Förderung des Wohnungsneubaus Bundesratsinitiative zur Erhöhung der linearen Abschreibung/EinfühEinführung
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/624
20. Wahlperiode 25.05.11
Antrag
der Abgeordneten Hans-Detlef Roock, Jörg Hamann, Ralf Niedmers,
Olaf Ohlsen, Dennis Gladiator, Klaus-Peter Hesse (CDU) und Fraktion
Betr.: Förderung des Wohnungsneubaus
Bundesratsinitiative zur Erhöhung der linearen Abschreibung/Einführung
einer zeitlich befristeten erhöhten Abschreibung.
In Hamburg geht man in den kommenden Jahren von einem jährlichen Mehrbedarf
von 5.000 bis 6.000 Wohnungen aus. Die gestiegene Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt
ist nicht nur in Hamburg, sondern ebenso bundesweit zu verzeichnen. Für die
gesamte Bundesrepublik wird der Bedarf auf bis 400.000 zusätzliche Wohnungen pro
Jahr beziffert. Diese Zahlen belegen den Handlungsdruck im Wohnungsbau, der
durch weitere, bundesweite Maßnahmen gefördert werden muss. Private Investitionen
im Wohnungsbau müssen noch stärker gefördert und die Attraktivität von Wohnraum
als Anlageform gestärkt werden.
Mit der Vorlage des Wohnungsbauentwicklungsplans im vergangenen Jahr wurde ein
ressortübergreifender Orientierungsrahmen für den Hamburger Wohnungsbau geschaffen,
in dem der Senat sowohl die Kernziele als auch geeignete Instrumentarien
zur Wohnungsbauförderung definiert hat. Gleichzeitig beinhaltet diese Gesamtstrategie
auch einen prozesshaften Charakter, indem Fördersegmente verändert und auch
ergänzt werden können, um besonders die Schaffung von familienfreundlichem und
bezahlbarem Mietwohnraum zu forcieren.
Um die Ziele eines verstärkten Mietwohnungsbaus zu erreichen und Anreize für Investitionen
zu setzen, ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungen oder
Einführung einer kurzfristig erhöhten Abschreibung ein weiteres effektives Mittel.
Dadurch würde eine spürbare Verbesserung der steuerlichen Anreize für Investoren
geschaffen. Beispielrechnungen belegen die positiven Effekte einer erhöhten Absetzung
durch Abnutzung (AfA) nicht nur für den Wohnungsbau. Studien belegen, dass
sich verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsneubau positiv auch auf
den Staatshaushalt auswirken. Mit jeder zusätzlich gebauten Wohneinheit erhöhen
sich die öffentlichen Einnahmen durch beispielsweise Grundsteuer, Stromverbrauch,
sonstige Versorgungsleistungen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für folgende Zielsetzungen einzusetzen:
1. Zur Stärkung des Mietwohnungsneubaus soll die Wiedereinführung einer degressiven
AfA für Wohngebäude in Höhe von mindestens 4 Prozent erfolgen. Denkbar
ist eine AfA mit einer Komponente für energieeffizientes oder altersgerechtes
Bauen.
2. Mindestens aber sollten die steuerlichen Abschreibungsbedingungen für Wohngebäude
von gegenwärtig linear 2 Prozent auf mindestens 4 Prozent angehoben
werden. Die Verdoppelung des Abschreibungssatzes soll in den ersten acht Jahren
jährlich statt der üblichen 2 Prozent mit 4 Prozent abgeschrieben werden.
Drucksache 20/624 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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3. Zudem sollte bei einer energetischen Optimierung eines Neubaus über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus eine zusätzliche Förderung erfolgen. Wenn
beim Neubau von Mietwohnungen die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung
um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, beträgt die erhöhte Abschreibung
in den ersten acht Jahren jährlich 8 Prozent – doppelt so viel wie bei
einem „normalen“ Neubau.
4. dass für die energetische Modernisierung vermieteter Wohnungen im Bestand in
jedem Fall Erhaltungsmaßnahmen auf Antrag sofort steuermindernd abgesetzt
oder auf bis zu fünf Jahre verteilt werden (§ 71 EStG neu). Damit werden Anreize
geschaffen, um die enormen Energieeinsparpotenziale in der Altbausanierung
anzuheben.
5. der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2011 darüber zu berichten.