger Senat liegen keinerlei Erkenntnisse über die Anzahl der Kinder substituierter
oder drogenabhängiger Eltern vor. Generelle Kontrollen zur Sicherstellung
eines drogenfreien Aufwachsens gibt es ebenfalls nicht; vielmehr werden notwendige
Schutzmaßnahmen dem Zufall überlassen. In Anbetracht der Untersuchungsergebnisse
aus Bremen wäre es unverantwortlich, vonseiten der öffentlichen Stellen in Hamburg
keine Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Kindeswohlgefährdungen
durch Verabreichung von Methadon und Drogen zu unterbinden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. ein Verfahren zur zentralen Erfassung von Kindern von Substitutionspatienten
und Opiatabhängigen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
zu entwickeln,
Drucksache 20/621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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2. verpflichtende regelhafte Kontrollen durch kompetente medizinische Stellen
(Amtsärzte oder Kinderärzte) – zum Beispiel mittels Haaranalysen oder Urinproben
– zur Sicherstellung eines drogen- beziehungsweise methadonfreien Aufwachsens
der Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen zu veranlassen,
3. sich gegebenenfalls auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
einzusetzen, um eine entsprechende Erfassung von Amts
wegen und die verpflichtende regelhafte Durchführung medizinischer Kontrollen
zu ermöglichen,
4. der Bürgerschaft über die eingeleiteten Maßnahmen bis zum 31. August 2011 zu
berichten.